Fristlos kündigen bei schlechtem Empfang,ständigen Störungen
Man kann ja zwischen den unterschiedlichsten Telefon- und Internetanbietern auswählen und ein Vergleich der Angebote kann schon einige Zeit in Anspruch nehmen. Die Preise der Anbieter sind nicht nur teilweise sehr unterschiedlich. Auch bei den Flatrates kann man zum Beispiel schauen, welche gut passt.
Vor einigen Tagen erzählte ein Kollege in der Mittagspause, dass er richtig Pech mit seinem neuen Anbieter hat. Er wohnt etwas außerhalb und seitdem er einen neuen Anbieter hat funktioniert andauernd irgendetwas nicht. Der Empfang bei seinem Smartphone ist oft schlecht und auch das Internet läuft nicht immer einwandfrei.
Trotzdem bezahlt er monatlich einen nicht gerade geringen Betrag und das, obwohl es oft Störungen gibt. Er würde nun gern aus diesen Gründen fristlos kündigen. Wisst ihr vielleicht etwas mehr dazu? Kann man Verträge einfach fristlos kündigen, weil der Empfang schlecht ist oder wenn es andauernd Störungen gibt? In welchen Fällen wäre das ansonsten möglich?
Man ist einen Vertrag eingegangen und wenn der Anbieter dann nicht die Leistungen bringt die in diesem Vertrag zugesichert worden sind, dann kann man diesen Vertrag auch fristlos kündigen. Das kann schon mit ganz einfachen Dingen passieren. Sichert ein Internetanbieter eine bestimmte Geschwindigkeit zu und kann diese dann nicht bringen, darf man sofort kündigen da die zugesicherte Vertragliche Leistung nicht erbracht werden kann.
Gleich verhält es sich ebenfalls bei Telefonanbietern. Hat der Anbieter zugesichert, dass in der Ecke ausreichend Netzempfang vorhanden ist welches auch funktioniert, dann erbringt er nicht die zugesicherte Leistung. Nachdem das in diesem Fall nicht so zu sein scheint, ist der Kunde bereits berechtigt eine fristlose Kündigung auszusprechen bzw. den Vertrag aufzuheben und die bereits gezahlten Beiträge abzüglich der tatsächlichen Nutzung zurück zu fordern.
Man sollte allerdings vorher in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und in seinem Vertrag genau nachlesen, denn manche Anbieter schreiben das im Vorfeld bereits rein und dann ist es schwierig fristlos zu kündigen wenn dort bereits auf mögliche Netzausfälle durch schlechte Abdeckung mit Sendemasten etc. hingewiesen wird. Im Zweifel kann man dazu auch noch einen Rechtsanwalt konsultieren der einem bei den Verträgen und auch der Kündigung helfend zur Seite stehen kann.
Bei Störungen kommt es darauf an. Liegen die Störungen nicht im ermessen des Anbieters z.B. durch Unwetter besteht keine Netzverbindung dann ist das höhere Gewalt. In diesem Falle muss der Kunde das ganze so hin nehmen. Der Kunde kann dann zwar einen Nutzungsausfall als Schaden geltend machen, aber nicht den Vertrag fristlos Kündigen.
Wenn ich nicht die Leistung bekomme, die mir vertraglich zugesichert wurde, habe ich jederzeit das Recht, einen Vertrag fristlos zu kündigen und ich würde das auch immer so machen, wenn ich mich veräppelt fühle und unzufrieden bin.
Ich habe sogar die Erfahrung gemacht, dass die Vertragspartner dann umso großzügiger und entgegenkommender werden, wenn sie erst einmal merken, dass da ein Kunde abspringen könnte. Unter Umständen kann man da sogar bessere Konditionen raushandeln, weil man ja ein Druckmittel in der Hand hat: nämlich einen selbst mit der entsprechenden Kohle. Bei allen Unternehmen funktioniert das aber leider nicht, aber bei einem guten Teil wie ich feststellen durfte.
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