Wie hoch darf Ablösesumme bei einer Wohnung für euch sein?

vom 05.04.2016, 19:43 Uhr

Ich bin derzeit auf WG-Suche, wobei ich da immer wieder auf WGs stoße, bei denen man eine Ablösesumme zahlen muss. Das ist oftmals dann der Fall, wenn das Zimmer möbliert ist. Meistens hat die erste Person, die in dem WG-Zimmer gewohnt hat, die Möbel gekauft und drin gelassen, wobei dann der nächste der Person das Geld für die Möbel quasi zurück geben muss. Zieht diese Person aus, muss die nächste Person zahlen und so weiter.

An sich wäre das ja kein Problem, aber teilweise sind die Ablösesummen so unglaublich hoch, dass ich Angst ätte, niemanden nach mir zu finden, der dann so viel Geld zahlen wollen würde. Teilweise muss man auch noch Ablösesummen für die Küche und für generell alle Geräte zahlen, die man mitbenutzen möchte und darf. Und wenn es blöd läuft, wird die WG ohnehin bald wegen Eigenbedarf vom Vermieter aufgelöst, so dass man die Ablösesumme gar nicht wieder bekommt.

Dass man diese Summe für eine neue Küche bezahlt, wenn man eine Wohnung mietet, finde ich ja verständlich und normal, wobei ich da bei manchen Preisen auch schlucken muss. Für den halben Hausrat bei einer WG eine Ablösesumme im vierstelligen Bereich zahlen zu müssen, finde ich dann aber nicht mehr normal. Wie hoch darf eine Ablösesumme bei einer WG oder Wohnung für euch sein?

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» Prinzessin_90 » Beiträge: 35273 » Talkpoints: -0,01 » Auszeichnung für 35000 Beiträge



Ich kann da gar keine konkrete Summe nennen. Wenn die Möbel schön wären oder die Küche hochwertig, zahlt man das ja gerne. Ebenso spielt sicherlich mit hinein was man selber verdient und wie dringend man die Wohnung braucht. Ich meine, wenn die Bedingung ist, dass man die Küche mit nimmt, dann ist das eben auch etwas, was man zahlen muss, wenn man die Wohnung möchte. Ich würde das immer von der Situation abhängig machen.

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» Ramones » Beiträge: 47746 » Talkpoints: 6,02 » Auszeichnung für 47000 Beiträge


Ich würde generell darauf bestehen, dass die Zimmer unmöbliert übergeben werden. Dann hat der Vormieter das Problem, wo er seine Sachen lässt. Denn man kann nicht erwarten, dass dem Nachmieter das Zimmer so wie es eingerichtet ist gefällt und dieser das auch übernehmen möchte. Vor allem wenn vielleicht sogar schon eine eigene Ausstattung aus einer vorherigen Wohnung oder Wohngemeinschaft vorhanden ist.

So wird es hier auch geregelt, man kann die Zimmer möbliert übernehmen aber es ist kein muss. Mächte man die Sachen haben, dann einigt man sich mit dem Besitzer auf einen angemessenen Preis. Nur weil dieser 1000 Euro für seine Ausstattung bezahlt hat, heißt es auch nicht das er diesen Geldbetrag wieder bekommt. Die Möbel nutzen sich auch ab und damit verlieren sie an Wert. Gerade wenn das ganze schon durch mehrere Hände gegangen ist, würde ich dafür nicht einmal annähernd eine vierstellige Summe bezahlen, es sei den, dass es sich dabei um Luxusmöbel handelt. Tut es bei Studenten und Wohngemeinschaften normalerweise nicht, da diese ihre Ausstattung zu 90% bei der IKEA kaufen.

Ich habe auch eine Zeitlang in Wohngemeinschaften gewohnt aber ich habe noch nie gehört, dass man eine Abschlagssumme zahlen muss damit man die Küche mitbenutzen darf. Es war immer so geregelt, dass jeder etwas mitbringt aber es hinterher auch jeder benutzen darf. Wenn bereits alles vorhanden war, dann hatte der Nachmieter einfach Glück aber wenn etwas kaputt gegangen ist, dann war es seine Aufgabe dafür Ersatz zu besorgen da die anderen bereits die Küche beim Einzug bezahlt haben.

Erst wenn von diesen der das bezahlt hat einer auszieht, wird normalerweise eine Abschlagszahlung fällig damit das Eigentum auf die anderen über geht. Einige verzichten auch darauf und schenken ihren Küchenanteil dann der Wohngemeinschaft.

Ich habe bislang nur einmal etwas gegen eine Ablösesumme übernommen von meinem Vormieter und das ist in der jetzigen Wohnung die Küche. Der Vormieter hat dafür vor nicht einmal 2 Jahren 16.000 Euro bezahlt und nachdem er sie nicht wegwerfen wollte, hat er sie uns angeboten. Nachdem wir beide keine passende Küche hatten, haben wir mit dem Vormieter verhandelt und am Ende 800 Euro dafür bezahlt. In meinen Augen ist das für diese IKEA Küche immer noch zu viel, da hinterher noch einiges gemacht werden musste, dass wir auch wieder über 1200 Euro Ausgaben waren. Dafür bekommt man woanders auch eine komplett neue Kücheneinrichtung.

Aber nur einmal so am Rande, so schnell geht eine Kündigung wegen Eigenbedarf auch nicht und der Vermieter muss es nachweisen das dieser Bedarf wirklich besteht. 80% aller Kündigungen aus Eigenbedarf sind im ersten Anlauf falsch oder die Begründung reicht dafür nicht aus. Deswegen würde ich mir darüber überhaupt keine Gedanken machen, wenn so ein Brief noch nicht einmal angekommen ist. Im Zweifel kann man sich dort immer noch von einem Rechtsanwalt beraten und unterstützen lassen.

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» Sorae » Beiträge: 19435 » Talkpoints: 1,29 » Auszeichnung für 19000 Beiträge



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