Regelungen / Möglichkeiten zu vorzeitiger Rentenauszahlung

vom 21.07.2013, 16:13 Uhr

Ich dachte ja immer, dass eine vorzeitige Rentenauszahlung ein Relikt aus längst vergangenen Jahren sei, aber neulich habe ich mal etwas nachlesen können, wo es im Zuge einer Auswanderung um die vorzeitige Auszahlung und einmalige Abgeltung der erworbenen Rentenansprüche ging. Ja, gibt es denn heutzutage ein derartiges Verfahren tatsächlich noch? Muss man dazu besondere Voraussetzungen erfüllen oder gehört eine vorzeitige Rentenauszahlung in das Reich der Legenden?

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» Nachbars Lumpi » Beiträge: 291 » Talkpoints: 63,72 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Es kommt auf den einzelnen Rentenvertrag drauf an. In manchen ist das kein Problem, bei anderen wird es erst mit dem Fälligkeitsdatum ausgezahlt unabhängig davon ob man Auswandern möchte oder nicht.

Manche Versicherungen lassen sich auch nur darauf ein, wenn die Versicherung vorzeitig gekündigt wird und das gesamte Kapital ausgezahlt wird. Auch kommt es dabei stark darauf an, wann diese Versicherung abgeschlossen ist.

Verträge die vor 2005 abgeschlossen worden sind werden dabei anders steuerlich berechnet als Verträge die danach abgeschlossen worden sind. Verträge vor 2005 zahlen nur dann volle Steuern, wenn weniger als 5 Jahre Beiträge eingezahlt worden sind bei einer Laufzeit von 12 Jahren. Ansonsten ist das ganze steuerfrei.

Bei allen Verträgen nach 2005 ist das gesamte Kapital zu versteuern wenn es vor dem 60. Lebensjahr ausgezahlt wird. Ist man bei der Auszahlung über 60 Jahre alt, dann wird nur die Hälfte davon besteuert. Deswegen prüfe die Verträge ganz genau welche du hast. Denn es wäre doch ärgerlich wenn von dem angesparten Kapital der Staat dir nochmals die Hälfte durch Steuern abnimmt.

Bei einer gesetzlichen Versicherung passiert das ganze übrigens nicht, dort bekommt man eine monatliche Rente die anhand der vorher angesammelten Punkte berechnet wird. Man kann zwar einen Teil der geleisteten Beiträge wieder bekommen, allerdings ist das nicht einfach zu erreichen. Dafür müsste man seine Beitragsjahre bis zum 65. Lebensjahr nicht zusammen bekommen z.B. dadurch das man viele Jahre selbstständig war.

Es kann dabei aber auch nur der Teil erstattet werden der durch den Versicherten selbst eingezahlt worden ist. Beiträge von Arbeitgebern gehen verloren, ebenso wie Ansprüche aus Zeiten der Kindererziehung oder Ausbildungszeiten. Deswegen sollte man sich das schon ganz genau überlegen bevor man dieses beantragt.

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» Sorae » Beiträge: 19435 » Talkpoints: 1,29 » Auszeichnung für 19000 Beiträge


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