Exmatrikulation von Gesetzes wegen besonders nachteilig?

vom 16.11.2015, 19:14 Uhr

Ich habe ja vor einigen Wochen mein Studium endgültig abgeschlossen und habe nun auch einen Brief bekommen, dass ich zum Ende des Semesters von Gesetzes wegen exmatrikuliert werde. Es steht jedoch dabei, dass dringend eine Umwandlung in eine beantragte Exmatrikulation empfohlen wird. Dies soll wohl für die Immatrikulation an einer anderen Universität und auch für die Rentenkasse enorm wichtig sein.

Da ich zum nächsten Semester meinen Master machen werde und vermutlich auch an meiner Uni bleibe, werde ich gar nicht exmatrikuliert, da ich dann ja automatisch zum Master immatrikuliert werde, so dass mich das Ganze also eigentlich auch nicht betrifft. Dennoch wusste ich nicht, dass eine Exmatrikulation von Gesetzes wegen so nachteilig sein soll. Wo liegt denn der Unterschied zwischen der Exmatrikulation von Gesetzes wegen und der beantragten Exmatrikulation?

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» Prinzessin_90 » Beiträge: 35273 » Talkpoints: -0,01 » Auszeichnung für 35000 Beiträge



Ich würde vorschlagen, dass du das mal bei der Studienverwaltung nachfragst oder bei der Studienberatung deines Institutes, je nachdem wer da mehr Ahnung hat. Spontan wüsste ich auch nicht, was daran schlimm sein soll, wenn man von Gesetzes wegen exmatrikuliert wird.

» Esri » Beiträge: 485 » Talkpoints: -0,11 » Auszeichnung für 100 Beiträge


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