Legale Gründe für die Abwicklung von Tafelgeschäften?

vom 06.12.2013, 14:18 Uhr

Bei sogenannten Tafelgeschäften kann man legal bei einer Bank anonym Wertpapiere erwerben und auch die Zinskupons legal und anonym gegen Bargeld einlösen. Man zahlt eine Gebühr und eine Abgeltungssteuer von 25 %. Damit ist man vor unangenehmen Nachfragen nach der Herkunft des Geldes seitens des Finanzamtes geschützt, weil durch die Abgeltungssteuer die Kapitalertragssteuer beglichen wurde und in der Einkommenssteuererklärung nicht mehr angegeben werden muss.

Mir fallen für solche Geschäfte keine vernünftigen Gründe außer Steuerhinterziehung und Geldwäsche ein. Welche Gründe könnte es für normale, brave Steuerzahler geben, solche Tafelgeschäfte, die ja erlaubt sind, einzugehen?

» anlupa » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



Natürlich dienten derartige Tafelgeschäfte der Steuerverkürzung, aber ob diese auch in Deutschland in großem Stil abgewickelt wurden, ist mir jetzt nicht bekannt. Allerdings dürften diese Zeiten auch schon langsam vorbei sein, denn Luxemburg zum Beispiel hat solche umtriebigen Geschäfte auch schon abgeschafft. Aber ganz nebenbei bemerkt: Wenn du in großem Stil Reiseschecks oder auch Devisen ankaufst und in bar bezahlst, dann ist dies auch schon ein Tafelgeschäft. 8)

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» Pfennigfuchser » Beiträge: 3769 » Talkpoints: 34,48 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


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