Patientenverfügung - immer eine sichere Sache oder nicht?

vom 21.03.2016, 23:19 Uhr

A hat eine Patientenverfügung, die auch beglaubigt wurde. Nun ist A dement krank und nach einem Hirnschlag sehr geschädigt. A kann nicht mehr laufen und aufgrund einer schlechten Lebensweise nun auch sehr starke Probleme mit den Organen, weswegen keine Schmerzmittel gegeben werden dürfen. A kann auch keine Nahrung mehr zu sich nehmen und sich leider auch nicht mehr äußern. Im Prinzip kommen noch einige andere Dinge zusammen, aber man könnte sagen, dass A da liegt und auf den Tod hofft.

Nun hat A eine Person aus dem nahen Umfeld mit der Pflege betreut und das auch alles rechtlich dingfest gemacht. Diese Person wurde nun zu lebensverlängernden Maßnahmen befragt, obwohl das eigentlich genauestens in der Verfügung steht. Aufgrund mangelnder Beratung hat die Pflegerin B dann eine falsche Entscheidung getroffen, mit der das Leben verlängert wurde, was B nicht ahnte als B zustimmte. A wollte nie an die Wand starren müssen oder vor sich dahin vegetieren. A wollte immer in Würde sterben, was B auch wusste.

Natürlich ist das nur ein Beispiel, aber nun hatte ich immer gedacht, dass sich ein Arzt an die Patientenverfügung halten muss. Habt ihr solche negativen Beispiele auch schon erlebt? Was kann man machen um nicht so zu enden? Ich denke, dass man nur mit den eingetragenen Personen, die die Entscheidungsgewalt genauestens reden kann und die sich dann eben durchsetzen müssen, aber wenn man das genau aufgeschrieben oder ausgefüllt hat ist das doch schon sehr traurig. Ist eine Patientenverfügung gar nicht so eine sichere Sache?

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» Ramones » Beiträge: 47746 » Talkpoints: 6,02 » Auszeichnung für 47000 Beiträge



Eine Patientenverfügung ist meist alles andere als sicher. Eigentlich ist der Betreuer einer Person, die sich selbst nicht äußern kann ebenso an die Verfügung gebunden wie ein Arzt. Jetzt kommt das große Aber! Die Verfügung muss eindeutig formuliert sein und sie muss noch dem aktuellen Willen des Betroffenen entsprechen.

Und da hakt es dann eben oft. Denn wenn nicht sehr genau aufgeführt ist, welche Behandlungen der Patient in welchen Situationen wünscht oder ablehnt, dann bleibt der Patientenwille unklar. Ein lebenswertes Leben oder nicht dahinzuvegetieren sind kein definierter Zustand.

Was der eine als lebenswert empfindet, stuft der andere als unzumutbar ein. Wie müssen die Chancen stehen, damit man eher aufgibt und bis zu welchem Prozentsatz der Erforlgswahrscheinlichkeit soll gekämpft werden? Und gilt das überhaupt noch, oder hat der Betroffene seine Ansichten geändert? Leicht ist das nicht.

Sinnvoller ist es eine Vorsorgevollmacht zu erteilen, wenn man einen Menschen hat, dem man vertrauen kann und der einen kennt. Der kann eher sagen, was man vermutlich selbst entschieden hätte. Denn er kann sich nach der groben Richtung richten und auch dann die passende Entscheidung treffen, wenn genau dieser Fall nicht in der Verfügung geregelt worden ist.

» cooper75 » Beiträge: 13432 » Talkpoints: 519,92 » Auszeichnung für 13000 Beiträge


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