Wie verbindlich ist eine Tischreservierung im Restaurant?

vom 29.03.2016, 18:39 Uhr

In diese Verlegenheit ist bestimmt schon jede/r mal geraten - man bestellt einen Tisch in einem Restaurant und kann diesen Termin aus irgendwelchen Gründen nicht wahrnehmen. Aber wie verbindlich ist denn eigentlich solch eine Tischreservierung im Restaurant? Kann eine kurzfristige Absage oder ein Nichterscheinen gegenüber dem Besteller seitens des Restaurants rein theoretisch sanktioniert werden? Kennt ihr derartige Fälle und wie waren da die jeweiligen Verfahrensweisen?

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» mikado* » Beiträge: 3037 » Talkpoints: 1.002,67 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Ich kenne niemanden, der für das Nichterscheinen sanktioniert wurde. Meistens werden die reservierten Tische dann einfach freigegeben, wenn die Gäste nicht kommen. Solange man nicht spezielle Tischdekorationen oder andere Extras bestellt hat, wird man vermutlich nicht bestraft.

» Bascolo » Beiträge: 3586 » Talkpoints: 0,29 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


Ich glaube auch nicht, dass man in solchen Fällen mit Sanktionen rechnen muss, denn meistens ist die einzige brauchbare Information, die ein Restaurant bei der Reservierung über die jeweilige Person bekommt, der Nachname. Das reicht wohl kaum aus, um jemanden ausfindig zu machen, der seine Reservierung nicht ordnungsgemäß storniert hat - oder gar einem Gast, der nicht erschienen ist, beim nächsten Mal einen Tisch zu verweigern. Von daher wird so ein Vorfall höchstwahrscheinlich ohne Konsequenz bleiben und lediglich ein Ärgernis für den Restaurantbesitzer bedeuten, wenn dieser beispielsweise potentielle Kundschaft ohne Reservierung kurz zuvor weggeschickt hat.

Von einigen Restaurants kenne ich es so, dass dort der Tisch nach 15 bis 20 Minuten Wartezeit auf den Gast wieder freigegeben wird. So steht es dann entweder auf der Homepage, oder man bekommt es bei der Reservierung direkt mitgeteilt. Ich glaube, dass es die meisten Lokale so in der Art handhaben.

Nichtsdestotrotz halte ich es auf jeden Fall für angebracht, das Restaurant zu informieren, wenn man genau weiß, dass man die Reservierung nicht wahrnehmen kann. Selbst, wenn die Absage erst wenige Stunden vor der vereinbarten Zeit geschieht, gibt das dem Personal ja dennoch die Möglichkeit, umzuplanen - und gerade an Feiertagen und Wochenenden ist ein freier Tisch sehr schnell wieder belegt, sodass kein Verlust dadurch entstehen sollte. Eine Reservierung ohne Benachrichtigung des Lokals verfallen zu lassen, nur weil man keine Strafe zu befürchten hat, finde ich ziemlich unhöflich.

» MaximumEntropy » Beiträge: 8470 » Talkpoints: 987,98 » Auszeichnung für 8000 Beiträge



Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass so eine Reservierung absolut verbindlich ist und man das nächste Mal, wenn man die Türschwelle des Restaurants überschreitet achtkantig raus geworfen wird oder eine fette Geldstrafe zahlen muss. Wie soll die Person denn auch ausfindig gemacht werden? Einen Stammkunden wird man auf diese Weise wohl kaum vergraulen wollen und bei den meisten anderen Gästen kennt man eh nur den Nachnamen einer anwesenden Person. Man weiß das Alter nicht und auch nicht, woher diese Person kommt oder wo sie lebt. Da eine Person ausfindig zu machen wird schwierig.

Ich kenne das auch nur so, dass der reservierte Tische nach einer kurzen Frist einfach anderweitig vergeben werden, vorausgesetzt das Restaurant ist entsprechend voll und die Plätze werden anderweitig benötigt. Sonst würde man andere Gäste verprellen.

» Esri » Beiträge: 485 » Talkpoints: -0,11 » Auszeichnung für 100 Beiträge



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