Was fällt alles unter verminderte Schuldfähigkeit?

vom 22.11.2012, 15:16 Uhr

Die Verminderte Schuldfähigkeit wegen Alkohol wurde ja schon erwähnt und soweit ich weiß wird wohl auch noch die Vereinnahmung von Psychopharmaka bei der Verhandlung von Strafsachen strafmildernd bewertet. Was fallen euch denn noch für Möglichkeiten und juristische Winkelzüge zu einer verminderten Schuldfähigkeit ein und wie würdet ihr diese Verfahrensregelungen in ihrer Sinnhaftigkeit bewerten?

Benutzeravatar

» schraxy » Beiträge: 1085 » Talkpoints: 52,15 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Den Unterschied zwischen entlastenden und belastenden Indizien sehe ich gravierend und nicht richtig. Habe ich nur wenig getrunken, bin ich voll schuldfähig, bin ich aber voll wie eine Haubitze, dann greift die verminderte Schuldfähigkeit. Bevor ich trinke, weiß ich, dass ich anschließend nicht mehr fahren darf und kann. Wenn ich mich trotz dieses Wissens ins Auto setze und einen Unfall verursache, bin ich zwar nicht mehr voll schuldfähig, aber ich war es, als ich begann zu trinken. Also ist es keine verminderte Schuldfähigkeit.

Außer Psychopharmaka meine ich, dass auch der Drogenkonsum bei einem Süchtigen eine Rolle spielen kann, noch viel mehr als beim Alkohol. Ferner müssen ja viele Personen starke Schmerzmittel nehmen, die zum Teil auch unter das Drogengesetz fallen. Was ist mit den Personen, wenn sie beim Autofahren einen Unfall bauen? Sind sie genauso vermindert schuldunfähig, wie die beim Alkohol? Auf den Beipackzetteln ist immer bei solchen Schmerzmitteln eine Warnung vermerkt. Das setze ich gleich mit der Erkenntnis des Nichtfahrens mit einem Auto vor dem Trinken von Alkohol.

» Cid » Beiträge: 20027 » Talkpoints: -1,03 » Auszeichnung für 20000 Beiträge


Die verminderte Schuldfähigkeit ist für Gerichte oftmals nicht einfach, nachzuweisen, weil viele Faktoren eine entscheidende Rolle spielen. Trinkt jemand regelmäßig eine gute Menge Alkohol, so ist ein hoher Alkoholpegel eben kein Indiz dafür, dass man vermindert schuldfähig zum Tatzeitpunkt war.

Soll bedeuten. Ich trinke als Beispiel täglich eine Flasche Wodka und bin somit ein geübter Trinker. Ich komme daher locker mit 1 bis 2 Promille pro Tag zurecht, falle eigentlich weder lallend noch schwankend auf. Bin eben nur ein wenig dusselig. Wenn man nicht dann mit einer Straftat auf 2 Promille entdeckt, ich entsprechend einen guten Eindruck mache, man ohne Test zwar gemerkt hätte, dass ich gesoffen habe, aber niemals wie viel - dann wird es schwer, dass ich strafmildernd berücksichtigt werde.

Insbesondere dann, wenn Gerichte herausfinden, dass es sich um gute Alkoholiker handelt. Ich kenne zum Beispiel jemanden, der ist mit knapp 3 Promille so gut Rad gefahren, dass man es niemals bemerkt hätte. Ein regelmäßiger Trinker eben, der kerzengerade stand und nur durch eine Schlägerei auffiel. Das Gericht sprach ihn keine mildernden Umstände zu , weil er regelmäßig viel und gut trinkt und seinen Pegel gut verstecken kann, Herr seiner Sinne war usw.

Es gibt so viel, was in diesen Alkoholfällen beachtet wird, ehe ein mildernder Schuldspruch kommt. Dazu zählt eben, ob es Gelegenheitstrinker sind, die ab bestimmten Promillezahlen wirklich nicht mehr herr ihrer Lage sind oder ein hochgradiger Trinker, der selbst mit 2 Promille und drüber genau weiß, was Sache ist.

Ansonsten gibt es neben Alkohol natürlich auch bei Drogen gewisse vermilderte Schuldfähigkeiten. Auch Krankheiten, die psychosomatischer Natur sind sprechen oftmals dafür. Das ist den meisten natürlich klar, wenn man unter Medikamenten stand kann es ebenfalls passieren, dass eine vermilderte Schuldfähigkeit gegeben ist.

Es gibt jedoch auch dramatischere Ausgänge einer Straftat. Nehmen wir an, Tochter B wurde von Onkel C missbraucht. Beide treffen aufeinander, alles wirklich Zufall und kein Plan dahinter. Tochter B konfrontiert ihn mit den Vorwürfen, verlangt Rede und Antworten. Es schaukelt sich hoch und es wird zu einem Tötungsakt der von Tochter B aus geht.

Durch den Missbrauch würde sie vermilderte Schuldfähigkeit zugesprochen kriegen, wenn nichts geplant war und keine Absicht dahinter steckt. Es würde eben in den Urteil mit einbezogen werden, dass aus der Situation heraus ein Blackout als Beispiel entstand, den sie selber in der Situation nicht mehr kontrollieren konnte, was zu der vermilderten Schuldfähigkeit zählen könnte.

Taten wo zum Beispiel Missbrauch vorausgegangen ist, ein jahrelanges Stallkeropfer wird auf einmal zum "Täter" usw. Das sind alles mögliche Beweggründe für Richtersprüche, die vermilderte Schuldfähigkeiten zu lassen, wenn die Beweiskraft es natürlich entsprechend nicht anders deuten kann.

Benutzeravatar

» Kätzchen14 » Beiträge: 6121 » Talkpoints: 1,40 » Auszeichnung für 6000 Beiträge



Ähnliche Themen

Weitere interessante Themen

^