Wie sieht der Auftritt, wenn man die Nebenklage vertritt aus

vom 05.12.2013, 14:31 Uhr

Ich habe schon oft gehört, dass man die Nebenklage in einem Prozess vertreten kann, wenn man irgendwie in ein Verfahren involviert ist. Nun frage ich mich, wie denn so ein Auftritt als Nebenkläger aussieht. Was macht man wenn man Nebenkläger ist und welche Rechte und Pflichten hat man? Braucht man dann auch einen Anwalt, der die Nebenklage vertritt oder kann man Nebenkläger auch ohne Anwalt sein?

Wart ihr schon mal Nebenkläger und warum habt ihr die Nebenklage vertreten? Wie sah dieser Auftritt aus? Wart ihr immer bei Gericht anwesend und habt ihr auch Zeugen befragen können und die Angeklagten befragen dürfen?

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» Ampelmännchen » Beiträge: 1310 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Es kommt auf jedes einzelne Verfahren darauf an, ob eine Nebenklage zugelassen wird oder nicht. Meistens ist das nur bei schweren Fällen im Strafverfahren überhaupt der Fall. Bei normalen zivilen Verfahren ist das überhaupt nicht vorgesehen. Wenn dort mehrere einen Anspruch haben, dann muss jeder einzelne seinen eigenen Rechtsstreit führen.

In der Nebenklage kann man Anträge einbringen, Zeugen befragen und hat auch ein Recht an der Verhandlung teilzunehmen. Das ist besonders dann der Fall, wenn es sich dabei um minderjährige Straftäter handelt da dort normalerweise die Öffentlichkeit ausgeschlossen ist.

Welche Maßnahmen und Pflichten man noch alles haben kann, ist in der Prozessordnung festgelegt. Man kann sich selbst vertreten oder auch durch einen Anwalt vertreten lassen, was meistens mehr Sinn macht. Die Kosten für den Anwalt der Nebenklage werden in jedem Fall dem Angeklagten auferlegt, wenn dieser Verurteilt wird.

Ich selbst war noch nie in der Nebenklage vertreten oder hatte überhaupt einen Grund dazu einen solchen Antrag zu stellen. Denn wie bereits erwähnt ist das nur bei bestimmten Straftaten überhaupt vorgesehen. Sollte aber dieser unerfreuliche Fall einmal einsetzen, dann würde ich davon auch Gebrauch machen.

Denn die Nebenklage hat vor allem den Sinn, dass man als Opfer oder Geschädigter besser gestellt wird und so evtl. noch ein Schmerzensgeld o.ä. zugesprochen bekommt. Ich denke ebenfalls, dass es auch bei der weiteren Verarbeitung des geschehenen hilfreich ist wenn man sich dem ganze nochmals persönlich stellt, anstatt das ganze nur als stiller Zuschauer über sich ergehen zu lassen.

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» Sorae » Beiträge: 19435 » Talkpoints: 1,29 » Auszeichnung für 19000 Beiträge


Ich möchte dem Beitrag meines Vorredners nur noch kurz hinzufügen, dass einer der häufigsten Gründe für die Nebenklage ist, dass man Akteneinsicht bekommt, wenn man sich dabei anwaltlich vertreten lässt. So kann das Opfer eben schon im Vorfeld erkennen, wie die Vorbereitungen des Prozesses laufen, welche Entschuldigungen vorgebracht werden und dergleichen vieles mehr.

Für ein Opfer ist dies oft sehr beruhigend, denn es wird im Prozess nicht völlig überrascht und ist vorbereitet auf die verschiedenen Aussagen und Beweismittel. Dazu kommt, dass Anwalt und Opfer so schon sehen, welche Beweismittel für die Schadensersatzlklage im Zivilprozess vorhanden sind und ob sich dieser überhaupt lohnt.

Als Nebenkläger sitzt man meiner Erinnerung nach neben der Staatsanwaltschaft, denn Staatsanwalt und Nebenkläger vertreten die gleichen Interessen. Durch die Räumlichkeiten kann dies mal abweichen.

Schmerzensgeld bekommt der Nebenkläger im Strafverfahren nur, wenn er ein Adhäsionsverfahren beantragt hat. Dieses muss auch erst zugelassen werden und wird von Strafrichtern eher ungern zugelassen oder entschieden, denn diese Klage muss nach zivilrechtlichen Aspekten entschieden werden, die ganz anders und oft schwieriger sind als das Strafverfahren.

» SonjaB » Beiträge: 2698 » Talkpoints: 0,98 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



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