Verwendung eines Künstlernamens

vom 24.08.2010, 20:14 Uhr

Ich habe mit A vorm Fernseher gesessen. In einem Bericht fiel dann ein "Künstlername" über eine Person, die halt wohl langsam bekannt wird. Ich empfand das als witzig, da A sich halt genauso nennt.

Weniger witzig fand dies besagter A. Er hatte wohl zu einem früheren Zeitpunkt, als seine Familie wieder nach Deutschland zurück kehrte, seinen Namen schützen lassen durch eine Eintragung beim Amt.

Natürlich habe ich dann gleich einmal nachgefragt. A war zu dem Zeitpunkt noch ein paar Jahre jünger, sodass sich A jetzt auch nicht mehr so genau daran erinnert, wie das ablief. A meinte, dass seine Eltern ihn halt zu dem Zeitpunkt gefragt hätten, ob er sich den Namen schützen lassen wollte, und er dann zustimmte. Seiner Meinung nach, hat das nicht mal so viel gekostet, wobei er sich da auch nicht mehr so sicher gewesen ist.

A stellt sich eigentlich auch immer nur unter diesem Namen vor, was bei so manchen Leuten schon zur Verwirrung geführt hat, da man durch Genuschel oftmals denkt, man hätte nicht genau hingehört, und ändert dann den Namen fälschlicherweise in einen ähnlich klingenden Namen ab.

In seiner Umgebung ist A auch unter dem Namen bekannt, sodass schon ein Interesse daran besteht, diesen Namen auch zu behalten. Ebenso ist es durchaus möglich, dass A im Laufe der Zeit, noch wesentlich bekannter wird. Da A schon fast sein ganzes Leben lang so genannt wurde, will A sicherlich auch nicht mehr davon ablassen, diesen Namen zu benutzen.

Ich frage mich jetzt, ob es eigentlich rechtmäßig gewesen ist, den Menschen in dem ausgestrahlten Bericht so zu nennen, denn eigentlich ist der Name ja durch Eintragung beim Amt geschützt. Worauf bezieht sich denn der Schutz des Namens? Das müsste doch mindestens Deutschland weit so sein, oder nicht?
Was könnte man generell unternehmen, in so einem Fall?

Mal etwas herum gesponnen: Könnte A den Sender oder die Person auf Unterlassung und ggf. sogar Schadensersatz verklagen? Muss in dem Bericht auch der Name explizit als Künstlername betitelt worden sein? Schaden könnte ja auch dadurch entstehen, wenn sich die Person aus dem Bericht nun so verhält, dass die Gesellschaft schon gegebenenfalls immer diesen Menschen vor Augen hat, wenn man den Namen benutzt, oder nicht? Wenn der schon einen Eindruck hinterlässt, der nicht so positiv ist, dann ist doch die erneute Verwendung des eigentlichen Namensinhabers A doch schon von vornherein negativ belastet?

Ich würde mich sehr über hilfreiche Antworten dazu freuen, denn ich möchte, dass A weiterhin seinen Namen mit dem Gefühl trägt, welches A bisher zu dem Namen aufgebaut hat. Nicht umsonst, hat A sich diesen Namen schützen lassen.

» ygil » Beiträge: 2551 » Talkpoints: 37,52 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



Den eigenen Künstlernamen kann man grundsätzlich schützen lassen über das Urheber- oder Namensrecht. Die Eintragung in den Personalausweis wird von der Behörde nur vorgenommen, wenn man glaubhaft machen kann, dass es notwendig ist, den Künstlernamen oder ein Pseudonym tragen zu müssen. Der Künstlername kann möglicherweise auch als Name europa- oder deutschlandweit eingetragen werden. Die Kosten betragen ungefähr 900 Euro. Dafür bekommt man die Sicherheit des Namens in allen EU-Staaten.

» Cid » Beiträge: 20027 » Talkpoints: -1,03 » Auszeichnung für 20000 Beiträge


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