Stimmrechtsmitteilungen und Anlegerschutz
Ein weiteres Instrument der Finanzdienstleistungsaufsicht, was ich vorstellen möchte, sind die Stimmrechtsmitteilungen. Stimmrechtsmitteilungen müssen Investoren abgeben, wenn sie Wertpapiere kaufen oder verkaufen und dadurch einen bestimmten Prozentsatz an Anteilen des Unternehmens besitzen, der eine Schwelle überschreitet oder unterschreitet. Die Schwellen sind 3%, 5%, 10%, 15%, 20%,25%, 30%, 50% und 75%.
Zum Beispiel könnte ich 100 Aktien eines Unternehmens kaufen und damit einen Anteil von 4% des Unternehmens besitzen, dies habe ich dann unverzüglich zu melden. Diese Meldung erfolgt in einem speziellen Format mit vorgegebenem Inhalt an den Emittenten der Aktien als auch an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Unter anderem haben in dieser Meldung, der Tag der Überschreitung des Schwellwerts, als auch die Höhe des Schwellwerts zu stehen.
Der Grund, warum es solche Meldungen gibt, warum solche Meldungen abgegeben werden müssen ist der Anlegerschutz. Durch Stimmrechtsmitteilungen möchte man die Transparenz des Marktes erhöhen. Vermieden wird damit ein "Anschleichen" an das Unternehmen. Ansonsten wäre es möglich, dass es Investoren gelingt still und heimlich die Mehrheit am Unternehmen zu erlangen. Dies könnte den Kurs unvorhersehbar beeinflussen und die restlichen Aktionäre schädigen.
Was haltet ihr davon? Unnötige Bürokratie oder durchaus sinnvoll? Ich nehme nicht an, dass jemand von euch schon einmal solch eine Meldung abgegeben hat.
Ich halte derartige Stimmrechtsmitteilungen durchaus für sinnvoll, obwohl die Kleinanleger und Kleinaktionäre diese wohl eher weniger verfolgen werden. Wäre natürlich nicht schlecht, wenn ich in solch einer Situation wäre, eine Stimmrechtsmitteilung abgeben zu müssen. Aber ich arbeite daran!
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