Vorschriften für Gas-Wasser-Installationen einsehbar?

vom 23.03.2014, 22:47 Uhr

Herr A. möchte in seiner Eigentumswohnung gerne die Gas-Wasser-Installationen erneuern lassen. Denn diese sind schon über 20 Jahre alt und haben teilweise einen sehr hohen Verbrauch. Nun war die Tage ein Gas-Wasser-Installateur vor Ort und hat sich die Gegebenheiten mal angesehen. Er hat Herrn A. auch beraten. Aber irgendwie stellen sich für Herrn A. nun viel mehr Fragen als vorher.

Der Gas-Wasser-Installateur plant einen Durchlauferhitzer unter das Badezimmer im Bad. Zwischen dem Abwasserrohr des Waschbeckens und des Durchlauferhitzers soll eine Möglichkeit angebracht werden, mit der man Wasser in die Gasetagenheizung auffüllen kann. Außerdem daran gekoppelt eben einen Absperrhahn für das Wasser.

Nun ist der Platz aber so eng geplant, dass jemand, dessen Beruf es eben nicht gerade ist, große Probleme hat, an den Wasserzulauf unter dem Waschbecken zu kommen, um eben die Gasetagenheizung aufzufüllen. Herr A. meinte zu dem Gas-Wasser-Installateur, ob man nicht den Hahn ein wenig weiter weg setzen kann und den Durchlauferhitzer noch ein Stück weiter entfernt, damit der Hahn eben gut erreicht werden kann. Platz genug wäre im Badezimmer vorhanden. Der Gas-Wasser-Installateur meinte, dass sei aufgrund irgendwelcher Vorschriften nicht möglich.

Kann man als einfacher Verbraucher irgendwie die Vorschriften für Gas-Wasser-Installationen einsehen? Herr H. mag die Aussage nicht wirklich glauben und tendiert gerade eher dazu, sein Badezimmer nicht zu sanieren, wenn danach die wichtigen Anschlüsse nur schwer bedient werden können.

» Fugasi » Beiträge: 1877 » Talkpoints: 1,33 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Entsprechende Vorschrift müsste dem Handwerker geläufig sein und wenn er diese nicht benennen kann, so kann man danach immer nochmals nach der Bezeichnung nachfragen und sich entsprechende Vorschrift auch ansehen. Ansonsten kann Herr A auch bei der Industrie und Handelskammer anrufen und sich dort die notwendigen Auskünfte zuschicken lassen, denn diese kennen die Vorschriften und Bestimmungen da diese ebenfalls Prüfungsrelevant sind.

Die Vorschriften ändern sich auch immer mal wieder und vielleicht ist der Handwerker nicht auf dem neusten Stand. Denn mir ist keine Vorschrift bekannt, die das versetzen des Durchlauferhitzers verhindern könnten. Mit dem Hahn sieht es schon wieder anders aus, dieser muss in unmittelbarer nähe dazu sein und kann nicht einfach an einer anderen Stelle angebracht werden. Das hat etwas damit zu tun, wenn ein Notfall eintreten sollte man diesen auch einfach finden und erreichen kann ohne vorher lange danach zu suchen.

Die entsprechende Vorschrift heißt im übrigen DVGW-TRGI, Technische Regeln und Vorschriften zur Gas-Wasser Installation. Unter diesem Begriff kann man diese auch einsehen und sich komplett durchlesen. Die letzte Neuerung ist inzwischen ein paar Jahre her. Ansonsten kann Herr A sich auch einfach einen anderen Installateur nochmals ins Haus bestellen und eine zweite Meinung dazu einholen, das würde ich ohnehin machen wenn ich mit der ersten Beratung nicht zufrieden wäre und es mehr Fragen aufgeworfen hat als beantwortet.

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» Sorae » Beiträge: 19435 » Talkpoints: 1,29 » Auszeichnung für 19000 Beiträge


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