Wechsel in Berufs-Krankenversicherung ohne Kündigungsfrist

vom 20.07.2013, 16:23 Uhr

A ist seit Anfang des Jahres selbständiger Landwirt, genauer gesagt Imker. Da er die Mindestgröße von 25 Bienenvölkern erreicht hat, ist er der Berufsgenossenschaft beigetreten. Da für die Krankenkasse aber eine Mindestgröße von 50 Bienenvölkern gilt, hat er den Beitritt zur Krankenkasse erst im Mai beantragt. Zu diesem Beitritt ist er bei der Betriebsgröße auch verpflichtet.

Vorher war er freiwillig gesetzlich versichert. Die landwirtschaftliche Versicherung hat sich mit der alten Versicherung auch schon zum Datenausgleich in Verbindung gesetzt. Die wissen also grundsätzlich schon Bescheid. Mit dem Beitritt muss A aber nun rückwirkend für die landwirtschaftliche Krankenkasse zahlen, obwohl er auch für die alte Krankenversicherung gezahlt hat. Also für Mai, Juni und Juli wird er letztlich doppelt gezahlt haben.

Normalerweise hat man ja bei der Krankenkasse eine Kündigungspflicht von drei Monaten. Diese konnte A gar nicht einhalten, weil man die Anzahl der Bienenvölker gar nicht so planen kann. Landwirtschaft ist halt vom Wetter abhängig. Er konnte also nicht wissen, dass er Anfang Mai in die Versicherungspflicht für die landwirtschaftliche Krankenversicherung fallen wird und schon vorsorglich kündigen.

Die Frage ist, ob er dieses Geld zurückbekommen wird. Und muss er sich jetzt von der alten Versicherung abmelden oder hat das die neue Versicherung praktisch schon in die Wege geleitet?

Benutzeravatar

» Bienenkönigin » Beiträge: 9448 » Talkpoints: 19,93 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



A sollte das Gespräch mit seiner alten Krankenkasse suchen und dort den Sachverhalt genauso erklären wie es sich ergeben hat. Wenn das ganze vorher nicht planbar war, dann konnte er auch nicht vorher kündigen. Hätte er das gemacht, dann wäre er in dieser Zeit nicht Krankenversichert gewesen.

Eine Rückwirkende Versicherung ist jedoch ebenfalls nicht zulässig, A kann darauf bestehen, dass die Übernahme erst zum August in die neue Krankenkasse wechselt. Eben so wie es auf dem Antrag gestellt worden ist. Hat A dort allerdings angegeben das es bereits ab Mai sein soll, dann kann er die Beiträge von der alten Krankenkasse zurückfordern und muss die Beiträge für die neue Krankenversicherung nachreichen. Begründen kann er es dann darauf, dass er gar nicht mehr bei der alten Versicherung versichert worden wäre wegen der Größe seines Betriebes.

Es ist ratsam trotzdem eine eigene Kündigung an die alte Versicherung zu schicken und sich darüber eine schriftliche Bestätigung zukommen zu lassen. Alleine auf die neue Versicherung würde ich nicht zählen, wenn diese mir keine Bestätigung über die Kündigung zukommen lassen kann. Einige Krankenkassen bieten zwar den Service an, bei der alten Versicherung zu kündigen, jedoch sollte man sich dazu noch einmal informieren ob das dort auch der Fall ist und bereits in die Wege geleitet worden ist.

Benutzeravatar

» Sorae » Beiträge: 19435 » Talkpoints: 1,29 » Auszeichnung für 19000 Beiträge


Ähnliche Themen

Weitere interessante Themen

^