Gemeinde lehnt Anwohnerparkplätze ab

vom 18.07.2010, 13:53 Uhr

Eine Familie, nennen wir sie mal Familie A, wohnt in der Gemeinde Z in der Nähe eines Bahnhofes. Da der Bahnhof zwischen zwei Großstädten liegt, kommt es an diesem Bahnhof jeden Morgen zu einem erhöhten Pendleraufkommen, die mit dem Auto vor dem Bahnhof parken. Dazu benutzen die Pendler unter anderem auch die Parkplätze vor dem Haus der Familie A, die keine Garage besitzt und deswegen zwischenzeitlich ihr Auto an Werktagen eine Straße weiter parken muss.

Vor etwa fünf Jahren hat Familie A zusammen mit anderen Anwohnern der Straße einen Antrag an die Gemeinde Z geschickt, der die Umwandlung einiger freier Parkplätze der Straße zu reinen Anliegerparkplätzen vorsah. Dieser Antrag wurde nach kurzer Bearbeitungszeit abgelehnt, da die Gemeinde Z der Meinung war, dass sie an Attraktivität einbüße, wenn sie die ohnehin schon knappen Parkflächen begrenze.

In den nächsten Jahren konnte die Gemeinde Z durch Erweiterung des Bahnhofes zwei neue „Park+Ride“-Parkplätze bauen. Da diese sich jedoch für viele Pendler sehr ungelegen liegt und manche Gleise nur über Umwege über den ganzen Bahnhof zu erreichen sind, parken bis heute viele Pendler die Straße der Familie A zu. Da sie glaubten, dass sich durch die neuen Parkflächen auch die Meinung der Gemeinde Z zum Anwohnerparken geändert hatte, stellte Familie A erneut den Antrag auf Anliegerparken, der wieder mit derselben Begründung wie vor fünf Jahren abgelehnt wurde.

Nun zu meiner Frage: Kann Familie A die Gemeinde Z zur erneuten Prüfung der Parkflächennutzung zwingen oder muss sie nun mit der Entscheidung der Gemeinde leben? Welche Mittel hätte sie theoretisch, gegen die Entscheidung der Gemeinde vorzugehen?

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» Malcolm » Beiträge: 3256 » Talkpoints: -1,99 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Wenn ich das ganze richtig verstehe, handelt es sich dabei um öffentliche Parkplätze die der Gemeinde gehören. Familie A kann zwar entsprechende Anträge stellen, aber die Gemeinde entscheidet darüber ob diese weiterhin öffentlich zu nutzen sind oder den Anwohnern zur Verfügung gestellt werden. Natürlich wird die Gemeinde immer die Öffentlichkeit bevorzugen, vor allem wenn der Bahnhof dort direkt gelegen ist und somit auch ein berechtigtes Interesse von Seiten der Gemeinde her nachweisbar ist.

Familie A hat diese Entscheidung so hinzunehmen und muss sich halt entsprechend auch auf die Parkplatzsuche begeben. Das ist nicht immer einfach, aber in einer Großstadt auch nicht besser. Selbst mit einem Anwohnerausweis hätte Familie A keinen Anspruch auf einen festen Parkplatz, das würde nur dafür sorgen das Familie A kein Parkschein lösen müsste und somit die Kosten dafür nur einmal im Jahr tragen müsste und nicht für jedes Parken. Das könnte man bei der Gemeinde entsprechend beantragen, aber feste Parkplätze nur für Anwohner wird Familie A nicht erreichen können.

Alternativ dazu kann Familie A sich auch nach Alternativen umsehen. Eventuell vermietet ein anderer Nachbar einen Teil seiner Auffahrt für einen Parkplatz oder man kann das Fahrzeug auf einem fremden Grundstück mit unterbringen. In dieser Hinsicht ist ein bisschen Kreativität gefragt oder man sucht einfach nach einem Parkplatz, wenn man einen benötigt und nimmt auch ein paar Meter weiteren Fußweg in Kauf.

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» Sorae » Beiträge: 19435 » Talkpoints: 1,29 » Auszeichnung für 19000 Beiträge


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