Schlichtungsverfahren im Zivilrecht gebührenpflichtig?

vom 12.06.2013, 12:43 Uhr

Unter Nachbarn gibt es ja oft Streit und auch das Fernsehen zeigt schon Episoden, wo ein Streitschlichter am Werk ist um die Parteien wieder zu versöhnen. Mich würde mal so ein Werdegang interessieren. Was muss ich eigentlich machen, wenn ich beispielsweise mit einem Nachbarn Streit habe, den ich alleine nicht schaffe beizulegen. Ich würde gerne so ein Schlichtungsverfahren anstreben. Aber wie ist das mit den Gebühren? Bis wann ist es unter Umständen kostenlos oder muss man von Beginn an dafür bezahlen? Wer zahlt das dann? Derjenige, der sich Hilfe sucht oder beide Parteien?

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» supermami » Beiträge: 2317 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



Sobald beide Parteien einem Schlichtungsverfahren zustimmen, kostet dieses mindestens 35 Euro und wird auf beide aufgeteilt. Die Kosten richten sich nach dem Streitgegenstand und dessen Wert. Falls du sie brauchst, kannst du dir die Schlichtungsordnung herunterladen. Die Gegenpartei muss keineswegs einverstanden sein mit dem Verfahren. Dann gibt es auch keines.

» Cid » Beiträge: 20027 » Talkpoints: -1,03 » Auszeichnung für 20000 Beiträge


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