Insolvenz des Vermieters und Heizöllieferung
Frau A. wohnt schon länger in einem Mehrfamilienhaus. Die Wohnungen sind mit einer Ölheizung ausgestattet. Einmal im Jahr wird Heizöl zentral aufgefüllt und am Ende der Heizperiode rechnet der Hausbesitzer und Vermieter mit den Mieter noch mal ab. Ansonsten zahlen die Mieter eben ihre Nebenkosten. Nur der Mehrbedarf wird dann umgelegt.
In der Regel erfolgt die Heizöllieferung in den Sommermonaten, da das Heizöl da günstiger ist. Nun hat der Vermieter aber Insolvenz angemeldet. Für Heizöl sei kein Geld da, wurde den Mietern gesagt. Nun wird es aber in absehbarer Zeit auch wieder kälter werden. Laut dem Vermieter wurde im letzten Winter sehr viel Heizöl verbraucht und die Tanks sind fast leer. Somit ist zu erwarten, dass die Heizungen nicht lange warm werden.
Frau A. hat nun einmal die Sorge, ob sie im Winter ihre Wohnung überhaupt wird heizen können. Momentan ist nicht absehbar, wann und ob die Heizöltank befüllt werden. Dann kommen die finanziellen Gedanken dazu. Wenn die Heizöltanks erst im Winter gefüllt werden, steigen ja auch die Kosten. Somit wird Frau A. wohl mehr für eine warme Wohnung zahlen müssen. Was kann Frau A. aber nun in Anbetracht ihrer Sorgen unternehmen?
Die Insolvenz schützt den Vermieter nicht vor seinen Pflichten. Er hat dafür zu sorgen, dass seine Mieter eine warme Wohnung haben. Allerdings hat Frau A keinen Anspruch darauf, dass das Heizöl im Sommer bestellt wird wegen der geringeren Kosten, auch wenn es durchaus Sinn macht.
Kommt der Vermieter seiner Pflicht nicht nach und lässt die Heizöltanks leer, dann kann Frau A die Miete mindern. Entsprechende Tabellen dazu gibt es beim Mieterschutzbund oder auch im Internet. Zusätzlich kann sie sich an den Mieterschutz wenden der natürlich auch den Vermieter auf seine Pflichten Aufmerksam macht.
Ansonsten kann Frau A auch ihre Wohnung anderweitig heizen z.B. mit elektrischen Heizlüftern und die Kosten dafür ihrem Vermieter in Rechnung stellen. Aber ob sie da Geld dann jemals wieder bekommen würde, wäre eine andere Frage. Gerade wenn dieser bereits Insolvenz angemeldet hat ist das wohl eher nicht der Fall.
Ansonsten ist Frau A wohl gut beraten wenn sie sich an den Insolvenzverwalter direkt wendet und diesen Sachverhalt mit diesem bespricht. Der Weg zum Rechtsanwalt steht Frau A ebenfalls offen, der sie in dieser Situation beraten und vertreten kann.
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