Nachnamen von ausgesetzten Kindern

vom 03.09.2009, 16:48 Uhr

Hallo,

Ich habe mir neulich mal die Frage gestellt, welchen Nachnamen Kinder bekommen, die zum Beispiel an der Babyklappe abgegeben worden sind? Werden die so schnell vermittelt, dass ein Nachname nicht nötig ist oder was ist, wenn das Kind krank ist und sofort ins Krankenhaus muss; wird es dann unter einer Nummer geführt oder wie wird das gehandhabt? Und was ist mit schon etwas älteren Kindern, die irgendwo auftauchen, scheinbar nirgendwohin gehören, die aber trotzdem auch nicht an Pflegefamilien vermittelt werden können - was weiß ich, aus psychischen Gründen vielleicht, was bekommen die für einen Nachnamen?

Und überhaupt, wenn ausgesetzte Kinder von Pflegefamilien adoptiert werden, dass "Schicksal" es aber härter mit den Kleinen meint und sie nun von Pflegefamilie zu Pflegefamilie geschoben werden, behalten sie dann den Namen der ersten Familie oder müssen sie ihren Namen immerwieder umändern lassen?

» Mandragora » Beiträge: 1763 » Talkpoints: 0,49 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Bei Findelkindern ist das eigentlich ganz einfach. Es muss innerhalb eines Tages nach auffinden angezeigt werden beim Jugendamt. Das Jugendamt entscheidet dann, mit einer zeitlichen Verzögerung, über den Namen und Nachnamen des Kindes der in die Geburtsurkunde eingetragen wird. Sollte vorher eine medizinische Behandlung notwendig sein, dann wird das ganze als "Patient Geschlecht Alter" ins System eingetragen, evtl. auch mit einer Buchungsnummer. Der Kostenträger für die Behandlung ist dann auch keine Krankenkasse, sondern das Jugendamt.

Die Eintragung mit einem Namen erfolgt erst eine Woche später. Denn viele Mütter entscheiden sich dann doch das Kind wieder zurück zu holen. Damit man sich dort den doppelten Papierkram spart, wartet man einfach eine Woche ab ob sich die Eltern noch melden und das Kind wieder haben möchten. Erst dann erfolgt die Eintragung mit einem Namen.

Sollten sich die Eltern in dieser Zeit ermitteln lassen und diese ihr Kind trotzdem nicht wieder zurück nehmen, dann wird der richtige Familienname der Eltern bzw. der Mutter bei unverheirateten Paaren, nachgetragen. Kann man das ganze erst später ermitteln, dann kann auf Antrag der Familienname noch abgeändert werden, ansonsten bleibt der Name in der Geburtsurkunde stehen den das Jugendamt vergeben hat.

Sollte das ganze gar nicht zu ermitteln sein, dann wird eine schnelle Adoption angestrebt, damit das Kind dann anschließend den Nachnamen der Adoptionseltern annehmen kann. Das passiert noch wenn das Kind im Babyalter ist, und somit muss das Kind sich nicht an einen anderen Nachnamen erst gewöhnen.

Sollte das Baby länger bei Pflegefamilien bleiben und dort herum gereicht werden, dann bleibt der Nachname der in der Geburtsurkunde eingetragen wurde, trotzdem bestehen und wird nicht abgeändert. Sobald ein Kind adoptiert ist hat es den gleichen rechtlichen Status wie ein leibliches Kind und kann nicht einfach "herum gereicht" oder abgeschoben werden.

Bei Babyklappenkindern ist das meistens einfacher, dort werden oftmals Zettel mit dem Vornamen mit hinein gelegt. Das Jugendamt übernimmt zumindest den gewünschten Vornamen der Eltern meistens, rechtlich verpflichtet sind sie dazu jedenfalls nicht. Wenn bereits beim Auffinden eine Familie zu Adoption bzw. für die Pflege in Frage kommt, dürfen auch diese Namensvorschläge mit einbringen die berücksichtigt werden können.

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» Sorae » Beiträge: 19435 » Talkpoints: 1,29 » Auszeichnung für 19000 Beiträge


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