Darf Versicherung Versicherungsvertrag einfach verkaufen?
Letzte Woche bekam Frau A. ein Schreiben von einer ihr unbekannten Versicherungsgesellschaft, dass sie ihre Rentenversicherung angekauft hätten, dass das von der Bafin geprüft sei und sich für sie überhaupt nichts ändere. Anscheinend hat die alte Versicherung all ihre fondsgebundenen Lebensversicherungen verkauft, weil die Verwaltungskosten für das mittelständische Unternehmen zu hoch waren.
Nun frage ich mich, ob das wirklich so einfach möglich ist, ohne dass man Frau A. vorher Bescheid gibt und sie besondere Kündigungsrechte bekommt. Dass sich nichts ändert, stimmt so nicht, denn ihrer alten Versicherung hat sie vertraut. Sie wusste, wie sie ihr Geld anlegt, weil sie dort gearbeitet hat und interne Einblicke hatte. Ob die neue Versicherung so gute Überschüsse erwirtschaftet, bezweifelt sie. Ist es euch auch schon einmal passiert, dass eure Versicherung einfach verkauft worden ist? Und zwar nicht, weil das Unternehmen pleite war, sondern weil sie eine bestimmte Art von Tarifen loswerden wollte. Ist es für euch nachvollziehbar, dass das rechtens sein soll, ohne dass man im Vorfeld informiert wird und die Versicherung vielleicht noch auf einen anderen Tarif umändern kann?
Solange an dem Vertrag selbst nichts geändert wird, ist es legitim einen Versicherungsvertrag zu verkaufen. Näheres findet man dazu meistens in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und auch auch in seiner Versicherungspolice. Erst wenn der Vertrag von Frau A nicht so weitergeführt werden kann wie er abgeschlossen wurde, muss die neue Versicherung ihr ein Sonderkündigungsrecht einräumen.
Eine Information an die Kunden findet in der Regel statt. Hat es auch in diesem Fall durch die neue Versicherung. Die alte Versicherungsgesellschaft ist nicht Verpflichtet die Kunden über ihre Interna und damit auch Verhandlungen über solche Verkäufe im Vorfeld zu informieren. Mit Vertragsabschluss zwischen den Versicherungsgesellschaften übergeht auch die Informationspflicht an die neue Versicherung. Soweit ist alles korrekt abgelaufen.
Ob Frau A der Versicherung ihr Vertrauen schenkt oder nicht, dass ist alleine eine persönliche Entscheidung die aufgrund diverser Fakten und Tatsachen gefällt werden sollte. Nur weil man Einblicke in Interna hat, heißt es nicht automatisch das es sich um eine gute Versicherungsgesellschaft handelt. Zudem ein einzelner Mitarbeiter auch selten den kompletten Einblick bekommt sondern auch nur minimale Auszüge.
Gerade bei Rentenversicherungen lohnt es sich jedoch zweimal zu prüfen ob es sinnig ist die Versicherung aufzulösen. Denn beim Vertragsabschluss werden immer Abschlusskosten fällig. Die meisten dieser Kosten werden in den ersten fünf Jahren von den Beiträgen eingezogen, weswegen sich in diesem Zeitraum nur wenig Rentenkapital bildet. Ein Rückkauf in diesem Zeitraum ist nicht sinnvoll, da meistens noch eine Abschlussrechnung mit einer Forderung dann ins Haus steht. Ab dem sechsten Jahr werden die Erträge mehr, da mehr Beiträge in die Fonds etc. fließt. Je länger die Versicherung läuft, desto mehr kann man daraus profitieren wenn man sie dann doch, aus welchen Gründen auch immer, kündigen möchte.
Zudem ist im Vertrag festgehalten, welches der minimal Betrag ist welcher am Ende ausgezahlt wird. Denn Rentenversicherungen legen nur einen Teil in Risikofonds an und einen Teil in sichere Anlagen. Das bezeichnet man als garantierte Rente oder garantierte Kapitalabfindung. Diese muss auch die neue Versicherung leisten, tut sie es nicht, kann man diese dafür in Regress nehmen. Alles was darüber hinaus ist, kann man auch steuern indem man sich bei der Versicherung meldet und den Vertrag abändern lässt z.B. mehr Beiträge in sichere Anlagen abführen lassen, weniger auf Risiko etc. Da müsste man den Vertrag im einzelnen prüfen was vereinbart worden ist.
Der Tarif kann auch nicht einfach abgeändert werden. Man kann dem Kind nur einen neuen Namen geben. Ist es die Rentenversicherung A kann man diese in Rentenversicherung B umbenennen um es dem eigenen System anzugleichen. Allerdings kann man die Beiträge oder auch Zahlungsweisen etc. nicht ohne Zustimmung mit dem Kunden abändern. Kommt ein solcher Brief, dann lohnt es sich genau zu lesen. In einigen steht vermerkt, wenn man sich nicht meldet stimmt man dem ganzen zu. Es würde also einen aktiven Widerspruch notwendig machen. Bei anderen handelt es sich um ein Angebot auf das man reagieren muss um die Umstellung auf den neuen Tarif einzuleiten.
In jedem der beiden Fälle hat der Kunde dann ein Sonderkündigungsrecht, aber ob es sich lohnt davon Gebrauch zu machen hängt von der bereits abgeleisteten Laufzeit ab. Denn was bringt einem das Sonderkündigungsrecht wenn hinterher noch eine Abschlussrechnung von 2000 Euro für die Abschlusskosten fällig ist. Auch das steht meistens im Vertrag, dass Abschlusskosten für die Versicherung auch nach einer Kündigung weiterhin zu leisten sind.
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