Offener Vollzug auch bei Straftaten im Ausland?

vom 26.10.2010, 00:18 Uhr

Tournesol hat ja nun öfters von ihren Bekannten Frau A. und Herrn B. berichtet. Letzter Stand der Dinge ist das Offener Vollzug - wie läuft der ab? und das Offener Vollzug - gar nicht so schlecht?. Da meine Antworten und Fragen in beiden Threads absolut Off Topic wären, starte ich einen neuen Thread.

Herr B. war in Österreich selbstständig. Da hat er sich in irgendeiner Form strafbar gemacht und gegen ihn läuft nun wohl in Österreich ein Haftbefehl. Um der Strafe zu entgehen, nutzt Herr B. seine deutsche Staatsangehörigkeit und lebt nun in Deutschland. Laut den oben genannten Threads weiß Herr B. aber, dass wohl auch in Deutschland gegen ihn ermittelt wird. Zumindest rechnet er ja scheinbar mit einer Haftstrafe in Deutschland.

Ich frage mich nun, warum man in Deutschland vor Gericht kommt, weil man im Ausland (in dem Fall in Österreich) wo man seinen Wohnsitz hatte und dort beruflich tätig war, eine Straftat begangen hat. Und warum man die Strafe dann in Deutschland absitzt? Herr B. hat ja scheinbar die doppelte Staatsangehörigkeit, falls das entscheidend sein sollte. Ich könnte es ja noch verstehen, wenn Herr B. zum Zeitpunkt der Tat in Deutschland gelebt hätte. Hat er aber nicht. Denn nach Deutschland ist er erst gezogen, als in Österreich bereits ein Haftbefehl gegen ihn lief.

Deshalb stelle ich mir nun die Frage, warum Herr B. sich so sicher ist, dass er in Deutschland vor Gericht kommt. Denn scheinbar hat er die Sachen die er ja scheinbar verbrochen hat in Österreich begangen. Und vor allem auch im Zusammenhang mit seiner Selbstständigkeit in Österreich.

» LittleSister » Beiträge: 10426 » Talkpoints: -11,85 » Auszeichnung für 10000 Beiträge



Um in diesem Fall eine Meinung bilden zu können, da müsste man schon die näheren Zusammenhänge der Straftat des Herrn B kennen. Nach den knappen Schilderungen könnte es sich ja auch um ein Steuerdelikt handeln. Denn auch ein in Österreich aktiver Selbständiger oder Unternehmer, kann ja je nach seiner Tätigkeit, deswegen trotzdem in Deutschland steuerpflichtig sein. Die Frage nach dem offenen Vollzug stellt sich so ja eigentlich gar nicht, so lange Herr B nicht angeklagt ist.

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» Pfennigfuchser » Beiträge: 3767 » Talkpoints: 34,25 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


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