Wer oder was definiert die Pfändungsfreigrenze?
Ich hatte neulich mal etwas gelesen das die Pfändungsfreigrenze wohl so um die 1000 Euro liegt. Nur frage ich mich gerade, was die Pfändungsfreigrenze denn noch so alles regelt. Wie sieht es denn beispielsweise mit beweglichen Gütern aus? Muss man denn um sein Auto fürchten, auch wenn man es jeden Tag für den Arbeitsweg bräuchte? Wer legt denn eigentlich fest was alles pfändbar ist und bis zu welcher Höhe? Ich bin zum Glück noch nicht in eine derartige Situation geraten, aber das ganze Prozedere würde mich schon mal interessieren.
Was alles pfändbar ist und zu welchem Betrag, dass regelt dabei die Zivilprozessordnung. Dabei richtet es sich nach dem Einkommen welches der Schuldner erzielt wie auch besondere Umstände. Lebt beim Schuldner ein Kind mit im Haushalt oder ist dieser verheiratet, dann gelten höhere Freigrenzen als bei jemanden der keine Kinder hat. Aktuell liegt das ganze bei einem Freibetrag von 1079,99 Euro.
Nur Beträge die darüber liegen können gepfändet werden. Verdient der Schuldner also 1300 Euro und hat keine Unterhaltspflichten, dann können ihm jeden Monat 220,01 Euro gepfändet werden. Eine aktuelle Tabelle dazu findet man einfach im Internet wenn man danach sucht. Die Zahlen werden immer wieder aktualisiert um an die Inflation angeglichen zu werden.
Was alles Pfändbar ist, dass weiß der Gerichtsvollzieher. So hat jeder das Recht auf Informationen. Deswegen kann zwar der Flachbild LCD Fernseher gepfändet werden, aber dann muss ein Austauschgerät wie z.B. ein Röhrenfernseher zur Verfügung gestellt werden.
Gleich verhält es sich beim Auto, fährt man ein teures Auto dann kann dieses gepfändet werden wenn ein Austausch stattfindet. Denn man braucht nicht das tollste, neuste Auto um auf Arbeit zu gelangen. Jedoch wird es Berücksichtigt wenn der Schuldner ansonsten überhaupt keine andere Möglichkeit hat an seine Arbeitsstelle zu gelangen. Besteht auch nur eine kleine Möglichkeit mit den öffentlichen Verkehrsmitteln oder mit einer Fahrgemeinschaft auf Arbeit zu gelangen, dann kann das Auto auch ohne einen Ersatz gepfändet werden.
Wird man jedoch nur dann tun, wenn es noch einen angemessenen Wert hat. Fährt man eh schon die letzte alte Karre die nur noch vor Rost zusammen gehalten wird und die keine 100 Euro mehr Wert ist, dann wird der Gerichtsvollzieher diese auch beim Schuldner belassen. Dabei hat er immer einen Spielraum im eigenen Ermessen.
Auch richtet es sich dabei um die Gesamtsumme die gepfändet werden muss. Bei einer offenen Forderung von 500 Euro wird kein Gerichtsvollzieher das große Fass aufmachen und alles austauschen, sondern sich viel mehr auf die Pfändung des Gehalts beschränken wenn dieses Möglich ist. Anders sähe es aus wenn höhere oder mehrere einzelne Forderungen gegen den Schuldner bestehen.
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