Muss man für den offenen Vollzug immer bezahlen?
Ein früherer Bekannter von mir, befand sich damals im offenen Vollzug. Nachdem was er von seiner Straftat erzählte, war ich eigentlich der Meinung, dass er froh sein konnte, so glimpflich davon gekommen zu sein. Zudem konnte er ziemlich schnell in den offenen Vollzug wechseln und hatte dort doch recht viele Freiheiten. Einige erlaubt, andere wie zum Beispiels Handys nahm er sich einfach.
Doch anstatt froh darüber zu sein, beschwerte er sich nicht nur darüber, dass er ankündigen muss, wenn er abends mal später zurückkommt und bei mehrmaligen Verstößen dies zu Konsequenzen führen konnte, sondern vor allem regte er sich auch oft über die Kosten auf. Seine "Miete" hätte jene der teuersten Städte Deutschland überstiegen.
Ist es wirklich so, dass man im offenen Vollzug immer für seine Unterbringung bezahlen muss? Oder gilt das nur für Menschen, die während dem Absitzen der Strafe regulär arbeiten gehen, was bei ihm der Fall war. Er hätte wohl auch einfach im normalen Vollzug bleiben können, ohne das ihm Kosten entstanden wären. Hängen die Kosten im offenen Vollzug von der Justizvollzugsanstalt ab? Oder sind sie allgemein irgendwo festgesetzt? Kann man auch zusätzliche Leistungen kaufen?
Ein Freigänger darf die Vollzugsanstalt verlassen, um zur Arbeit zu gehen. Private Freizeitaktivitäten sind ausgeschlossen. Es gibt nur ganz vereinzelte Freigänger, die das ausnutzen und nicht zurückkehren. Das Risiko der Flucht wird vorab untersucht.
Von dem Geld, was ein Freigänger verdient, darf er 100 Euro behalten, für die er in der Vollzugsanstalt einkaufen kann. Das restliche Geld kommt auf ein Konto. Davon wird der Haftkostenbeitrag eingehalten. Das übrige Geld erhält er bei der Entlassung ausgezahlt. Wäre es nicht ungerecht, wenn ein arbeitender Freigänger seinen ganzen Lohn behalten könnte und zusätzlich noch die Unterkunft und das Essen frei hätte?
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