ZInsen für unberechtigt einbehaltenes Geld fordern
A hatte im Juni Post von Gerichtsvollzieher bekommen. Dort wurde A mitgeteilt, das die gemietete Wohnung Gegenstand einer Pfändung ist und A die Miete und die Nebenkosten an einen Zwangsverwalter zu überweisen hätte. Dort ist A auch Vorstellung geworden um die sich zu vergewissern, das dies alles seine Richtigkeit hat.
A hatte dann am Juli die Miete an diesen Anwalt überwiesen. Nun, als A das Mietverhältnis kündigen will und beim Zwangsverwalter angefragt hatte, wer denn nun die Kündigung zu bekommen hat, meldete dieser sich nach wenigen Tagen nochmal um zu erklären, das er doch A schon Anfang Juli angeschrieben hätte, das sie diese Pfändungsgeschichte erledigt hätte und er das Geld nicht zu bekommen hat.
A hat zwar nun einen Verrechnungsscheck erhalten, fragt sich allerdings, warum dem Zwangsverwalter nun erst bewusst wurde, das A fleißig die Miete an ihn überwiesen hat. A hatte zwar den Brief im Juli gar nicht erhalten, aber spätestens nach der Zahlung im August hätte sich doch der Zwangsverwalter nochmal melden müssen.
Nun fragt sich A natürlich, ob er für das Geld Zinsen fordern kann. Denn der Zwangsverwalter hatte ja die Geld bei sich behalten, was ihm nicht zustand und bis A den wahren Empfänger für seine Mitzahlungen ermittelt hätte, hätte das Geld auch angelegt werden können. Wie stehen die Chancen für eine solche Forderung und welchen Zinssatz nimmt man dabei?
Die Chancen dafür Zinsen zu fordern würden theoretisch nicht schlecht stehen, aber dürften praktisch sehr schwer umzusetzen sein.
Denn der Zwangsverwalter muss nachweisen, dass er A den Brief fristgerecht zugestellt hat bzw. zukommen lassen wollte. Dabei ist es hilfreich, wenn der Zwangsverwalter das ganze per Einschreiben geschickt hat. Kann der Zwangsverwalter damit beweisen, dass A bereits davon wusste liegt das Verschulden komplett bei A.
Kann der Zwangsverwalter nicht nachweisen, dass er diesen Brief an A übersendet hat dann kann man ihn dafür in Regress nehmen, dass er die Zahlungen nicht umgehend zurück überwiesen hat und mit A Kontakt aufgenommen hat. Für die Zeit die das Geld auf dem Konto des Zwangsverwalters war kann man auch Zinsen nehmen, üblich sind dabei 5% über dem Basiszins.
Zudem hätte der Zwangsverwalter davon ausgehen müssen, dass Person A den Brief nicht erhalten hat nachdem weitere Zahlungen als im Juli an ihn eingegangen sind. Spätestens nach Eingang dieser Zahlung hätte der Zwangsverwalter sich nochmals mit Person A in Verbindung setzen müssen um ihn über den Sachstand aufzuklären.
A ist nur soweit fahrlässig gewesen, dass er sich nicht regelmäßig mit dem Zwangsverwalter ausgetauscht hat. Denn das sollte eigentlich eine logische Handlung sein, die bei einer solchen Maßnahme ergriffen werden muss. Dann hätte A evtl. auch früher davon erfahren können, dass sich das ganze bereits erledigt hat und wer nun die Mietzahlungen zu erhalten hat.
In Anbetracht dessen, dass die meisten Banken keine Zinsen mehr auf ihre Girokonten geben kann man auch nicht damit argumentieren das einem dadurch ein finanzieller Schaden entstanden ist. Die falsch geleisteten Mietzahlungen wurden ja mittels Verrechnungsscheck wieder an A zurück gegeben. Vielmehr müsste man dann nachweisen, dass man ein ertragreiches Geschäft wegen dieser Zahlungen nicht abschließen konnte.
Da die Mietzahlungen aber so oder so fällig gewesen wären, egal an wen diese überwiesen worden sind, kann man dieses erst recht schlecht Beweisen. Der Ausgang eines solchen Verfahrens wäre dann also reine Spekulation mit Tendenz, dass eine solche Forderung wohl keinen rechtlichen Tatbestand standhalten würde. Aus diesem Grund würde ich es auch nicht auf eine Klage hinaus laufen lassen, da die Kosten für ein solches beim scheitern zu Lasten von A gehen.
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