Teilzeitarbeit: Ablehnung durch Arbeitgeber benötigt Grund

vom 01.12.2007, 17:06 Uhr

Falls ein Arbeitnehmer eine Beschäftigung in Teilzeit statt Vollzeit wünscht bzw. seinen Arbeitsvertrag von Vollzeit auf Teilzeit umstellen möchte können Arbeitgeber dies nur mit einer guten Begründung verweigern - diese müssen nachvollziehbar und sachlich sein, beispielsweise „betriebliche Gründe“. Ein Verweis darauf, dass im Unternehmen Teilzeitbeschäftigung nicht vorgesehen sei ist keine ausreichende Begründung.

Ein betrieblicher Grund kann beispielsweise sein, dass durch eine Teilzeitbeschäftigung die Organisation, die Sicherheit oder der Arbeitsablauf des Betriebes stark bzw. wesentlich beeinträchtigt, oder unverhältnismäßig hohe Kosten dadurch entstehen würden. Falls der Arbeitgeber die ausfallende Arbeitszeit nicht durch eine weitere Teilzeitkraft ausgleichen kann, weil sich keine Ersatzkraft finden lässt ist dies ebenso zulässig (BAG Erfurt, Az 9 AZR 16/03) wie der Fall, dass durch die Umstellung von Vollzeit auf Teilzeit die Arbeitsqualität absinken könnte, beispielsweise wenn es sich um einen Kindergarten handelt und hier eine feste Bezugsperson pädagogisch wichtig ist (BAG Erfurt, Az 9 AZR 126/02).

Nicht zulässig ist, dass der Arbeitgeber meint, er würde keine ausreichend qualifizierte Arbeitskraft finden - eine Schulung eines grundsätzlich geeigneten Mitarbeiters sei ihm zuzumuten so das BAG Erfurt (Az 9 AZR 636/02). Ebenfalls nicht zulässig ist nur ein allgemein gehaltener Hinweis auf das betriebliche Organisationskonzept um eine Umstellung von Vollzeit auf Teilzeit abzulehnen, so das AG Frankfurt (Az 18 Ca 6836/01) oder die pauschale Aussage, dass eine Umstellung auf Teilzeit den Betriebsfrieden stören würde - diese Aussage ist unzulässig, solange die nicht belegt oder konkretisiert werden kann (AG Mannheim Az 12 Ca 351/01).

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» Subbotnik » Beiträge: 9308 » Talkpoints: -7,05 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



Trotz dieser Ausführungen wurde mein Antrag auf Teilzeit bzw. einen Tagesarbeitsplatz durch den Arbeitgeber abgelehnt. Der Betriebsrat wurde dazu befragt, hat aber noch keine anschließende Meinung gefällt da ohnehin eine Umstellung von dem 2-Schichten-System auf ein 3-Schichten-System geplant war für Mitte diesen Jahres.

Grundsätzlich gibt es bei uns Stellen die sich zu festen Zeiten im Tagdienst befinden. Jedoch sind diese Stellen "fest" geben worden an Mitarbeiter, die der Chef gerne bevorzugt. Alle von denen sind Mitte 20, haben keine Familien und die Ablehnung wurde darauf begründet, dass es diesen Mitarbeitern nicht zuzumuten ist auf einmal in den Schichtdienst zu wechseln nachdem sie zwei Jahre lang nur Tagdienst hatten im Zeitraum von Montag bis Freitag. Für mich wäre diese Stelle ideal als Alleinerziehende Mutter, da mir andere Betreuungsmöglichkeiten für mein Kind fehlen wenn ich z.B. Nachtdienst oder Wochenenddienst leisten soll.

Soweit es mir bekannt ist, kann und muss auch ein Mitarbeiter von einer solchen Stelle umgesetzt werden sofern keine anderen Gründe wie z.B. die Gesundheit von diesem dagegen sprechen. Aber auch das müsste der Arbeitgeber belegen. Jedoch machen es sich manche Arbeitgeber sehr einfach mit ihren Absagen und kommen auch mit pauschalen Begründungen einfach durch.

Nachdem ich diese Entscheidung mit einer Anwältin angefochten habe, folgte nun die ordentliche Kündigung, da ich mit meinen Handlungen "Unruhe in die Belegschaft" bringen würde. Somit ist man auch davor nicht geschützt wenn man sich nur sein Recht erstreiten möchte und der Arbeitgeber aber dazu nicht gewillt ist.

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» Sorae » Beiträge: 19435 » Talkpoints: 1,29 » Auszeichnung für 19000 Beiträge


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