Pfändung und Wohnrecht auf Lebenszeit

vom 05.09.2008, 06:33 Uhr

Meine Eltern haben mir ein Haus überschrieben und ich musste den Kredit übernehmen. Meine Eltern haben sich ein Wohnrecht auf Lebenszeit schreiben lassen. Nun kann ich die Bank nicht mehr in der Höhe bedienen wie es angedacht war.

Nun fürchte ich, dass wenn ich mich mit der Bank nicht einigen kann, es zu einer Pfändung und letztlich zu einer Versteigerung kommen könnte. Wie sieht das mit dem Wohnrecht auf Lebenszeit meiner Eltern aus.

Kann die Bank meine Eltern aus dem Haus rausschmeißen oder wie sieht das Ganze in dieser Situation aus? Kann das Haus in der Form eigentlich versteigert werden?

» Hundekeks » Beiträge: 229 » Talkpoints: -0,64 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Bei einer Zwangsversteigerung erlischt auch das Wohnrecht. Ich setze voraus, dass das Wohnrecht im Grundbuch eingetragen wurde. Falls du dich nicht einigen kannst mit der Bank und das Wohnrecht erlischt, weil die Bankforderung zuerst bedient wird, erhalten deine Eltern als Wohnberechtigte Geld, das die Höhe des Wohnrechts-Wertes ausmacht. Voraussetzung ist hier, dass der Erlös der Zwangsversteigerung hoch genug ist, um die Bank zu bedienen und die Wohnberechtigten. Das ist meist nicht der Fall.

Folgende Möglichkeit gibt es noch bei Eintragung eines Wohnrechtes ins Grundbuch: Zusätzlich zum Wohnrecht sollte ein Rückforderungsrecht mit ins Grundbuch eingetragen werden. Dann könnte der ehemalige Eigentümer, der jetzt das Wohnrecht hat, wieder Besitzer der Immobilie werden.

» Cid » Beiträge: 20027 » Talkpoints: -1,03 » Auszeichnung für 20000 Beiträge


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