Hat der Staatsanwalt Erfolg mit der Anzeige gegen Brüterei?
Sie sehen niedlich aus in ihrem gelben, flaumigen Federkleid. Noch unbeholfen tapsen sie über den Hof, wenn sie das Glück haben, in Freiheit geboren zu werden. Doch diejenigen, die in einer Brüterei geboren werden und männlich sind, werden entweder lebendig geschreddert oder vergast. So verlieren etwa 50 Millionen jährlich von Ihnen ihr Leben. Nachdem mehrere Anzeigen von Tierschutzorganisationen erstattet wurden, hat nun ein Staatsanwalt gegen eine Brüterei in Senden Anzeige erhoben.
Das was in Brütereien mit den Küken passiert, ist nach dem Tierschutzgesetz verboten. Das Bundeslandwirtschaftsministerium und die Behörden haben das bisher geduldet. Die Brütereien blieben straflos, weil ihnen ein Verbotsirrtum zugebilligt wurde. Aber eine Tierschutzorganisation hatte in der Vergangenheit bereits Anzeige erstattet. Also kann man hier nicht von Verbotsirrtum sprechen. Jetzt hatte auch die Staatsanwaltschaft Anzeige erstattet. Sie will nun weiterklagen bis zum BGH, da die Klage in Münster abgewiesen wurde. Wir dürfen gespannt sein, ob die Staatsanwaltschaft es schaffen wird, mit der Klage durchzukommen.
Warum wurde den Brütereien ein Verbotsirrtum zugebilligt? Was haben sich die Behörden da gegen bestehende Gesetze ausgedacht? Denn als Irrtum kann das nicht bezeichnet werden, wenn es der Brüterei offiziell durch eine Anzeige bekannt war, aber inoffiziell sie es gewusst haben müssen.
Das mit dem Verbotsirrtum ist simpel. Geht die Brüterei davon aus, dass es nicht verboten ist, die Küken zu töten, dann handelt sie ohne Schuld. Und da stellt sich ganz klar die Frage, ist das Töten von Küken verboten? Bisher ist das gängige Praxis, man kann also nicht davon ausgehen, dass es verboten ist.
Denn NRW hatte versucht, das Töten der Küken zu unterbinden, allerdings haben die zuständigen Gerichte die Unterlassungsverfügungen gekippt und die Brütereien durften weitermachen. Behörden dulden es, Amtsveterinäre untersagen es nicht. Der Bundesrat hat einer Gesetzesinitiative zugestimmt, jetzt ist das zuständige Ministerium gefragt.
Unter diesen Rahmenbedingungen kann man als Erzeuger davon ausgehen, dass das Töten der Tiere eben nicht verboten ist, sondern dass es vielleicht in der Zukunft verboten werden wird. Wenn etwas erst noch verboten werden muss oder soll, kann man doch davon ausgehen, dass es erlaubt ist, oder?
Zumal die Formulierung "ohne vernünftigen Grund" sehr schwammig ist und in anderen Fällen wirtschaftliche Erwägungen als vernünftiger Grund gelten. Denn was ist sonst der Grund dafür, dass männliche Rinder, Schafe und Ziegen in den ersten vier Lebenswochen ohne Betäubung kastriert werden dürfen?
Ferkel werden auch ohne Betäubung kastriert, obwohl sie im Gesetz nicht erwähnt werden. Eigentlich darf man ihnen nur innerhalb der ersten vier Lebenstage die Schwänze ohne Betäubung kürzen. Trotzdem ist die Kastration ohne Betäubung gängige Praxis. Niemand hält das für verboten, das ist wie bei den Küken.
Kühe kann man in den ersten sechs Lebenswochen ohne Betäubung enthornen. Lämmern kann man acht Tage ohne Betäubung den Schwanz kürzen, dagegen ist das Kastrieren von Hähnen generell verboten. Warum sind hier wirtschaftliche Erwägungen in fast allen Fällen ok? Warum sollte man annehmen, dass es verboten sei? Eine Anzeige ist doch kein Grund, es ist eine Anzeige, eine Entscheidung erfolgt später.
Das heißt nicht, dass ich das Töten der Küken toll finde. Aber es muss ein Verbot her, das eindeutig ist und bundesweit gilt. Das verschleppt das zuständige Ministerium aber bisher immer wieder. Das Kupieren von Hunden war auch ewig nicht verboten, obwohl es nach dem Gesetzestext am vernünftigen Grund mangelte. Da musste auch ein explizites Verbot her, um Rechtssicherheit zu schaffen.
Die Schredderung der Küken kann nicht legal sein. Hier müsste doch das Tierschutzgesetz greifen. Da kommt es doch nicht darauf an, ob es ein Pferd, eine Katze oder eben ein Küken ist. Im Gesetz heißt es doch, dass "niemand einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen darf." Die Tiere werden aber mit Duldung der Behörden lebendig geschreddert.
Ist es ein vernünftiger Grund, wenn es heißt, töten zur Vermeidung von Verlusten der Wirtschaft? Ein Verlust ist es nur insofern, dass der Gewinn bei den männlichen Küken, wenn sie denn gemästet würden, etwas geringer ist als bei den weiblichen. Aber nicht die Wirtschaft, sondern die Brüterei hätte einen etwas geringeren Gewinn.
Ich hoffe wirklich, dass ein eindeutiges Verbot im nächsten Jahr kommt, damit solche Vorfälle endlich der Vergangenheit angehören. Aber ich kann mir vorstellen, dass sich die Brütereien eine andere Möglichkeit aussuchen, um sich der Küken zu erledigen. Die Bestimmung des Geschlechts im Ei ist ja wohl noch nicht möglich.
Was du geschrieben hast über die Behandlung von all den anderen Tieren, denen man ohne Betäubung Schmerzen zufügt, ist mehr als schlimm. Sind die Menschen schon so verroht, dass es ihnen völlig egal ist, wenn andere Kreaturen leiden?
Wie gesagt, ich bin nicht für das Töten von Küken und auch nicht für die anderen Nettigkeiten. Aber die Brüterei kann sich nur nach dem richten, was bisher üblich und möglich ist. Denn wo sollen die männlichen Küken ohne gesetzliche Vorgaben hin? Die kauft keiner ab. Ein Gesetz kann das tatsächlich ändern.
Und natürlich sind es auch in den anderen Fällen rein wirtschaftliche Erwägungen. Denn die Sachen kann der Landwirt innerhalb der erlaubten Fristen selbst erledigen. Eine Betäubung darf nur der Tierarzt geben und der kostet. Also gab es dieses nette Geschäft, dass es generell verboten ist, aber das Gesetz zig Ausnahmen formuliert.
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