Regelungen und Fristen zur Forderungsverjährung
Wenn man offene Forderungen hat, dann sollte man sich ja bestimmt auch sputen, diese auch in einer gewissen Frist einzutreiben. Nur welche Regelungen und Fristen gelten denn eigentlich bei Forderungen? Macht es gerade bei den Fristen einen Unterschied ob die Forderungen privater oder gewerblicher Natur sind? Gibt es dazu generelle Verjährungsfristen oder auch individuelle Regelungen?
Es gibt dazu verschiedene gesetzliche Regelungen. Die orientieren sich an der Unterscheidung, ob es private oder gewerbliche Forderungen gibt, ob es Forderungen des Staates an den Bürger sind oder umgekehrt, ob es Forderungen von Banken Kunden sind oder umgekehrt, und so weiter.
Mit anderen Worten: Das ist ein weites und teilweise unübersichtliches Feld, über das sich auch Anwälte gerne mal streiten. Zu den gesetzlichen Regelungen gibt es noch entgegenstehende vertragliche Regelungen, die aber nicht sittenwidrig sein dürfen, weil sie sonst ungültig sind.
Wenn man also einen Einzelfall betrachten möchte, ist man gut beraten, jemanden zu fragen, der sich damit ganz genau auskennt.
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