Schönheitsreparaturen nicht verpflichtend für Mieter?

vom 31.03.2010, 17:52 Uhr

Eine Bekannte hat mir erklärt, dass angeblich Mieter seit neuestem nicht mehr verpflichtet sind, Schönheitsreparaturen durchzuführen, wenn man aus der Mietwohnung auszieht. Ich kann mir das nicht vorstellen und würde gerne mehr darüber erfahren. Weiß jemand eine Quelle ob diese Neuerung tatsächlich existiert oder ob das eine Fehlmeldung ist?

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» trüffelsucher » Beiträge: 12446 » Talkpoints: 3,92 » Auszeichnung für 12000 Beiträge



Das ganze ist vom Bundesgerichtshof entschieden worden, entsprechend findest du das ganze Urteil auch auf der Seite vom Bundesgerichtshof. Es kommt aber auch darauf an was im Mietvertrag steht. Ist die Wohnung renoviert übergeben worden, dann muss diese auch entsprechend wieder zurück gegeben werden und der Vermieter kann verlangen das die Löcher von Dübeln verschlossen werden. Normale Gebrauchsspuren hingegen sind hinzunehmen und sogar farbige Wände in "dezenten" Farben muss der Vermieter wieder annehmen. Eine starre Regelung das nur weiße Wände abgenommen werden ist damit unzulässig.

Auch für die starren Schönheitsreparaturen während der Mietzeit wurde etwas gekippt. Diese sind nicht zulässig und man muss diesen auch nicht nachkommen. Steht im Mietvertrag drinnen, dass die Wohnung unrenoviert übergeben worden ist, dann kann man diese entsprechend auch so bei seinem Auszug wieder übergeben. Sprich man muss weder streichen, noch Löcher verschließen oder die Tapete an den Wänden lassen.

Das einzige was man machen muss, seine Sachen mitnehmen und die Einbauten die man vorgenommen hat, zurück bauen. Es sei denn, man kann sich mit dem Vermieter entsprechend darauf einigen das ganze zu belassen. Bezahlen muss der Vermieter dafür jedoch nichts wenn er es nicht möchte, dann steht es den Mieter frei das ganze dem Vermieter kostenlos zur Verfügung zu stellen oder es entsprechend abzubauen und mitzunehmen.

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» Sorae » Beiträge: 19435 » Talkpoints: 1,29 » Auszeichnung für 19000 Beiträge


Übrigens sind die Schönheitsreparaturen eigentlich sowieso nicht Sache des Mieters. Eigentlich sagt das BGB, dass der Vermieter das übernehmen muss. Was eigentlich auch logisch ist, denn er vermietet die Sache und muss sie in einem vernünftigen Zustand halten.

Ältere kennen das noch, dass früher bei Mietwohnungen alle paar Jahre der Malertrupp gekommen ist und die Hütte komplett renoviert hat. Nur wurde das eben immer mehr über den Vertrag auf den Mieter abgewälzt und an immer abstrusere Bedingungen geknüpft. Deshalb musst man sich schon immer um wenig kümmern, wenn die Klauseln im Vertrag ungültig waren. Denn dann gilt das normale Recht.

» cooper75 » Beiträge: 13411 » Talkpoints: 515,76 » Auszeichnung für 13000 Beiträge



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