Recht auf Einsicht in Arztbrief?

vom 17.01.2010, 03:07 Uhr

Frau X. war längere Zeit in einem Krankenhaus. Der Aufenthalt erfolgte auf freiwilliger Basis. Der Oberarzt der Station auf der sie behandelt wurde, ist auch der ambulant behandelnde Arzt der Patientin. Während des Aufenthalts wurde Frau X. auf eine andere Station verlegt. Dort war zwar der ambulante Arzt nicht mehr wirklich zuständig, war aber wohl an der Behandlung von Frau X. beteiligt.

Da die Zustände auf der Station eher katastrophal waren und für Frau X. an sich unzumutbar waren, hat sie nach einer Woche entschieden, das sie auf eigene Verantwortung das Krankenhaus verlässt. Der Oberarzt und andere zuständige Behandler waren darüber an sich eher sauer.

Frau X. würde gerne wissen was im Arztbrief steht, den der stationäre Bereich an sich nach jedem Aufenthalt an den behandelnden Arzt schickt. Bisher war es so, das Frau X. bei ihrer Entlassung einen Arztbrief für den behandelnden Hausarzt mitbekam und der Arztbrief an den behandelnden Facharzt ( besagter Oberarzt) halt hausintern weitergegeben wurde. Somit hatte Frau X. immer die Gelegenheit den Arztbrief zu öffnen und zu lesen.

Da Frau X. sich halt hat kurzfristig hat auf eigene Verantwortung entlassen lassen, war natürlich auch kein Arztbrief fertig. Frau X. wäre aber sehr daran interessiert zu erfahren wie die Behandlung im Arztbrief geschildert wird. Nur wird der halt in dem Fall nun einmal hausintern weitergegeben und der Arztbrief an den Hausarzt mit der Post versendet. Sprich Frau X. hat diesmal kein Exemplar direkt in den Fingern.

Der ambulant behandelnde Facharzt war wie gesagt auch zeitweise für den stationären Bereich während des Aufenthalts zuständig und wird den Arztbrief mit unterschreiben. Frau X. weiss aber mit Sicherheit, das der Facharzt ihr den Brief nicht zum Lesen geben wird. Da wird es zur Zeit auch schwierig sein den Arztbrief einzufordern.

Frau X. weiss auch nicht, wie schnell der Arztbrief an den Hausarzt versendet wird und traut sich an sich auch nicht, den Hausarzt direkt zu fragen. Eben weil sie halt auch Angst hat, was in dem Arztbrief drin stehen könnte.

Frau X. weiss auch nicht mit Sicherheit, ob ein Arztbrief an den Hausarzt rausgeht. Einweisender Arzt war der Facharzt. Frau X. wurde allerdings bei Aufnahme nach dem Hausarzt gefragt und der steht auch in der Akte drinne. Bisher war es Standard das ein Arztbrief an den Hausarzt rausgeht. Nur ist sich Frau X. diesmal auch nicht so sicher das dies geschieht. Frau X. kann aber im Krankenhaus nicht nachfragen.

Welche Möglichkeiten hat Frau X. um Einsicht in den Arztbrief zu bekommen bzw. hat sie überhaupt ein Recht Einsicht zu nehmen?

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge



Frau X hat auf alle Fälle das Recht auf den Arztbrief. Ich würde an ihrer Stelle ein Mail an das Krankenhaus schreiben oder noch besser zum Büro des Krankenhauses gehen und den Arztbrief anfordern. Sie kann auch die ganze Krankenhausakte anfordern.

Ich habe erst vor kurzem meine gesamte Krankenhausakte von der Geburt meiner Tochter (ist zwar nicht das gleiche, aber das gleiche Recht) angefordert. Ich habe sie zwar noch nicht bekommen weil ich sie schriftlich angefordert habe und sie per Post geschickt wird aber es hieß das es überhaupt kein Problem sei und ich alles bald ber Post bekomme. Ich würde es einfach mal versuchen.

Ansonsten denke ich schon das es an den Hausarzt auch geschickt wird und sie kann einfach dort mal nachfragen. Wenn sie sich den Hausarzt nicht traut zu fragen wäre es eventuell an der Zeit den Hausarzt zu wechseln, denn besteht kein Vertrauensverhältnis zu ihm. Ich würde wahrscheinlich auch den Facharzt nicht fragen aber den Hausarzt auf alle Fälle.

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» torka » Beiträge: 4376 » Talkpoints: 7,91 » Auszeichnung für 4000 Beiträge


In wie weit kann Frau X. die Krankenakte anfordern? Während des Aufenthalts von Frau X. wurde auch durch das Pflegepersonal und mit Sicherheit auch durch Therapeuten dokumentiert. Kommt Frau X. auch an diese Dokumentationen ran? So rein theoretisch. Bisher wurde Frau X. an sich verweigert auf so Sachen Einsicht zu bekommen. Was aber in dem Fachgebiet in dem Frau X. behandelt wurde an sich normal ist, das man keine Einsicht in die Dokumentation bekommt.

Frau X. ist auf die Behandlung des Facharztes angewiesen. Dieser Facharzt wird aber auch den Arztbrief mit unterschreiben, da er auch gleichzeitig Oberarzt der Station war, auf der Frau X. war. Diesen Facharzt will Frau X. nicht verärgern.

Frau X. hat die Woche die Sprechstundenhilfe ihrer Hausärztin gebeten, das man sie informiert, wenn der Arztbrief da ist. Allerdings ist es halt immer noch fraglich, ob ein Arztbrief an die Hausärztin rausgeht. Eben weil Frau X. an das Krankenhaus welches sie auch ambulant behandelt, gebunden ist. Der Ablauf des stationären Aufenthalts ist halt hausintern bekannt. Auch dadurch bedingt, das der ambulant behandelnde Arzt, halt auch Oberarzt auf der Station ist, auf der Frau X. behandelt wurde und wohl auch an der Behandlung beteiligt war. Zumindest im Hintergrund.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge



Wenn ein Behandlungsbrief vom Krankenhaus oder eines Facharztes dem Hausarzt zugeschickt wird, ist es doch eine ganz einfache Sache, sich beim Hausarzt eine Kopie geben zu lassen. Ist der Brief innerhalb von sechs Wochen noch nicht an den Hausarzt verschickt worden, kann der Hausarzt, bzw. die Sprechstundenhilfe ihn telefonisch anfordern. Auf diese Weise habe ich bisher immer Kopien bekommen.

» Cid » Beiträge: 20027 » Talkpoints: -1,03 » Auszeichnung für 20000 Beiträge



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