Vorteile und Nachteile unverheirateter Eltern

vom 13.03.2016, 18:52 Uhr

Heutzutage ist es ja schon keine Seltenheit mehr, dass Paare auch Nachwuchs bekommen obwohl sie nicht verheiratet sind. Auch Jahre danach hält dieser Zustand aus den verschiedensten Gründen mitunter noch an. Könntet ihr es euch auch vorstellen, mit dem Partner oder der Partnerin, trotz Nachwuchses weiterhin jahrelang unverheiratet zusammenzuleben? Worin würdet ihr eventuelle Vorteile und wo vielleicht Nachteile bei unverheirateten Eltern sehen?

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» mikado* » Beiträge: 3037 » Talkpoints: 1.002,67 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Ich empfinde das als nicht besonders schön für mich. Deswegen bin ich auch verheiratet und habe mit meinem Mann ein Kind. Das ist denke ich schöner, wenn alle den selben Nachnamen haben. Als Kind habe ich es anders herum erlebt. Meine Eltern sind nicht verheiratet und leben nun schon auch seit vielen Jahren so und wollen es auch nicht mehr ändern.

Ich empfinde es bei anderen Menschen als nicht so schlimm, aber ich selber mochte das als Kind nicht besonders, wenn ich jedem erklären musste, warum mein Vater einen anderen Nachnamen hat. Für mich ist es einfach schöner, wenn man einen Nachnamen für alle hat.

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» Ramones » Beiträge: 47746 » Talkpoints: 6,02 » Auszeichnung für 47000 Beiträge


Mir wäre das ehrlich gesagt, relativ gleich. Wobei ich sagen muss, dass ich sehr gerne verheiratet bin, einfach aus dem Grund, dass ich meinen Mann unglaublich liebe und mir nicht vorstellen könnte, irgendwann ohne ihn zu sein. Daher haben wir geheiratet.

Wir haben auch gemeinsame Kinder und zufälligerweise waren wir bereits verheiratet, als ich schwanger wurde. Es wäre für mich aber auch gänzlich in Ordnung gewesen, wenn das Kind unehelich geboren wäre. Ist das in der heutigen Zeit überhaupt noch ein Thema? Als Zeichen der Liebe, weil man es so möchte, habe ich vollstes Verständnis für den Wunsch nach einer Hochzeit. Aber für die Kinder?

Mir ist nicht ganz klar, welchen Vorteil die Kinder aus einer Hochzeit ziehen. Ich habe den Namen meines Mannes nicht angenommen, wir haben also ohnehin verschiedene Nachnamen. Ich meine, rechtlich lässt sich doch alles durch Sorgerechtserklärungen, etc. regeln, da sollten ja die Kinder unverheirateter Paare, denen von Eheleuten gleichgestellt sein.

Von daher kann ich keinen wirklichen Vorteil für die Kinder erkennen. Ebenso wenig wie einen Nachteil, ich denke es ist schlicht beides in Ordnung. Den romantischen Aspekt klammere ich bewusst aus, da ich hier absolut den Vorteil einer Ehe sehe.

» Lijoh » Beiträge: 61 » Talkpoints: 34,34 »



Als Vorteil bei verheirateten sehe ich, dass dort weniger Behördengänge erledigt werden müssen. Kinder die in einer Ehe geboren werden dort wird die Vaterschaft automatisch anerkannt auch das Sorgerecht ist geklärt. Bei unverheirateten muss man das vorher auf dem Standesamt oder Jugendamt erklären gehen, dann eventuell noch eine Namenerteilung wenn das Kind den Namen des Vaters bekommen soll. Auch das Sorgerecht muss man erklären gehen, was man in einer Ehe nicht machen muss.

Gerade das mit dem Sorgerecht sehe ich jedoch als Vorteil an. Bei einer Trennung gibt es keinen Sorgerechtsstreit um das Kind wenn vorher nichts erklärt worden ist und man unverheiratet ist. Nachdem ich gerade eine solche Trennung durchlaufe, erspart mir das wirklich viel Ärger.

Zum anderen mit dem alleinigen Sorgerecht bekommt man auch wieder mehr Behördengänge. Alleine wenn man ein Bankkonto für sein Kind eröffnen möchte, und nur einer das Sorgerecht hat, muss man vom Jugendamt eine Negativbescheinigung holen. Diese gilt leider immer nur für den Tag der Ausstellung, da man theoretisch danach ja eine Erklärung abgeben könnte. Deswegen muss man diese immer wieder neu holen, wenn es darum geht Unterschriften für das Kind zu leisten. Musste diese nun schon einige Male holen für Bankkonto, Kinderkrippe und für einen Antrag beim Arbeitgeber.

Mit gleichen Namen mag zwar romantisch sein und auch für das Kind einfacher zu erklären sein. Aber es gibt genug verheiratete Paare mit unterschiedlichen Namen. Mein Kind hat auch den Nachnamen seines Vaters und nicht meinen aber daran störe ich mich persönlich nicht, wenn ich allerdings einen Termin für mein Kind ausmache dann muss ich darauf achten das sein Nachname dort eingetragen wird und nicht meiner. Sonst führt das dann immer vor Ort, z.B. beim Kinderarzt, zu Verwirrungen.

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» Sorae » Beiträge: 19435 » Talkpoints: 1,29 » Auszeichnung für 19000 Beiträge



Ich führe einmal als Nachteil unverheirateter Eltern an, dass es erheblich weniger Elterngeld gibt, wenn beide Elternteile vor der Geburt berufstätig waren. Das macht durch mehrere Hundert Euro monatlich aus. Ein Ehepaar kann das stark beeinflussen, Unverheiratete nicht.

Wenn ein Elternteil stirbt, dann gibt es für unverheiratete Paare keine Rente. Der überlebende Ehepartner erhält bei Kindern unter 18 Jahren die große Witwen- oder Witwerrente. Wer plötzlich allein Kinder versorgen,?den Haushalt schmeißen und das Geld verdienen muss, der hat mit Rente leichter.

Immer noch beim Sterben, passieren kann immer etwas. Ehepartner haben bei der Erbschaftsteuer einen Freibetrag von 500.000 Euro und zahlen auf höhere Beträge lange nur 7 Prozent. Unverheiratete haben nur 20.000 Euro frei und zahlen darüber hinaus gleich die vollen 30 Prozent.

Bei Lebensversicherungen kann man zwar tricksen, aber das Familienauto, gemeinsame Ersparnisse oder Wohnung oder Haus werden schnell zur Falle. Das holt der lächerliche Entlastungsbetrag für Alleinerziehende nicht heraus, obwohl er sich für Paare mit gleich hohem Einkommen eher lohnt als das Ehegattensplitting.

Und dann ist da natürlich noch die Familienversicherung in der Krankenversicherung. Arbeitet ein Elternteil nach der Elternzeit gar nicht oder nur in einem Minijob, muss er sich als Unverheirateter freiwilliger versichern. Das macht immerhin rund 160 Euro Unterschied.

Außerdem bekommt der, der für die Kinder weniger Stunden als Arbeitnehmer gearbeitet hat, im Falle einer Scheidung einen Rentenausgleich vom Partner. Bei Unverheirateten steht dieser Part bei einer Trennung ohne Ausgleich da.

» cooper75 » Beiträge: 13423 » Talkpoints: 517,99 » Auszeichnung für 13000 Beiträge


cooper75 hat geschrieben:Ich führe einmal als Nachteil unverheirateter Eltern an, dass es erheblich weniger Elterngeld gibt, wenn beide Elternteile vor der Geburt berufstätig waren. Das macht durch mehrere Hundert Euro monatlich aus. Ein Ehepaar kann das stark beeinflussen, Unverheiratete nicht.

Wie soll eine Heirat das beeinflussen? Das Elterngeld wird anhand der letzten 12 Gehaltsabrechnungen erstellt. Natürlich macht die Steuerklasse einen kleinen Unterschied aus, wenn jedoch ein Beschäftigungsverbot vorlag oder Wehrdienst geleistet wurde dann wird das gar nicht erst mit in die Rechnung einbezogen und so kann es sein, dass das Elterngeld nur anhand einer einzigen Abrechnung erstellt wird. Zusätzlich kommt es ebenfalls darauf an, was man im Vorfeld bereits in seiner Lohnsteuerkarte hat eintragen lassen und das kann man auch als unverheirateter.

Eine Kollegin von mir wurde wenige Wochen vor mir Schwanger. Wir haben das selbe Gehalt bezogen inkl. der Schichtzulagen da wir immer die parallel Schicht gefahren sind. Einziger Unterschied ist das sie Verheiratet war und ich nicht. Beim Elterngeld bekam ich 25 Euro mehr als sie, da ich einige Dinge auf meiner Lohnsteuerkarte habe eintragen lassen und sie nicht. Also kann ich mir kaum vorstellen das diese Aussage pauschal zutrifft und stimmt. Oder wenn es da noch etwas anderes geben sollte, dann kläre mich bitte auf.

Nach der Geburt macht es sich an den Freibeträgen bemerkbar, aber auch dort wurde nachgebessert und unverheiratete Paare gleichgestellt. So bekommt ein verheiratetes Paar pro Jahr 4000 Euro Betreuungskosten für steuerliche Förderung anerkannt, bei einem unverheirateten Paar jeder 2000 Euro, außer es wurde vorher anders aufgeteilt. Bei beiden Varianten steht jedenfalls der Betrag von 4000 Euro zu. Nur Alleinerziehende haben dabei das Nachsehen, diesen werden nur 2000 Euro anerkannt.

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» Sorae » Beiträge: 19435 » Talkpoints: 1,29 » Auszeichnung für 19000 Beiträge


Sorae, das mit dem Elterngeld geht simpel. Der Partner, der in Elternzeit geht, nimmt Steuerklasse 3, auch wenn er eigentlich weniger verdient. Das Elterngeld berechnet sich dann nach dem höheren Nettoverdienst. Die zu viel gezahlten Steuern holt man sich über die Steuererklärung zurück.

Nehmen wir an, eine Frau verdient 3.000 Euro brutto. In Steuerklasse V erhält sie etwa 1.470 Euro netto. Das ergibt dann rund 900 Euro Elterngeld. In Steuerklasse III sind es etwa 2.100 Euro netto. Das Elterngeld steigt damit auf gut 1.300 Euro monatlich.

In diesem Beispiel sind das nur durch den Wechsel der Steuerklasse 400 Euro mehr pro Monat. Hätte sie Steuerklasse VI gehabt und würde kurzzeitig wechseln, wäre der Unterschied noch größer. Unverheiratete haben diese Möglichkeit nicht.

» cooper75 » Beiträge: 13423 » Talkpoints: 517,99 » Auszeichnung für 13000 Beiträge



cooper75 hat geschrieben:Nehmen wir an, eine Frau verdient 3.000 Euro brutto. In Steuerklasse V erhält sie etwa 1.470 Euro netto. Das ergibt dann rund 900 Euro Elterngeld. In Steuerklasse III sind es etwa 2.100 Euro netto. Das Elterngeld steigt damit auf gut 1.300 Euro monatlich.

Nachdem es aber trotzdem über die letzten 12 Monate vor der Geburt des Kindes gerechnet wird, muss die Lohnsteuerklasse dann auch im Vorfeld geändert werden. Heißt das kann man nur perfekt praktizieren, wenn man genau weiß wann man das Kind zeugen möchte und wann die Geburt ist.

Ist es ein ungeplantes Kind und man ändert es erst nach Feststellung der Schwangerschaft, dann ist auch das Elterngeld gemindert da der Berechnungszeitraum von 12 Monate der gleiche bleibt. Eine Schwangerschaft dauert keine 12 Monate, weswegen man es dann bereits vorher ändern musste um das Maximum herauszuholen. Eine Änderung kann meines Wissens nach auch nicht Rückwirkend gemacht werden sondern gilt erst ab dem Tag, bei dem der Antrag beim Finanzamt eingeht.

Hinterher kann man zwar auch noch wechseln, hat aber auf das Elterngeld keinen Einfluss mehr. Auch unverheiratete haben die Möglichkeit ihr Nettogehalt zu steigern, indem bereits im Vorfeld Sachen auf der Lohnsteuerkarte eingetragen werden. Bestand z.B. ein Beschäftigungsverbot und es entsteht dadurch eine Minderung des Nettoeinkommens z.B. durch Zulagen die dann nicht mehr Steuerfrei waren, dann bekommen es auch unverheiratete über die Steuererklärung komplett erstattet.

Was man aber auch nicht vergessen darf, wenn in die Steuerklasse 4 gewechselt werden dann mindern sich auch die Freibeträge um die Hälfte für jeden. Da wird es dann schon schwieriger nachzuweisen, dass man alleine nur mit Elterngeld und Kindergeld die kompletten Freibeträge in der Steuererklärung anerkannt bekommt. Bei der 5. Steuerklasse gibt es gar keine Freibeträge mehr, weder für Kinder noch als Grundbetrag.

In der Kombination 3/5 besteht dann also auch nur Anspruch auf die Hälfte der Freibeträge für beide Eheleute zusammen, also nur 3624 Euro. Während zwei unverheiratete in Steuerklasse 1 den vollen Anspruch haben, was umgerechnet auf den Monat pro Jahr ca. 500 Euro ausmacht, alleine an Kinderfreibeträgen. Grundfreibetrag ist dabei noch nicht einbezogen. Auch diverse andere staatliche Förderungsmöglichkeiten bestehen nur für unverheiratete Paare oder Alleinerziehende, die darf man ebenfalls nicht vergessen mit einzubeziehen in der Gesamtrechnung.

Man müsste es wirklich im ganzen rechnen, mag sein das Verheiratete auf den ersten Blick ein wenig besser da stehen was monatlich aufs Konto kommt. Aber am Ende zählt die Gesamtheit inkl. der Freibeträge und Steuererstattungen von allen Elternteilen, egal ob verheiratet oder nicht und alleine das was monatlich aufs Konto kommt.

Mag sein das unverheiratete in der Hinsicht finanziell etwas schlechter gestellt sind, so gravierend wie es hingestellt wird dürfte es jedoch nicht sein wenn man das ganze mit wirklich allen Positionen im Detail rechnet. Ansonsten würden bereits mehrere Rechte aus dem Grundrecht negativ berührt werden was im Umkehrschluss bedeutet, dass es schon längst mehrere Verfassungsklagen dazu geben müsste.

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» Sorae » Beiträge: 19435 » Talkpoints: 1,29 » Auszeichnung für 19000 Beiträge


Sorae, um diesen Steuertrick legal nützen zu können, reicht es aus 7 Monate vor der Geburt zu wechseln. Dann gibt es das höhere Elterngeld. Du musst dafür keine vollen 12 Monate haben, der Wechsel muss nur flott nach Bekanntwerden der Schwangerschaft erfolgen.

Übrigens mindert sich der Kinderfreibetrag um keinen Cent bei Steuerklasse 3 und 5, statt Steuerklasse 4. Der Clou bei der Steuerklasse 3 ist, dass hier alle Freibeträge zusammenlaufen. Da halbiert sich nichts, der Kinderfreibetrag liegt hier auch bei 7248 Euro. Unverheiratete bekommen den nicht doppelt, entweder sie teilen den Kinderfreibetrag oder nur ein Elternteil bekommt ihn.

» cooper75 » Beiträge: 13423 » Talkpoints: 517,99 » Auszeichnung für 13000 Beiträge


Ich habe schon immer gesagt, dass die Ehe für mich nicht viel mehr als ein Stück Papier ist. Ob man verheiratet ist oder nicht hat für mich nur wenig damit zu tun, wie glücklich die Beziehung ist und wie lange man letztendlich zusammen bleibt. Der Alltag eines zusammenlebenden Paares ist für mich auch gleich, ob mit oder ohne Trauschein.

Meine Eltern waren nie miteinander verheiratet und das hätte ihnen wahrscheinlich auch nicht gut getan, aber mit der einen oder anderen Unterbrechung haben sie es immerhin auf gut 30 Jahre Beziehung gebracht und es wäre wohl auch noch lange weitergegangen, wenn meine Mutter nicht schon verstorben wäre. Als Kind hat es für mich nie eine große Rolle gespielt, ob meine Eltern verheiratet waren oder nicht auch wenn in den frühen 90er-Jahren manche Mitschüler von mir noch sehr entsetzt reagiert haben, als ich das erzählt habe, aber heutzutage muss man solche Reaktionen ja nicht mehr befürchten.

Mit dem Vater von meinem Sohn war ich über 7 Jahre zusammen ohne dass wir verheiratet waren. Ich sehe auch nicht unbedingt einen Grund, einen eventuellen neuen Partner jemals zu heiraten, selbst wenn es die große Liebe ist, aus den oben genannten Gründen. Kategorisch nein sagen würde ich zwar auch nicht, aber steuerliche Vorteile alleine sind für mich kein Grund, unbedingt heiraten zu müssen.

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» Jessy_86 » Beiträge: 5456 » Talkpoints: 0,18 » Auszeichnung für 5000 Beiträge


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