Vergleich: Krankenversicherung ohne Zusatzbeitrag
Die Krankenversicherungen wollen laut den Fernsehberichten ihre Beiträge erhöhen. Ich finde es eine Frechheit mit diesem Zusatzbeitrag. Aus diesem Grund würde ich den Vergleich der Krankenversicherung vorziehen und nötigenfalls auch umgehend wechseln. Meine Sorge ist nur, dass die Krankenversicherungen die momentan keinen Zusatzbeitrag erheben, dies wahrscheinlich demnächst tun.
Habe ich dann gewechselt, muss ich ja einen bestimmten Zeitraum dort versichert bleiben oder? Was kann ich da manchen? Wer hat eine Idee? Kann man Widerspruch einlegen? Welche Möglichkeiten habe ich denn da?
Krankenkassen erhöhen ständig ihre Beiträge, es kommen nur selten Jahre vor in denen die Beiträge gleich bleiben. Gefallen sind diese noch nie seit ich selbst Krankenversichert bin. Deswegen lohnt es sich schon zu vergleichen und auch zu wechseln wenn man ein günstigeres Angebot mit gleichen Leistungen findet.
Die Leistungen miteinander zu vergleichen, gerade bei den gesetzlichen Krankenversicherungen ist nicht unbedingt einfach. Man muss alles mühsam per Hand aus den einzelnen Leistungskatalogen heraussuchen und mit den anderen Versicherungen vergleichen. Das ist nicht in wenigen Minuten gemacht, dafür braucht man Stunden wenn nicht sogar Tage bis man zu einem Ergebnis kommt.
Eine gesetzliche Krankenversicherung kann man generell jedes Jahr wechseln, wenn man ordentlich kündigt bzw. wechselt. Dabei schreibt man einfach eine Kündigung an seine jetzige Krankenversicherung und erhält innerhalb von zwei Wochen darüber eine Bestätigung. Zeitgleich kann man eine Beitrittsanfrage bei einer neuen Krankenversicherung stellen, nimmt diese einen nicht, dann ist das auch nicht weiter schlimm. Die alte Krankenversicherung ist in diesem Fall weiterhin für dich verantwortlich und muss dich als Kunden wiederaufnehmen.
Bei einer Beitragserhöhung hast du grundsätzlich ein Sonderkündigungsrecht. Erfährst du also davon schriftlich, dann kannst du sofort kündigen und zu einer günstigeren Krankenversicherung wechseln. Dabei musst du nur die Fristen achten, das Widerrufsrecht bzw. die Kündigung muss innerhalb von 14 Tagen bei der Krankenversicherung eingehen. Ansonsten hast du dem ganzen zugestimmt und hängst dort erst einmal mit drinnen.
Nach einem Wechsel aber auch nicht vergessen die neue Bescheinigung der neuen Krankenversicherung seinem Arbeitgeber zu übergeben. Denn ansonsten kann dieser seine Beiträge nicht ordnungsgemäß abführen und es wird immer noch der alte Beitragssatz von deinem Gehalt abgeführt.
Sorae hat geschrieben:Eine gesetzliche Krankenversicherung kann man generell jedes Jahr wechseln, wenn man ordentlich kündigt bzw. wechselt.
Das funktioniert nicht, es besteht immer eine gesetzliche Bindungsfrist von 18 Monaten. Erst danach kann man wieder wechseln. Bei Wahltarifen beträgt die Frist dagegen gleich 3 Jahre. Eine Erhöhung der Beiträge begründet in der gesetzlichen Krankenversicherung kein Sonderkündigungsrecht.
Früher wechseln kann man nur, wenn man wieder in die Familienversicherung rutscht, man die Beitragsbemessungsgrenze überschreitet oder man als freiwilliges Mitglied in die private Krankenversicherung wechseln möchte.
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