Bauplatz mit Bauzeitfestlegung

vom 21.09.2008, 02:07 Uhr

Uns wurde von der Gemeinde ein sehr günstiger Bauplatz in einem Neubaugebiet angeboten. Da wir vorhaben irgendwann zu bauen, wäre das Grundstück sehr interessant für uns. Doch nun wurde uns gesagt, dass wir bei Erwerb dieses Bauplatzes innerhalb von zwei Jahren bauen müssten. Ich habe so etwas noch nie gehört. Dachte immer, wenn ich ein Grundstück kaufe, dann ist es mein Problem ob ich es nutze oder es einfach so lasse wie es ist.

Ist das üblich, dass man eine Frist zum Bauen vorgegeben bekommt? Weiß jemand was passiert, wenn wir innerhalb der vorgegebenen Zeit dann doch nicht anfangen und den Bau noch verschieben möchten?

» Lexington » Beiträge: 123 » Talkpoints: -0,02 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Leider ist das so, wenn ein Neubaugebiet ausgewiesen wird von der Stadt, dann ist beim Grundstückskauf ein Bauzwang mit zu berücksichtigen. Die Grundstücke sind meist nicht billig und müssen in den meisten Fällen finanziert werden. Kommt dann noch die Bebauung dazu, die auch viel kostet, summiert sich das monatlich auf eine hohe Rückzahlungsrate. Will man also beides haben, muss man sich oft sehr einschränken und es darf nichts dazwischen kommen.

Mit einer Bebauungspflicht innerhalb kurzer Zeit wird auch mehr Wohnfläche geschaffen. Die Grundstücke sollen nicht nur gekauft und als Spekulationsobjekte dienen, deshalb gibt es auch die Bebauungspflicht. Ein reines Neubaugebiet soll natürlich auch irgendwann mal fertig bebaut sein. Denn jahrelang Dreck und Lärm, das will niemand. So gibt es natürlich viele Gründe, die Bebauungspflicht einzuführen. Aber vielleicht muss es ja kein Wohnhaus sein, was gebaut werden muss. Es gibt ja auch größere Gartenhäuser für Erholungszwecke oder aber sogar Garagen, falls das genehmigt wird vom Bauamt.

» Cid » Beiträge: 20027 » Talkpoints: -1,03 » Auszeichnung für 20000 Beiträge


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