Regelungen zum Widerrufsrecht bei online Goldankauf
Immer wieder hört man davon, dass man sein Gold zu Geld machen kann, indem man es 'einfach' zu Unternehmen schickt, die einem das Geld dann angeblich schnell überweisen. Wie sieht das eigentlich mit dem Widerrufsrecht aus? Wenn ich beispielsweise eine Tüte mit Gold dort hinschicke. Bekomme ich dann erst einmal einen Bescheid, was das Wert ist bzw. was dieses Unternehmen mir zahlt und kann ich dann widerrufen, wenn es mit zu wenig erscheint? Oder habe ich mit dem Abschicken einen unwiderruflichen Verkauf getätigt?
Was ist, wenn sie mir zu wenig überweisen würden? Würde ich da ein Recht haben mein Gold wieder zu bekommen? Ich will zwar kein Gold verkaufen. Es ist also ein wirklich fiktiver Fall. Aber es würde mich mal interessieren, wie das so vonstatten geht und ob ich in irgendeiner Weise widersprechen könnte.
Das Widerrufsrecht steht in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der einzelnen Anbieter. In den meisten Fällen läuft es so ab, du schickst dein Gold zum Unternehmen. Dieses untersucht es auf den Goldgehalt und Echtheit und ermittelt einen Wert. Den ermittelten Wert bekommst du per Post oder per EMail zugeschickt. Bist du damit einverstanden, dann füllst du ein weiteres Formular aus, mit welchem du den Ankauf zu dem ermittelten Wert bestätigst. Bist du damit nicht einverstanden, dann forderst du dein Gold zurück. Danach schickt dir das Unternehmen dein Gold per Post zurück.
Wenn sie dir zu wenig überweisen würden, dann hast du einen schriftlichen Beleg in der Hand den du notfalls mit einem Vollstreckungsbescheid geltend machen kannst. Kommt aber eher selten vor, dass zu wenig überwiesen wird da die ganzen Daten in einem System bei den Unternehmen hinterlegt werden. Mit diesen Daten werden auch die Zahlungen an die Kunden getätigt. Wenn sich also nicht grob verschätzt worden ist, dann ist die Summe die gezahlt wird auch die, die auf dem Bescheid steht.
Man sollte jedoch auch bedenken, dass der Ankaufspreis dieser Unternehmen deutlich geringer ausfällt als wenn man das ganze beim örtlichen Juwelier schätzen lässt. Es lohnt sich im Vorfeld mehrere Angebote einzuholen, denn das unterscheidet sich zum Teil doch sehr gravierend.
Ich selbst habe es schon einmal probiert. Dabei hatte ich mehrere Schmuckstücke aus Gold von meiner Großmutter geerbt die mir nicht zugesagt haben und ich mich davon trennen wollte. Bei den örtlichen Juwelieren bot man mir dafür mehrere hundert Euro. Bei einem Online Anbieter wollte man für genau die gleichen Schmuckstücke aber nur 60 Euro bezahlen. Schlussendlich habe ich das ganze über einen Juwelier direkt verkaufen lassen und bin somit den Umweg über den Ankauf umgangen. Damit habe ich den besten Preis für die Schmuckstücke erzielen können.
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