Wichtiges Medikamentenrezept mit der Post versenden

vom 21.03.2016, 12:01 Uhr

A braucht regelmäßig Psychopharmaka. Der Arzt, der ihr diese Mittel verschreibt hat seine Praxis ca. 30 Kilometer weit entfernt von A`s Wohnort. Sie kann nicht immer zu ihm fahren. Zur Zeit fühlt sie sich auch nicht danach und hat den Arzt gebeten, dass er ihr das Rezept zusendet, was er auch anstandslos macht. Das Rezept kam per Post direkt am nächsten Tag.

A hat sich nun gefragt, was wäre, wenn das Rezept den Postweg nicht übersteht. Auf dem Absender steht diese Arztpraxis und wenn man genau hinsieht, konnte man sogar durch das Kuvert sehen, dass ein Rezept in dem Briefumschlag war. Jeder hätte sich dieses starke und wichtige Medikament, was in den falschen Händen bestimmt nicht gerade gesund ist, nehmen können.

Ist es eigentlich rechtlich erlaubt Medikamentenrezepte per Post zu versenden, wenn nicht gerade nur eine Wundsalbe drauf steht? Gerade bei Schlafmittel, Psychopharmaka oder auch bei Medikamenten, die für ADHS verschrieben werden sind diese in den falschen Händen ja doch sehr gefährlich. Wer ist dafür verantwortlich? Was wäre, wenn das Rezept nicht ankommt? Darf der Arzt dann neu verschreiben oder würde die Krankenkasse kein zweites Rezept zahlen?

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» MissMarple » Beiträge: 6786 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 6000 Beiträge



Wir lassen uns regelmäßig BTM-Rezepte per Post schicken. Da liegt allerdings die Verantwortung direkt beim Arzt, daher lehnen manche Praxen das ab. Bei einem zuverlässigen Patienten machen das trotzdem viele Praxen und stellen bei Verlust ein neues Rezept aus.

Bei normalen Rezepten gibt es gar keine Probleme. Bei Betäubungsmitteln hat der Arzt dann Papierkrieg. Den hat er aber auch, wenn das Rezept falsch ausgestellt worden ist, oder wenn der Patient das Rezept nicht rechtzeitig abholt und ein neues benötigt.

» cooper75 » Beiträge: 13432 » Talkpoints: 519,92 » Auszeichnung für 13000 Beiträge


Es ist erlaubt solche Dokumente mit der Post zu versenden. Allerdings würde ich das ganze als Einschreiben gehen lassen, denn dann kann man nachweisen wo das Rezept verloren gegangen ist. Denn es ist nicht immer der Postbote der den Fehler macht, es werden auch solche Briefe gezielt aus den Briefkästen und Postkästen gezogen.

Haften tut die Post auch nur, wenn Zusatzleistungen bezahlt worden sind. Bei einem normalen Brief haftet der Arzt für die verlorene Sendung, da er auch nicht beweisen kann, dass diese seine Praxis verlassen hat. Wenn das Rezept nicht ankommt, dann wird sich der Patient wohl mit seinem Arzt in Verbindung setzen. Danach kann der Arzt entscheiden ob er ein neues Rezept ausstellt oder das ganze verweigert, denn die Praxen sind nicht verpflichtet die Rezepte jedem Patienten hinterher zu schicken. Das ist ein Service der von einigen angeboten wird, wenn dort aber Unregelmäßigkeiten auftauchen wird man das auch einstellen.

Eingelöste Rezepte in der Apotheke werden mit der Krankenkasse direkt verrechnet. Wird dort in kürzester Zeit ein Rezept doppelt eingelöst, z.B. weil es eine weitere Ausstellung nach Verlust gab, dann fragt die Krankenkasse beim Patienten und beim Arzt nach. Je teurer die Medikamente, desto eher wird nachgefragt.

Muss man dann der Krankenkasse sagen, dass das erste Rezept auf dem Postweg verloren gegangen und jemand unbefugtes hat dieses eingelöst, ist die Krankenkasse darüber nicht begeistert. Das ganze ist dann Krankenkassenbetrug und müsste direkt bei Feststellung des Verlustes bei der Krankenkasse und der Polizei angezeigt werden. Versäumt man dieses, kann die Krankenkasse weitere Leistungen und Kostenübernahmen verweigern, bzw. die Patienten sogar hinaus werfen.

Es gibt auch Rezepte, die darf ein Arzt nur einmal ausstellen in einem bestimmten Zeitraum, Krankengymnastik gehört dazu. Gehen diese auf dem Postweg verloren, dann darf nicht einmal ein Ersatzrezept ausgestellt werden. Dann hat der Patient das nachsehen und muss sich nach einem anderen Arzt umsehen, der ihm das ganze dann verschreibt.

Wenn ein Arzt BTM Rezepte verschickt, dann ist das weniger ein Problem. Denn diese kann man nur unter Vorlage des Personalausweises oder einer entsprechenden Vollmacht einlösen und die Apotheken sind dazu angehalten, dieses auch zu prüfen. Geben sie die BTM einfach so her und es kommt hinterher heraus, dass die Person dazu gar nicht berechtigt war, dann hat der Apotheker hinterher ein richtig großes Problem am Hals.

Kam das Rezept nicht an oder wurde nicht eingelöst oder man braucht aus einem anderen Grund ein neu ausgestelltes Rezept, dann bekommt man das in den hiesigen Arztpraxen nur wenn man das alte Rezept noch hat und dort vorlegen kann. Hat man das nicht mehr, sieht es hier meistens schlecht aus mit einer Ersatzausstellung. Damit vermeidet man, dass sich Patienten selbstständig mit mehr Medikamenten eindecken als eigentlich verschrieben worden sind.

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» Sorae » Beiträge: 19435 » Talkpoints: 1,29 » Auszeichnung für 19000 Beiträge



Ich habe noch nie für ein BTM-Rezept einen Personalausweis oder eine Vollmacht vorlegen müssen. Verschiedene Apotheken, verschiedene Städte und mehr als 10 Jahre Erfahrung mit dem Einlösen, aber da hat noch niemals jemand nachgefragt.

Auch beim ersten Besuch und einem Rezept aus Stadt A, einem Patienten mit anderem Geschlecht aus Stadt B und dem Einlösen in Stadt C gab es problemlos die Medikamente. Vorbestellungen klappen dabei eher nur als Stammkunde, aber sonst?

Schließlich hat auch noch nie eine Praxis oder ein Krankenhaus merkwürdig geschaut oder gar nachgefragt, wenn ich diese Rezepte abholen komme. Und ich bin offensichtlich nicht der Patient.

» cooper75 » Beiträge: 13432 » Talkpoints: 519,92 » Auszeichnung für 13000 Beiträge



Rechtlich erlaubt ist es schon, dass Rezepte mit der Post versendet werden, das ist in meinem Beruf oft der Fall, dass ein Arzt der Apotheke ein Rezept schickt, damit wir das Präparat an den Patienten beliefern können. Sicher gibt es auch unterschiedliche Arten von Rezepten und nicht alle sind so problemlos. Gerade bei BTM-Rezepten weigern sich viele Ärzte, diese einfach so mit der Post zu schicken.

Aber diese besonderen Rezepte sind bei uns das einzige, wobei es schon mal Schwierigkeiten gibt. Sicher kommt es immer mal vor, dass ein Rezept auf dem Postweg verloren geht, das hängt bestimmt auch damit zusammen, dass man durch den Umschlag gut erkennen kann, dass ein Rezept in dem Umschlag enthalten ist. Aber dann hat der Arzt auch die Möglichkeit, ein weiteres Rezept auszustellen, auf das er dann als Begründung schreiben kann, dass das erste Rezept auf dem Postweg verloren ging. Auch das kommt gar nicht so selten vor.

» Barbara Ann » Beiträge: 28945 » Talkpoints: 58,57 » Auszeichnung für 28000 Beiträge


Sorae hat geschrieben:Es gibt auch Rezepte, die darf ein Arzt nur einmal ausstellen in einem bestimmten Zeitraum, Krankengymnastik gehört dazu. Gehen diese auf dem Postweg verloren, dann darf nicht einmal ein Ersatzrezept ausgestellt werden. Dann hat der Patient das nachsehen und muss sich nach einem anderen Arzt umsehen, der ihm das ganze dann verschreibt.

Warum hat der Patient ein Problem, wenn er so eine Verordnung verliert? Der Arzt kann zwar kein neues Rezept als Ersatz ausstellen, aber ein Duplikat des verlorengegangenen Rezepts ist gar kein Problem. Das ist in diesem Fall rechtlich vorgesehen.

Das Duplikat wird als solches gekennzeichnet und ersetzt das Originalrezept, das mit der Duplikatausstellung ungültig geworden ist. Findet man das echte Rezept wieder, dann vernichtet man es. Krankengymnastik, Ergotherapie und ähnliches sind daher auch bei verlorenen Verordnungen nicht gefährdet.

» cooper75 » Beiträge: 13432 » Talkpoints: 519,92 » Auszeichnung für 13000 Beiträge


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