Hausratversicherung trotz Aquarium kündigen zu riskant?

vom 15.04.2016, 16:13 Uhr

A hat aufgrund schmaler Altersrente finanzielle Engpässe und wird von Verwandten unterstützt. Um Geld zu sparen, hat sie ihre teure Hausratversicherung gekündigt, weil sie ohnehin nicht viele Werte zu versichern hat. Nach Einzug in eine kleinere Wohnung möchte sie vermutlich wieder eine günstigere Versicherung anschaffen, vorübergehend soll es aber ohne gehen.

Meine Bedenken sind, dass in der Wohnung ein Aquarium steht. Was wäre, wenn dieses platzt, würde die vorhandene Haftpflichtversicherung dann dafür aufkommen? Da sich die Wohnung im Erdgeschoss befindet und darunter nur ein Keller ist, kann ich nicht abschätzen, ob und wie stark so ein Schaden für die darunter liegenden Räumlichkeiten überhaupt wäre.

Würde die Haftpflicht überhaupt für einen solchen Schaden außerhalb der eigenen Räumlichkeiten aufkommen? Welche Versicherung ist denn bei einem geplatzten Aquarium zuständig, die Hausrat- oder die Haftpflichtversicherung? Und zahlt die Versicherung bis zum letzten Tag der Vertragsdauer?

» Verbena » Beiträge: 4937 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 4000 Beiträge



Was eine Versicherung zahlt, hängt ganz von der Police ab, die man abgeschlossen hat. Nicht jede Versicherung zahlt automatisch das, was man als Kunde sich erhofft. Aber wenn A schon älter ist und eine ältere Police hat, kann es sein, dass auch Dinge abgedeckt werden, die heute bei solchen Neuverträgen nicht mehr üblich wären. Da hilft es nur, im Kleingedruckten nachzulesen, was abgedeckt ist und was nicht. Falls man das Kleingedruckte nicht versteht oder findet, sollte man es sich erläutern lassen.

Ich hatte auch mal ein großes Aquarium und hatte deswegen wegen möglicher Wasserschäden auch eine Versicherung abgeschlossen. Das war vor nun knapp zehn Jahren. Damals war das so, dass Hausratversicherungen, die ich mir angesehen habe, nur gezahlt hätten, wenn frisches Leitungswasser austritt. Also beispielsweise, wenn die Badewanne überläuft, weil man aus dem Raum geht und abgelenkt ist oder weil ein Rohr platzt. Im Aquarium ist zwar theoretisch auch Leitungswasser, trotzdem gilt das dann nicht.

Deshalb habe ich mir damals eine geeignete Haftpflichtversicherung abgeschlossen, die eben auch explizit Schäden durch Aquarien abgedeckt hatte. Aber das waren auch längst nicht alle Haftpflichtversicherungen, die diese Leistung angeboten haben.

Wenn ich also A wäre, würde ich mir die beiden Policen genau ansehen oder erklären lassen, die ich habe. Wenn die verbleibende Haftpflicht keine Schäden durch das Aquarium abdeckt, müsste man entweder die Police erweitern oder gegebenenfalls den Anbieter wechseln. Vielleicht findet man ja sogar einen mit besserem Preis-Leistungs-Verhältnis.

Wenn die vorhandene Haftpflichtversicherung auch Schäden durch Aquarien abdeckt würde ich an Stelle von A trotzdem prüfen, ob man durch einen Wechsel bei knapper Rente noch etwas durch einen Wechsel sparen kann.

Meine Haftpflichtversicherung kommt auch für Schäden außerhalb meiner Wohnung auf. Wenn ich jetzt beispielsweise A besuchen würde und ich würde aus Versehen sein Aquarium beschädigen und es liefe Wasser aus, dann würde das meine Versicherung auch regulieren. Bei Haftpflicht geht es ja darum, dass die den Blödsinn reguliert, den man versehentlich angestellt hat. Aber auch das sollte A direkt abklären lassen, denn was hilft es schon, wenn man sagt im Allgemeinen sind Versicherungen so oder so, aber sie hat einen blöden Vertrag abgeschlossen, der ausgerechnet das nicht abdeckt?

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» trüffelsucher » Beiträge: 12446 » Talkpoints: 3,92 » Auszeichnung für 12000 Beiträge


Danke für deine lange und ausführliche Antwort. Du hast natürlich recht, dass es gilt die Modalitäten des Einzelfalls zu überprüfen, mit diesen bin ich nicht vertraut, aber werde das mal so weitergeben, wobei ich vermute, dass es sich um relativ alte Policen handeln könnte.

» Verbena » Beiträge: 4937 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 4000 Beiträge



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