Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung
Heute will ich euch mal etwas über die gesetzliche Unfallversicherung (GUV) erzählen. Im Leistungsfall ist sie wohl eine der Besten (wenn nicht sogar die Beste) Versicherung aus dem deutschen Sozialsystem. Die Leistungen, die erbracht werden sind hochwertig. Leider greift aber die GUV nicht zu jeder Tageszeit und nicht in allen Situationen. Im Folgenden werde ich euch einen groben Überblick geben, wann sie leistet und wie die Leistungen aussehen.
Ursprung der GUV:
Die gesetzliche Unfallversicherung wurde erstmals durch das Unfallversicherungsgesetz in Kraft gesetzt. Sie trat als eine der ersten Sozialversicherungen in Deutschland in Kraft (1884 durch Bismarck).
Wer ist gesetzlich unfallversichert?
Als versichert gelten alle abhängig Beschäftigten, also Angestellte/Arbeiter und Azubis. Weiterhin stehen Kinder in der Kindertagesstätte oder im Kindergarten sowie in der Schule unter dem Schutz der GUV. Studenten, Landwirte und Pflegepersonen sind ebenso versichert, wie Helfer bei Unglücksfällen, im Zivil- und Katastrophenschutz und Blut- bzw. Organspender (hier allerdings nur in der entsprechenden Situation). Alle genannten Personengruppen sind pflichtversichert, es gibt aber auch einige, die sich freiwillig versichern können, das sind vor allem Unternehmer sowie Selbständige und Freiberufler.
In welchem Fall leistet die GUV?
Die gesetzliche Unfallversicherung leistet bei Arbeitsunfällen sowie bei Wegeunfällen (als Wegeunfälle werden solche betrachtet, die auf direktem Weg zur Arbeit oder von der Arbeit nach Hause passieren). Weiterhin wird die Leistung der GUV bei Berufskrankheiten (sofern sie in der Berufskrankheitenverordnung anerkannt sind) gewährt.
Was leistet die GUV?
Die gesetzliche Unfallversicherung hat ein vielfältiges Leistungsspektrum, welches von medizinischer Versorgung bis hin zu Rentenzahlungen reicht. Die medizinische Versorgung beginnt mit der ärztlichen Behandlung, welche hier nicht von der Krankenkasse bezahlt wird, sondern von der zuständigen Berufsgenossenschaft.
Sie setzt sich mit Rehabilitationsleistungen fort, welche in der Regel in den BG-Kliniken erbracht wird. Die Geldleistungen, die von den Berufsgenossenschaften gewährt werden, setzen sich aus Verletztengeld (80% des Arbeitsentgeltes, maximal Nettoverdienst), Verletztenrente (ab 20% Erwerbsminderung durch ein versichertes Ereignis, Ausnahme sind Landwirte und deren Angehörige, dort erst ab 30%) und Hinterbliebenenrente (ähnlich Witwenrente) zusammen.
In der GUV gibt es keine festen Beträge die z.B. bei Verlust eines Beines gezahlt werden. Sie ist also nicht, wie die private Unfallversicherung darauf ausgelegt, bestimmte Körperteile zu versichern, sondern sieht viel mehr eine Leistung bei Funktionsbeeinträchtigungen bei der geleisteten Arbeit vor. Es kommt also vor, dass nicht jeder, der das gleiche Körperteil verliert, die gleiche Leistung erhält. Ausschlaggebend ist, inwieweit der Verlust bei der ausgeführten Arbeit behindernd wirkt.
Einschränkungen im Versicherungsschutz
Wie bereits erwähnt, besteht Versicherungsschutz bei Arbeitsunfällen sowie Wegeunfällen. Der Versicherte verliert den Versicherungsschutz immer, wenn er vom direkten Weg nach Hause, oder vom direkten Weg zur Arbeit abweicht, bzw. den Weg für längere Zeit unterbricht. (z.B. anhalten zum Einkaufen). Erst bei der Rückkehr auf den direkten Weg nach Hause lebt der Versicherungsschutz wieder auf.
Weiterhin erlischt der Versicherungsschutz, wenn der Versicherte die Unfallverhütungsvorschriften missachtet oder sich selbst vorsätzlich verletzt. Einen weiteren Grund für den Leistungsverlust stellt Alkohol dar. Befindet sich die versicherte Person im Vollrausch erlischt der Leistungsanspruch vollständig, unabhängig davon welche Ursache der Unfall hatte. Befindet er sich hingegen nicht im Vollrausch, hat jedoch Alkohol im Blut, so wird geprüft, ob der Unfall ohne Alkohol hätte genau stattfinden können, nur dann bleibt der Leistungsanspruch erhalten.
Die gesetzliche Unfallversicherung hat jedoch nicht nur die Aufgabe nach einem Versicherungsfall tätig zu werden und sich um die Unfallopfer zu kümmern, sondern sie ist auch dafür zuständig präventiv tätig zu werden, also soweit dies möglich ist Unfälle zu verhindern.
Da die versicherten Personen nicht 24 Stunden am Tag arbeiten oder 24 Stunden bei der Blutspende verbringen sollte jedem klar sein, dass die Unfallversicherung zwar sehr gut ist, aber enorme Versicherungslücken aufweist. Ein „normaler Arbeitnehmer“ ist ca. 8 bis 9 Stunden pro Tag an der Arbeit und ca. 1 Stunde unterwegs um zur Arbeit bzw. wieder nach Hause zu kommen. Den Rest des Tages ist er also nicht versichert (es sei denn, er hat eine eigene, private Unfallversicherung).
Fazit
Bezogen auf die erbrachten Leistungen (sowohl Geldleistungen als auch medizinische Versorgung) ist die gesetzliche Unfallversicherung wohl die beste Versicherung in unserem Sozialsystem. Wie bereits gesagt ist ihr größtes Problem, dass sie einer zeitlichen Einschränkung unterliegt. Gemessen daran sollte man sich überlegen, ob eine private Unfallversicherung (wie hier beschrieben: Unfallversicherung - sinnvoll: ja oder nein?) für jeden vielleicht eine sinnvolle Ergänzung darstellt.
Gibt es hier im Forum jemanden, der bereits Leistungen aus der GUV erhalten hat? Mich würde mal interessieren, ob die erbrachten Leistungen so gut sind, wie berichtet oder vielleicht sogar besser?
Hört sich alles schön und gut an, doch wenn man einmal selbst Kontakt damit hatte, dann merkt man das es gar nicht so einfach ist die Leistungen die dort erbracht werden sollen auch bezahlt zu bekommen.
Das fängt schon bei den Wegeunfällen an. Nicht nur die Strecke ist entscheidend, sogar auch die Zeiten zu denen man diese passiert. Arbeitet jemand regulär von 6-18 Uhr und fährt jeweils davor oder danach die Stunde, dann ist es kein Problem. Verändert sich jedoch etwas und man ist z.B. noch in den Supermarkt gegangen oder man hat sich nach Dienstschluss mit einem Kollegen verquatscht und die Zeiten sind nicht wie sonst auch, dann kann sich die Versicherung weigern das ganze zu bezahlen. In dem Falle wird man selbst in die Pflicht gebracht, das ganze zu beweisen das es sich dabei um einen solchen Versicherungsfall handelt. Gerade nach einem Unfall hat man aber meistens andere Dinge im Kopf, als sich mit solchen Versicherungsfragen zu belasten.
Auch in Kindertagesstätten ist das ganze sehr speziell. Grundsätzlich sind die Kinder dort versichert. Wenn aber die Erzieherin die Aufsichtspflicht verletzt hat weil sie gerade z.B. auf der Toilette war, dann greift die Versicherung ebenfalls nicht wenn dem Kind etwas passiert. Viel mehr ist dann die Versicherung der Erzieherin gefragt und auch wenn die GUV in Vorkasse geht, holt sie es sich von dort aus auch wieder.
Mit Pech bekommt man auch erst einmal selbst die Rechnung dafür. Aber das ist auch kein Problem im Zweifel kann man diese bei seiner Krankenkasse einreichen, dass diese in Vorkasse tritt. Solange kann man dann den Papierkram mit der GUV lösen und die Zahlungen finden dann später zwischen beiden Versicherungen statt. Wichtig ist jedoch wenn man einen solchen Fall geltend machen möchte, dann muss immer ein Unfallbogen ausgefüllt werden. Am besten mit möglichst vielen Details, denn das beschleunigt das ganze und sorgt auch für weniger Nachfragen von der GUV.
Ich selbst hatte schon einen Wegeunfall mit dem Auto auf dem Weg nach Hause nach der Arbeit. Die Rechnung für den Rettungswagen und Notarzt ging erst einmal ganz normal an meine Krankenversicherung, wie auch die Krankenhauskosten. Nachdem diese festgestellt hatte, dass es sich um einen Wegeunfall handelt bekam ich einen Unfallbogen von der Krankenversicherung welchen ich ausfüllen musste und zur GUV schicken.
Nach einer Woche bekam ich dann einen Anruf von dieser die noch ein paar Fragen dazu hatten, unter anderem auch ob die Polizei vor Ort war und ob ich eine Tagebuchnummer darüber habe. Die Regulierung der Kosten erfolgte dann zwischen meiner Krankenkasse und der GUV. Ein halbes Jahr nach dem Unfall bekam ich einen Brief von der GUV, dass das Verfahren abgeschlossen ist und die Kosten dafür getragen worden sind. Somit ist die Bearbeitungszeit auch nicht die schnellste.
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