Eigener Wald - Welche Pflichten?

vom 25.05.2010, 12:12 Uhr

Eine Erbengemeinschaft, bestehend aus A, B und C haben Land geerbt. Dieses war zum Zeitpunkt des Erbfalles schon an eine Agrargenossenschaft verpachtet. Auch das kleine Waldstück, welches zu diesem Land gehört ist im Pachtvertrag mit drin, wird aber vom Pächter nicht genutzt.

Nun würde A aber diesen Wald gern aus dem Vertrag nehmen, um das anfallende Holz entsprechend nutzen zu können. B und C müssten der Änderung der Verträge mit zustimmen, aber haben Bedenken wegen der Pflichten die da kommen können.

Das Bäume, welche gefährdet sind bei Sturm, gefällt werden müssen, ist klar und diese will A auch für die eigene Heizung nutzen. Doch welche Pflichten hat man mit so einem Waldstück noch, wenn man es quasi selbst bewirtschaften will?

Oder besteht die Möglichkeit, das B und C das Waldstück komplett an A verpachten und A dann für alle Rechte und Pflichten allein zuständig ist?

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge



Der Wald hat eine Bedeutung für die Umwelt und für die erholungssuchenden Menschen. Der Schutzfunktion des Waldes kommt eine besondere Bedeutung zu. Saubere Atemluft, Wasserhaushalt, Klimaschutz und Landschaftsbild müssen beachtet werden. Das Bundeswaldgesetz sowie das Landeswaldgesetz sind zu beachten. Da sollte sich A erst einmal die beiden Gesetze durchlesen, dann weißt du ungefähr, was auf A zukommt.

» Cid » Beiträge: 20027 » Talkpoints: -1,03 » Auszeichnung für 20000 Beiträge


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