Wie bekommt man eine Genehmigung zum Futterfleischkauf?

vom 24.01.2014, 15:03 Uhr

Ich habe eben diese Webseite klick eines Fleischers gefunden. Er bietet den Verkauf von Futterfleisch an und ist dazu eine Kooperation mit einem Futterfleischlieferanten eingegangen. Der Metzger schreibt dort weiter, dass man zum Einkauf eine Genehmigung der Veterinär-Behörde benötigt und dies der Kategorie zwei oder drei angehören muss.

Hat schon mal jemand so eine Genehmigung erhalten? Welche Mindestvoraussetzungen muss man da erfüllen? Reichen zwei Stuben-Tiger als Abnehmer in so einem Fall oder benötigt man schon einen kleinen Zoo oder eine Zucht um dort kaufen zu können? Mich wundert das schon, denn in anderen Shops kann man auch Futterfleisch als Privatmensch kaufen und benötigt keinerlei Genehmigungen. Warum benötigt man überhaupt so eine Genehmigung? Wovor soll das wen beschützen? Was muss man alles nachweisen oder bezahlen? Wo kann man mit so einer Genehmigung noch einkaufen?

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» trüffelsucher » Beiträge: 12446 » Talkpoints: 3,92 » Auszeichnung für 12000 Beiträge



Vielleicht kannst du eine solche Genehmigung nur bekommen, wenn du eventuell einen kleinen Streichelzoo hast oder du nimmst ältere oder kranke Tiere auf, die sonst getötet würden. Denn dieser Futterfleischlieferant scheint seine Ware nur an Zoos, Tiergärten usw. abzugeben, weil es dort meist sowieso an Geld fehlt und die Tiere etwas zum Fressen haben müssen.

Wahrscheinlich ist das Futterfleisch dort etwas billiger und der Betrieb erhält einen Zuschuss vom Staat. Anders kann ich mir das nicht vorstellen. Diese Genehmigung bekämst du dann beim Veterinäramt, um das Fleisch kaufen zu können. Aber mit zwei Katzen kommst du bestimmt nicht infrage.

» Cid » Beiträge: 20027 » Talkpoints: -1,03 » Auszeichnung für 20000 Beiträge


Um Skandalen mit Gammelfleisch vorzubeugen, dürfen Betriebe, die nicht an Endverbraucher verkaufen, Fleisch der Kategorien 2 und 3 nur an gewerbliche Kunden verkaufen, die eine Genehmigung dazu haben. Als Endverbraucher bekommt man so eine Genehmigung nicht.

Bis das Fleisch über den letzten Händler an Privatleute verkauft wird, oder es in Betrieben zu Futter, Dünger, Seife oder Schmierfett wird, verlangt der Gesetzgeber, dass der Weg lückenlos nachvollzogen werden kann.

» cooper75 » Beiträge: 13411 » Talkpoints: 515,76 » Auszeichnung für 13000 Beiträge



@ cooper75: Was für ein Gewerbe benötigt man denn? Ist das egal und die Hauptsache ist, dass man ein Gewerbe angemeldet hat? Oder muss das Gewerbe irgend etwas mit Fleisch oder Tieren zu tun haben? Das ist mir noch nicht so ganz klar geworden.

Und was genau ist bei Fleisch unter diesen Kategorien zu verstehen? Ist Kategorie eins diejenige für den menschlichen Verzehr? Und welche Kriterien muss ein Stück Fleisch erfüllen, dass es in Kategorie zwei oder drei eingestuft wird? Wo kann man denn das nachlesen?

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» trüffelsucher » Beiträge: 12446 » Talkpoints: 3,92 » Auszeichnung für 12000 Beiträge



Um Gottes Willen, diese Kategorien beziehen sich allein auf die Tierkörperverwertung. Fleisch der Kategorie 1 darf niemals gehandelt werden. Das sind beispielsweise in Bezug auf BSE besonders infektiöse Körperteile wie Hirn von Rindern oder Rückenmark und wegen Seuchen gestorbene oder getötete Tiere. Dieses Fleisch wird eingefärbt und als Müll entsorgt.

In der Kategorie 2 findest du Fleisch von nicht an Seuchen verendeten Tieren oder Notschlachtungen, eventuell infektiöse Organe von Schlachttieren, Fleisch mit Rückständen von Medikamenten und kontaminierte Milch.

Kategorie 3 sind die typischen Reste von der Schlachtung lebensmitteltauglicher Tiere, Essensreste, überlagertes Fleisch und ähnliches, was gegessen werden konnte oder könnte. Je risikoreicher das Fleisch ist, desto geringer sind die Handelsmöglichkeiten.

K3 ist nun total harmlos, das sind Teile, die man als Mensch essen könnte aber nicht möchte. Jetzt kommt der Haken: Die Verordnungen der EU schreiben vor, dass das nur gehandelt werden darf, wenn man eine Genehmigung dafür hat.

Das gilt erst dann nicht mehr, wenn es beispielsweise gewolft oder verpackt als Tierfutter verkauft wird. Schlachtstätten und Betriebe, die andere Betriebe oder Filialen beliefern, dürfen nicht an Endverbraucher verkaufen. Dafür benötigen sie einen eigenen Bereich, um genau abrechnen zu können.

Im Prinzip darf der Metzger, der selbst schlachtet, keine Abfälle für den Hund abgeben, auch wenn das oft gemacht wird. Eine Genehmigung für K3 kann beim Veterinäramt beantragt werden. Aber dieser Anbieter möchte auch eine Genehmigung für K2. Das ist für Privatabnehmer nicht drin, weil dieses Fleisch nicht verfüttert werden darf.

» cooper75 » Beiträge: 13411 » Talkpoints: 515,76 » Auszeichnung für 13000 Beiträge


Wieso willst du denn eine Genehmigung? Du kannst doch einfach im Online-Shop bestellen. Dafür brauchst du keine Genehmigung.

Mich wundert das schon, denn in anderen Shops kann man auch Futterfleisch als Privatmensch kaufen und benötigt keinerlei Genehmigungen

Kann ich in dem von dir verlinkten Shop auch.

» Sternenbande » Beiträge: 1860 » Talkpoints: 70,16 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


Aber ohne Genehmigung gibt es dort nur abgepackte Ware für Endverbraucher. Das ist nicht sonderlich attraktiv, weil es ziemlich teuer ist. Da gibt es günstigere Shops. Interessant wird so etwas erst, wenn man die Preise für Händler bekommt.

» cooper75 » Beiträge: 13411 » Talkpoints: 515,76 » Auszeichnung für 13000 Beiträge



Ja dann musst du eben Händler werden, dann kannst du da günstiger kaufen.

» Sternenbande » Beiträge: 1860 » Talkpoints: 70,16 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


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