Heizkosten bei maroder Außenfassade

vom 20.02.2011, 21:49 Uhr

In der Wohnung von A wurde durch einen Zufall eine marode Außenfassade festgestellt. Bislang rührt sich der Vermieter nicht wirklich, obwohl bereits 3 Sachverständige des Vermieters vor Ort waren und den Schaden einwandfrei ebenfalls festgestellt haben. Sowohl A, als auch der Nachbar B haben bereits die Miete gekürzt. Schimmel durch Mängel an der Fassade

A hat nun in einem der Schlafzimmer zusätzlich eine eindeutige Kältebrücke festmachen können. Bei -1°C Außentemperatur und einer Raumtemperatur von +20°C sind in einer Zimmerecke nur +11°C zu messen. Da A auch im letzten Jahr eine massive Heizkostennachzahlung zu leisten hatte, liegt die Annahme ja nun nahe wodurch diese ausgelöst wurde.

Kann A hier ebenfalls Kosten vom Vermieter zurück verlangen? Oder zumindest aktuelle Zahlungen zurück halten? Normal ist es ja nicht möglich Nebenkostenzahlungen aufgrund von Mietmängeln zurück zu halten.

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» Julix » Beiträge: 2566 » Talkpoints: -1,81 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



Nebenkosten können wegen eines Mangels nicht zurück gehalten werden. Die Nebenkosten für die Jahre davor kann A auch nicht zurückfordern, da A beweisen müsste seit wann dieser Missstand bereits besteht und das dieser nicht erst in dem aktuellen Jahr aufgetreten ist. Die Annahme von A dafür reicht nicht aus, es bräuchte dafür entsprechende Gutachten aus den vorherigen Jahren.

Die Miete darf gekürzt werden und muss auch nicht nachträglich geleistet werden wenn die Mängel behoben worden sind. Somit wird ein Teil der momentan verlorenen Nebenkosten für A und B dadurch abgedeckt. Nachdem der Vermieter aber anscheinend keine Anstalten macht etwas zu ändern, kann man neben den Sachverständigen auch noch den Mieterschutzbund einschalten. Dieser wird den Vermieter nochmals auf seine Pflicht hinweisen und kann A und B auch helfen wenn sich die Situation verschlimmert mit einer Ersatzwohnung.

Auch kann sich A und B dort nochmals beraten lassen wie es aussieht mit den Nebenkosten zurückhalten. Meines Wissens nach geht das nicht, ansonsten ist der Vermieter direkt berechtigt diese von der Kaution abzuziehen und entsprechend seine Nebenkosten damit abzudecken.

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» Sorae » Beiträge: 19435 » Talkpoints: 1,29 » Auszeichnung für 19000 Beiträge


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