Brandschutzgesetz verbietet abschließen der Haustür?

vom 04.05.2016, 17:21 Uhr

In einem Zweifamilienhaus, in dem C wohnt ist es üblich, dass nachts die Haustüre abgeschlossen wird. Unten wohnt der Vermieter und oben wohnt C. Immer wenn C abends später Besuch bekommt, muss er runter gehen um den Besuch herein zu lassen. Wenn der Besuch wieder geht, muss er mitgehen um ihn heraus zu lassen.

Nun hat C gehört, dass es ein Brandschutzgesetz gibt, welches verbietet in einem Haus, in dem mehrere Parteien wohnen, die Haustüre abzuschließen. Ist das richtig? Wo kann man das genauer nachlesen und wie kann man den Vermieter, der wohl Angst hat vor Einbrechern, davon zu überzeugen, dass man die Haustüre nicht abschließen darf? Oder ist das quatsch und man muss sogar die Haustüre abschließen, damit man nicht Einbrechern es zu leicht macht?

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» MissMarple » Beiträge: 6786 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 6000 Beiträge



Das Thema wurde schon in dem Beitrag Im Mietshaus die Türe nachts abschließen? diskutiert. Da kannst du das genauer nachlesen wenn du das möchtest.

Ansonsten ist es schon aus Brandschutzgründen verboten, die Haustüre abzuschließen. Wenn man Angst vor Einbrechern hat, kann man sich doch diese Türen einbauen lassen, die man von innen öffnen kann, aber von außen nicht. Was die Gesetze angeht, die kann man googlen.

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» Täubchen » Beiträge: 33305 » Talkpoints: -1,02 » Auszeichnung für 33000 Beiträge


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