Müssen Gründungszuschüsse zurückbezahlt werden?
Bei den Gründungsdarlehen geht es ja schon aus dem Wort hervor, dass man diese auch wieder zurückzahlen muss oder sollte. Aber wie sieht es denn bei den Gründungszuschüssen aus? Unterliegen diese auch einer generellen Rückzahlungspflicht oder gibt es da möglicherweise andere Regelungen? Eine Finanzierung sollte doch etwas anderes als eine Bezuschussung darstellen oder habe ich da einen Denkfehler? Habt ihr schon mal einen Gründungszuschuss beantragt und wie lief das ab?
Es kommt drauf an unter welchen Umständen das ganze passiert. Ist die Selbstständigkeit gescheitert und man gibt das ganze auf, dann werden die Gründungszuschüsse auch nur bis zu diesem Tag bezahlt.
Bezieht man hinterher wieder Arbeitslosengeld 1, dann werden bereits gezahlte Gründungszuschüsse mit diesem Anspruch verrechnet. Unter Umständen kann dann eine Rückforderung anstehen oder auch der komplette Anspruch bereits aufgebraucht sein.
Besteht die Selbstständigkeit weiter und hält sich, dann werden die Zuschüsse bis zum Ende bezahlt. Also für die komplette Dauer für die sie beantragt und genehmigt worden sind.
Auch wenn man einen neuen Job bei einer anderen Firma annimmt und deswegen seine Selbstständigkeit aufgibt, bestand der Anspruch auf Gründerzuschüsse berechtigt und können bis zum Tag der Abmeldung der Selbstständigkeit bezogen werden, ohne hinterher zurück gezahlt zu werden.
Eigentlich gibt es nur zwei Fälle in denen die komplette Summe zurück gezahlt werden muss. Im ersten Fall handelt es sich um eine Scheinselbstständigkeit. Man beantragt also Gelder für etwas das gar nicht existiert. Bekommt das Amt davon etwas mit, dann drohen neben der Rückzahlung auch weitere Schadensersatzforderungen.
Der zweite Fall tritt dann ein, wenn ein anderes Geschäft gegründet wurde als im Antrag angegeben worden ist. Nehmen wir ein einfaches Beispiel, Herr A wollte eine Metzgerei aufmachen hat stattdessen aber eine KFZ Werkstatt eröffnet. Somit würde er zwar Gründerzuschüsse beantragen und beziehen können, jedoch hat er in seinem Antrag unwahre Angaben gemacht was die Rückzahlung zur Folge hat. Auch dort drohen weitere Strafgelder und eine Strafanzeige.
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