Voraussetzungen einer Forderungspfändung

vom 24.12.2015, 14:58 Uhr

Hat man irgendwelche Forderungen und einhergehenden Ärger mit der Begleichung, so kann man diese ja wohl auch pfänden lassen. Nur was für Voraussetzungen müssen denn eigentlich gegeben sein um solch eine Forderungspfändung durchzusetzen? Müssen solch einem Vorgang erst mal eine gewisse Anzahl von Zahlungsaufforderungen oder Mahnungen vorausgegangen sein? Wer pfändet denn überhaupt und wie läuft das denn im Einzelnen genau ab?

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Das ganze ist nicht schwer durchzusetzen und kann man sogar ohne Anwalt anstellen. Dazu stellt man einen Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides beim zuständigen Amtsgericht in dem der Schuldner wohnt. Viel braucht es dafür nicht, das ganze ist ein zweiseitiges Formular in dem man eigentlich nur die offene Forderung einträgt sowie die Namen, Anschriften und der Grund wieso die Forderung besteht. Belegen muss man in dieser Instanz noch nichts.

Das Amtsgericht schreibt den Schuldner dann an und dieser hat daraufhin eine Frist von 14 Tagen hat, sich dazu zu äußern. Gibt es die Forderung zu, dann bekommt der Gläubiger automatisch einen Vollstreckungstitel per Post zugestellt.

Bestreitet der Schuldner die offene Forderung, dann kann man das ganze in das streitige Gerichtsverfahren bringen. Dazu muss man dann belegen und beweisen, dass die Forderung rechtens ist. Das ganze geht rein per Post, man muss dafür in keinen Gerichtssaal gehen. Aufgrund dieser Schreiben und Belege kommt das Gericht zu einem Entschluss ob die Forderung zu rechtens besteht oder eben nicht. Besteht sie zu rechtens dann bekommt man den Vollstreckungstitel.

Diesen Vollstreckungstitel übersendet man an einen Gerichtsvollzieher der in der Nähe des Schuldners wohnt, da man die Auslagen für den Gerichtsvollzieher in Vorkasse bezahlen muss. Nachdem der Gerichtsvollzieher diesen angeschrieben hat mit der Bitte um einen Termin kommt es darauf an was der Schuldner macht. Reagiert der Schuldner ist alles gut, man setzt sich zu einem Gespräch zusammen der Gerichtsvollzieher guckt nach Wertgegenständen oder man vereinbart eine Ratenzahlung mit dem Gläubiger.

Kann der Schuldner nichts bezahlen, dann leistet er die eidesstattliche Versicherung auf Antrag des Gläubigers. Quasi ein Schriftstück welches aussagt, dass der Schuldner nichts hat was zu pfänden ist. Das ganze zählt immer zwei Jahre, erst danach kann man einen Gerichtsvollzieher wieder hin schicken. Mit der Ausnahme wenn man weiß, dass sich die Vermögenssituation des Schuldners geändert hat und dieser das nicht dem Gerichtsvollzieher mitgeteilt hat. Denn dazu wäre er nach der Unterschrift verpflichtet.

Reagiert der Schuldner mehrmals nicht, dann kann man die Zwangsvollstreckung einleiten mit Pfändung. Dazu holt sich dann der Gerichtsvollzieher die Polizei dazu, lässt die Wohnung öffnen und nimmt die pfändbaren Wertgegenstände mit. Wenn sich der Schuldner auch weigert die Eidesstattliche Versicherung zu unterschreiben, dann kann man sogar eine Ordnungshaft beantragen um diesen dazu zu bewegen.

Um das ganze Verfahren einzuleiten, muss keine Mahnung voraus gegangen sein. Es reicht wenn die Zahlungsfrist verstrichen ist oder das vereinbarte Zahlungsziel nicht eingehalten worden ist. Meistens gibt man den Schuldnern noch ein paar Tage, denn viele überweisen auf den letzten Tag und die Banken brauchen einige Zeit für die Wertstellung.

Die Gebühren sind dabei sehr niedrig, der Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides kostet ca. 30 Euro. Wenn das ganze ins streitige Gerichtsverfahren geht nochmals 50 Euro. Gerichtsvollzieher kosten je nach Fahrstrecke und Zeit 20-30 Euro pro Versuch den Schuldner anzutreffen. Als Gläubiger geht man für diese Dinge in Vorkasse, kann aber auf dem ersten Antrag bereits vermerken das diese Gebühren dem Schuldner ebenfalls aufzuerlegen sind inkl. einer Verzinsung von 5% über dem Basiszins.

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» Sorae » Beiträge: 19435 » Talkpoints: 1,29 » Auszeichnung für 19000 Beiträge


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