Dürfen Verstorbene Schmuck mit ins Grab nehmen?

vom 29.03.2013, 18:37 Uhr

Dieser Beitrag Ehering des verstorbenen Partners mittragen? hat mich daran erinnert, dass ich mich immer schon gefragt habe, ob ein Verstorbener nur ohne Schmuck beigesetzt werden darf.

Es kann ja sonst auch sein, dass die zurückgelassene Ehefrau gerne hätte, dass ihr verstorbener Mann den Ehering am Finger behält und eben mit ins Grab bekommt. Ist das in Deutschland denn möglich? In anderen Ländern bekommen die Verstorbenen ja häufiger Beigaben mit ins Grab, wie eben auch Lebensmittel oder auch Schmuck.

Wenn es nicht erlaubt ist, dann könnte ich mir vorstellen, dass man Angst vor Grabräubern hat. Oder ist das eher nicht so? Ich habe bisher nie gefragt, ob ein Verstorbener Schmuck anbehalten darf. Aber eigentlich spricht doch sonst nichts dagegen oder? Vielleicht dürfen ja nur Sachen mitgegeben werden, die irgendwann auch zerfallen? Das ist bei Schmuck nicht der Fall.

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» Nelchen » Beiträge: 32238 » Talkpoints: -0,25 » Auszeichnung für 32000 Beiträge



Man kann einen Verstorbenen mit Schmuck, wie z.B. dem Ehering, beerdigen. Hat er Goldzähne werden diese ja auch nicht entfernt (wenn das ein Bestatter -aus Habgier- macht, ist das strafbar), ebenso wenig wie künstliche Gelenke etc.

Zahn-Vollprothesen werden aber meines Wissens entfernt. Der Sarg selbst hat ja meist irgend- welche Beschläge aus Metall, die auch nicht verrotten. Merkwürdigerweise muss die Kleidung des Toten aber aus einem Material sein, das sich zersetzt und der Tote darf im Sarg keine Schuhe tragen.

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» Vega » Beiträge: 207 » Talkpoints: 137,19 » Auszeichnung für 100 Beiträge


Ich habe noch nie gehört, dass Verstorbene keinen Schmuck mit ins Grab nehmen dürfen. Was dagegen sprechen könnte, weiß ich nicht. Aber ehrlich gesagt, glaube ich nicht daran, dass die Hinterbliebenen dem Verstorbenen Schmuck als Beilage mitgeben würden. Es sei denn, es war der ausgesprochene Wunsch des Verstorbenen, was ich mir nicht vorstellen kann. Was im alten Ägypten mal normal war bei den Pharaonen, wird man in unseren Breitengraden nicht praktizieren.

» Cid » Beiträge: 20027 » Talkpoints: -1,03 » Auszeichnung für 20000 Beiträge



Natürlich dürfen Verstorbene etwas mit ins Grab nehmen. Immer hin geben viele ihren Verstorbenen irgendwelche Beigaben mit in das Grab.

Ich habe zum Beispiel die Erfahrungen machen dürfen, dass eine verstorbene Person, die uns sehr Nahe stand, auch ihren Schmuck mit ins Grab nehmen durfte. So war es dann zum Beispiel, dass diese verstorbene Person ihr geliebtes Bettelarmband mit in das Grab nehmen durfte, so wie diese Person auch den Ehering mit ins Grab genommen hatte. Oder zumindest wurden diese Sachen der verstorbenen Person mit ins Grab gegeben.

Mein verstorbener Opa hat auch seine Armbanduhr, die er immer getragen hatte, seitdem ich denken kann und die er auch sehr geliebt hatte, mit ins Grab genommen hatte. Meine Eltern haben meinem Opa seine Lieblingsarmbanduhr mit ins Grab gegeben und dagegen hat auch niemand etwas gesagt.

Eigentlich dürfen Sachen mit ins Grab gegeben werden, die auch zerfallen. Sowie zum Beispiel die Kleidung des Verstorbenen. Aber auch metallische Gegenstände, wie zum Beispiel einen Ring dürfen mitgegeben werden. Immer hin haben auch viele Särge diverse metallische Gegenstände eingebaut oder angebaut.

Was ich aber eher unüblich finde, ist, dass man Lebensmittel einem Verstorbenen mit in das Grab gibt. Natürlich zerfallen die Lebensmittel an sich auch, aber die Verpackungsmaterialien dürfen nicht mitgegeben werden, da diese sich nicht zersetzen.

Von einer Bekannten ist auch der Opa vor Kurzem gestorben und dieser war sehr starker Kettenraucher. Da dachte sich die Familie auch, dass sie dem Opa noch Zigaretten mit in das Grab legen, aber dieses wurde ihnen untersagt. Obwohl die Zigaretten an sich nun mal Zersetztbar sind und die Familie hätte lose Zigaretten mit hinein gelegt ohne Verpackungsmaterialien. Aber trotzdem wurde es ihnen untersagt.

Ich denke, dass man vorher fragen sollte, was man dem Verstorbenen mit in das Grab legen darf und was nicht erlaubt ist, damit man am Ende keine böse Überraschung erlebt.

» kai0409 » Beiträge: 3345 » Talkpoints: 72,64 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Mir ist kein Gesetz bekannt, in dem explizit vermerkt ist, dass dieser Brauch verboten ist. Wenn man möchte, dass der Verstorbene Schmuckstücke trägt, die ihm möglicherweise wichtig waren, dann spricht in meinen Augen nichts dagegen.

Ich habe aber auch schon von "Grabräubern" gelesen, die dann zum Beispiel nach der Einäscherung wertvollen Schmuck stehlen und daraus Profit schlagen sollen. Ich weiß jedoch nicht wie weit diese Praxis verbreitet ist.

» Capri » Beiträge: 658 » Talkpoints: 8,00 » Auszeichnung für 500 Beiträge


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