Sozialgerichtsverfahren generell kostenlos?
Wenn man ein Sozialgerichtsverfahren führt, also gegen das Sozialamt oder gegen das Arbeitsamt klagt, ist es generell kostenlos oder muss man dafür irgendwelche Stellen anschreiben oder Anträge schreibe, damit man so ein Gerichtsverfahren führen kann. Hartz 4 ler, oder Arbeitslose können ja sonst kaum gegen irgendwelche Ämter klagen, wenn sie das bezahlen müssen. An wen wendet man sich, wenn man beispielsweise als Hartz 4 ler eine Klage gegen das Amt führen will? An wen muss man sich da wenden? Bekommt man einen Anwalt gestellt?
Ein solches Gerichtsverfahren kann generell jeder führen der mit seinen Anträgen bei den Ämtern abgewiesen worden ist und der Widerspruch keinen Erfolg hat. Jemand der sich den Anwalt und die Prozesskosten nicht leisten kann, der kann einen Antrag auf Prozesskostenbeihilfe stellen. In diesem Fall werden die Kosten anteilig übernommen. Einen kleinen Eigenanteil muss man dabei immer leisten, aber besser als für einen Anwalt 150 Euro die Stunde zu bezahlen.
Ist das ganze also soweit, dass man eine Klage führen muss dann wendet man sich an einen Rechtsanwalt. Dort sagt man am besten schon beim Termin ausmachen, dass man ebenfalls einen Antrag auf Prozesskostenbeihilfe stellen möchte. Der Anwalt kann das für einen selbst übernehmen. Auch leitet der alle weiteren Maßnahmen ein, erhebt die Klage vor Gericht und vertritt die Interessen seines Mandanten. Ist die Klage erfolgreich, dann werden die Gerichtskosten ohnehin dem Verlierer auferlegt was in diesem Fall das entsprechende Amt wäre.
Einen Anwalt gestellt bekommt man nur im Strafrecht. Also wenn eine Straftat vorgeworfen wird und man selbst sich keinen Anwalt leisten kann. Das ganze kann aber auch durch eine Rechtschutzversicherung abgedeckt werden sofern eine vorhanden ist. Auch kann man sich den Rechtsanwalt dabei nicht aussuchen, man bekommt einen geliehen.
Ist man mit diesem nicht zufrieden, dann kann man immer noch den Misstrauensantrag gegen diesen stellen. Ist dieser Antrag erfolgreich, dann bekommt man einen neuen Rechtsbeistand gestellt. Allerdings verzögern sich die Verfahren dazu deutlich, da der neue Rechtsbeistand sich auch erst einmal in den Fall einarbeiten muss.
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