Was ist und bedeutet Geschäftsführung ohne Auftrag?

vom 21.02.2016, 23:30 Uhr

Wie ich gelesen habe, kann es ja auch möglich sein, dass in einem Unternehmen eine Geschäftsführung ohne Auftrag eingesetzt ist. Klingt für mich schon sehr verwirrend und was soll man denn bitte darunter verstehen? Kennt ihr derartige Konstellationen und wisst für welche Fälle man so eine Geschäftsführung braucht oder einsetzt?

» FinanzScout » Beiträge: 1063 » Talkpoints: 19,22 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Ich habe damit regelmäßig Kontakt im Rettungsdienst. Ist eine Person Bewusstlos und kann ihre Meinung nicht äußern, dann übernehme ich die Geschäftsführung ohne Auftrag für ihn und leite die Behandlung ein. So etwas kommt immer dann vor, wenn die betreffende Person keine Maßnahmen mehr selbst entscheiden kann und jemand anderes im wohle bzw. Interesse der betroffenen Person handelt.

Das ganze ist ein Zweischneidiges Schwert, zum einen sollte man sicher sein, dass man geschützt ist wenn man eine solche Handlung durchführt. Zum anderen sollte man schon wissen, ob es dem anderen gerade gelegen ist, dass man diese Handlung durchführt, denn man greift dadurch in die Rechte der anderen Person in nicht unerheblichen Maß ein.

Aber auch schon bei kleineren Sachen im Alltag kann einem das passieren, auch wenn einem selbst dann oft nicht bewusst ist, dass eine Geschäftsführung ohne Auftrag durchgeführt wurde.

Siehst du die Kellertüre vom Nachbarn offen stehen und siehst oder weißt das er dort wertvolle Gegenstände drinnen lagert, und verschließt dann die Türe durch zuziehen, dann wurde bereits eine Geschäftsführung ohne Auftrag durchgeführt. Die Rechte die dabei berührt worden sind betreffen das betreten des Grundstücks, ggf. Hausfriedensbruch. Der Nachbar wird dir aber eher dafür danken, als dich anzuzeigen.

Oder man besorgt etwas für jemand, z.B. einen Freund, ohne das dieser einen beauftragt hat, weil man weiß das derjenige schon lange auf der Suche danach ist und überlässt ihm den Gegenstand im Anschluss gegen die Kaufsumme. Das passt auf Sammlerstücke zu, wie auch auf Alltagsgegenstände.

Als drittes Beispiel. Es besteht Hochwasser, man selbst bemerkt das dort noch ein Fahrzeug steht welches in akuter Gefahr ist und lässt dieses eigenmächtig abschleppen bzw. umsetzen um es vor dem Hochwasser zu retten. Auch dort wurde man vom Besitzer nicht beauftragt, hat aber in seinem Interesse gehandelt.

Wenn man es nicht abwägen kann, ob es das Interesse der anderen Person gewahrt ist, wäre ich damit eher vorsichtig und würde eher die Polizei dazu rufen oder sofern es möglich ist, mit der Person darüber sprechen. Gerade wenn es um Kaufgeschichten geht, kann man doch kurz anrufen und das mitteilen. Autos umsetzen lassen kann auch die Polizei. Lediglich bei der Ersten Hilfe ist man auf immer auf der sicheren Seite, handelt man dort nicht, stellt das ebenfalls einen Straftatbestand dar. In jedem Fall muss man die Person über seine Maßnahmen zeitnah informieren, bevor man dort evtl. angefallene Kosten einfordern kann.

In einem Unternehmen findet man das ganze eher seltener, da dort vieles vorab geklärt worden ist. Bei Verhandlungen werden Mitarbeiter beauftragt die einen Rahmen festgelegt bekommen haben, werden darüber hinaus Zugeständnisse gemacht, z.B. eine höhere Kaufsumme, dann ist das keine echte Geschäftsführung ohne Auftrag sondern eine Geschäftsanmaßung. Denn man wusste das Limit bereits im Vorfeld bzw. den Rahmen in dem man sich bewegen muss.

Schließt der Geschäftsführer ein negatives Geschäft für seine Mitarbeiter ab, z.B. Firma wird verkauft und neuer Besitzer möchte alle alten Mitarbeiter entlassen und ersetzen, dann ist es ebenfalls zu prüfen ob er es vorher wusste, Teil des Geschäftes ist oder es abzusehen war. Denn auch dann ist es Geschäftsanmaßung und der Geschäftsführer haftet in vollem Umfang dafür.

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» Sorae » Beiträge: 19435 » Talkpoints: 1,29 » Auszeichnung für 19000 Beiträge


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