Entsorgung von Nachtspeicheröfen und die Kosten
Frau A. ist vor 15 Jahren in ihre Wohnung gezogen. Mittlerweile ist sie alleinerziehende Mutter und bezieht Leistungen aus dem Arbeitslosengeld 2 Topf.
Frau A. hat die Wohnung damals ohne Heizung gemietet. Laut Mietvertrag ist die Wohnung ohne Heizmöglichkeit, darum hat sich der Mieter selbst zu kümmern. Der Vormieter von Frau A. hatte allerdings Nachtspeicheröfen und Frau A. konnte diese übernehmen. Nun will die Hausverwaltung die Wohnung modernisieren und baut Zentralheizungen ein.
Frau A. hat nun das Problem, dass sie die Nachtspeicheröfen entsorgen muss, da diese ja ihr Eigentum sind und nicht zur Mietsache gehören. Da die Geräte teilweise als Sondermüll kostenpflichtig entsorgt werden müssen, fallen Gebühren an, die Frau A. zurzeit nicht finanzieren kann. Besteht die Möglichkeit für die Entsorgung der Nachtspeicheröfen einen einmaligen Zuschuss der Arge zu bekommen? Wie sollte Frau A. am besten vorgehen?
Es ist richtig das bestimmte Nachtspeicheröfen nur durch Fachfirmen gesondert entsorgt werden müssen. Jedoch nicht alle, da lohnt es sich schon einmal einen Blick drauf zu werfen oder auch werfen zu lassen. Die meisten sind jedoch davon betroffen, gerade wenn diese Öfen schon über 15 Jahre alt sind oder gar noch länger.
Für die Entsorgung fallen zwischen 100-200 Euro pro Gerät an, was sich bei mehreren dieser Nachtspeicheröfen schon summiert. Würde Frau A die Heizung komplett selbst modernisieren, dann könnte sie eine Förderung vom Land dazu beantragen. Da es sich aber um ihr Eigentum handelt in einer Mietwohnung, entfällt das ganze und nur der Hauseigentümer kann die Förderung beantragen und bewilligt bekommen.
Einen Anspruch auf Förderung durch die Arge hat Frau A nicht. Jedoch könnte sie dort vorsprechen und um einen Vorschuss bitten, der hinterher mit dem Hartz 4 Satz verrechnet wird. Sprich sie bekommt nun einen Vorschuss und die folgenden Monate dafür weniger. Ansonsten kann sie nur noch Versuchen mit der Hausverwaltung eine Lösung zu finden z.B. sie zahlt etwas mehr Miete, dafür übernimmt der Vermieter die Entsorgungskosten. Das ganze würde dann auch nur auf Kulanz vom Vermieter laufen, einen Anspruch hat Frau A darauf nicht.
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