Als Alleinerziehende Anspruch auf Tagesarbeitsplatz
Seit einiger Zeit bin ich nun Alleinerziehend, nachdem ich mich von meinem Partner getrennt habe. Momentan wohnt er noch im selben Haushalt, ist jedoch auf der Suche nach einer eigenen Wohnung. Das Kind wird danach definitiv weiter bei mir wohnen, da er sich ohnehin dafür nicht sonderlich interessiert hat bzw. sich darum gekümmert hat.
Nun arbeite ich in Wechselschichten. Das heißt mindestens 4 Tage die Woche, jeweils eine 12 Stunden Schicht. Entweder Tagschicht, von 6-18 Uhr oder eben Nachtschicht von 18-6 Uhr. Dabei betrifft es immer mindestens zwei Wochenenden im Monat. Die Krippe für meinen Sohn hat jedoch nur von 7-18 Uhr offen und das auch nur zwischen Montag und Freitag.
Bislang hat die Betreuung am Wochenende meine Schwiegermutter übernommen. Aber da sie nun ihre Mutter zu sich genommen hat zur Pflege, möchte sie den kleinen nicht auch noch bei sich haben. Für die Nachtdienste hatte ich bislang immer die Lösung, dass ich mein Sohn ins Bett gebracht habe und später zum Dienst gekommen bin. Das wussten jedoch nur die betroffenen Kollegen und lief unter der Hand ab, dass der Chef davon nichts mitbekommt wegen der Ruhezeit. Dafür haben die Kollegen dann von mir auch die Stunde zusätzlich bezahlt bekommen oder ein Essen ausgegeben.
Nun stehe ich wirklich doof da. Kurzfristig habe ich mir nun Urlaub genommen um das jetzt zu planen wie ich das mit der Betreuung machen soll, da ich momentan auch keine andere Möglichkeit habe. Nun hatte ich im Internet im Arbeitszeitgesetz gelesen, dass man als Alleinerziehende einen Anspruch auf einen Tagesarbeitsplatz hat wenn das Kind unter 12 Jahre ist und man keine andere Volljährige Person im Haushalt hat, die die Betreuung übernehmen kann.
Einen solchen Antrag habe ich Mitte der Woche an meinen Arbeitgeber abgeschickt. Darin habe ich gebeten, dass ich nur noch in Tagschicht eingesetzt werde und die Arbeitszeit entsprechend an die Krippenzeit angepasst werden würde, da ich mir auch in Zukunft die zusätzliche Tagesmutter nicht mehr leisten kann.
Der Betriebsrat wusste dazu auch nichts weiter, ist aber darüber informiert das ich einen solchen Antrag abgegeben habe und wenn eine Ablehnung kommt dann muss ohnehin der Betriebsrat dazu angehört werden, wenn ich das im Gesetzestext richtig verstanden hatte.
Ich habe schon ein wenig weiter Recherchiert, ich wusste nun nicht genau wie der Antrag formell aussehen muss. Deswegen habe ich da ganze in einem Brief kurz begründet. Ob ich weitere Nachweise beibringen muss, habe ich nicht herausfinden können. Was würde der Arbeitgeber denn dazu brauchen? Eine Familienmeldebescheinigung aus der hervor geht, dass niemand anderes Volljähriges mit im Haushalt lebt oder würde dafür auch eine Negativbescheinigung vom Jugendamt ausreichen? Und wie schnell muss der Arbeitgeber darauf reagieren, denn im Gesetzestext steht nur dass eine Ablehnung begründet werden muss?
An deiner Stelle würde ich noch mal das persönliche Gespräch mit deinem Chef suchen. Dann kannst du noch mal genau erklären, was dein Problem ist und dass du das eben auch nicht anders lösen kannst. Ich denke, dass dein Chef sich schon darauf einlassen wird. Ansonsten kannst du ja auch mal mit dem Jugendamt sprechen und schauen, welche Hilfen du da bekommen kannst, damit ihr langfristig eine Lösung bekommt.
Meinem Chef ist das ganze herzlichst egal, die Trennung hat sich schon vor längerer Zeit angekündigt und als ich dort das Gespräch mit ihm suchte, meinte er nur das ihn die privaten Probleme seiner Mitarbeiter nichts angehen und er dafür auch keinen Nerv hat sich darum noch zu kümmern.
Man muss dazu sagen, dass das Verhältnis zu meinem Chef auch nicht unbedingt das beste ist. Denn ich wurde auf der Arbeit sehr lange gemobbt wurde, Übergriffe auf mich stattfanden und er hat zugesehen anstatt zu reagieren. Als ich mich darüber dann beschwert habe und die Geschäftsleitung endlich reagiert hat nach gut einem Jahr, hat er die Sanktion davon tragen müssen. Er kam dafür noch sehr glimpflich davon, eigentlich hätte die Geschäftsleitung ihn dafür fristlos Entlassen können. Seither ist er nicht mehr so gut auf mich zu sprechen, weil es in seinen Augen ja alleine meine Schuld ist das er nun weniger Gehalt im Monat hat und nicht nur im warmen Büro sitzen darf wie vorher.
Dann kam noch die überraschende Schwangerschaft mit Beschäftigungsverbot, weswegen er von heute auf morgen einen Ersatz für mich, und drei weitere Kolleginnen die ebenfalls zur selben Zeit schwanger geworden sind, finden musste. Nachdem er dort keinen gefunden hat, musste er nach 25 Jahren selbst auf den Rettungswagen steigen und Patienten versorgen und hatte nicht ein schönes Büroleben von 9-17 Uhr sondern lernte mal wieder Schichtdienst kennen.
Das Jugendamt kannst du komplett vergessen in der Hinsicht. Diese halten sich aus privaten Angelegenheiten bzw. dem Arbeitsvertrag heraus. Dafür ist man nicht zuständig, da es sich um einen Vertrag zwischen Privatperson und Arbeitsstelle handelt. Die einzige Hilfe die ich dort bekommen habe war die Aussage schauen Sie in das Arbeitszeitgesetz dort gibt es eine gesetzliche Regelung für Nacht- und Schichtarbeiter. Handelt sich dabei um das ArbZG §6 Abs. 4b.
Mir bleibt nichts anderes übrig als weiterhin abzuwarten und zu hoffen, das sich mein Chef vorher meldet was er mit mir vor hat. Denn wenn mein Urlaub nun rum ist, und das ist nächste Woche schon, brauche ich eine Lösung. Kann mich dann zwar noch 20 Tage auf mein Kind krankschreiben lassen, aber spätestens dann muss eine Lösung gefunden worden sein. Dann darf mein Kind aber auch das ganze Jahr nicht einmal weiter krank werden, da mir ansonsten die Kündigung droht.
Findet sich keine Lösung in der Zeit, dann bleibt mir quasi nichts anderes übrig als den Job zu kündigen und mir etwas anderes zu suchen bei dem die Zeiten passen. Schwierig, da Rettungsdienst immer aus Schichtdienst besteht und ich zwar ein abgeschlossenes Studium habe, jedoch ohne Berufserfahrung weswegen mich Firmen nur als Trainee einstellen. Das kann ich mir finanziell nicht erlauben für ein paar Kröten im Monat Vollzeit zu arbeiten.
Auf dieser rechtlichen Grundlage habe ich den Antrag gestellt, jedoch steht im Gesetz nicht wie man das nachweisen muss oder wie es formell auszusehen hat der Antrag. Auch nicht binnen welcher Frist der Arbeitgeber sich dazu äußern muss. Das war meine eigentliche Frage ob damit jemand Erfahrungen hat. Mit deinem Post ist mir jedenfalls gar nicht geholfen, zudem er das Thema nicht einmal im Ansatz aufgreift.
Theoretisch muss dein Arbeitgeber dich umsetzen, das sieht das Arbeitszeitgesetz auch so vor. Den Antrag kannst du formlos stellen. Es sollte nur klar formuliert sein, was du möchtest. Weiter nachweisen musst du nichts. Das Kind ist unter 12 Jahre alt und in deinem Haushalt lebt keine Person, die sich kümmern könnte.
So eine Person wäre nicht nur der Kindsvater, auch Geschwister ab 12 Jahren oder die Haushalt lebende Mutter könnte man dazu verdonnern. Nur hast du diese Personen eben alle nicht. Kann der Arbeitgeber dich nicht umsetzen, dann muss er das zuerst mit dem Betriebsrat klären. Wenn der Arbeitgeber nicht reagiert, dann bleibt dir nur die Klage. Die wirst du gewinnen, aber im Arbeitsrecht geht es bei den Kosten halbe/halbe. Allerdings packst du das auch ohne Anwalt, der Sachverhalt ist klar.
Ähnliche Themen
Weitere interessante Themen
- Oberflächliche Bekannte, die einem etwas verkaufen wollen 1192mal aufgerufen · 11 Antworten · Autor: celles · Letzter Beitrag von Gorgen_
Forum: Freizeit & Lifestyle
- Oberflächliche Bekannte, die einem etwas verkaufen wollen
- Findet ihr Veganer die Eier essen seltsam? 1158mal aufgerufen · 16 Antworten · Autor: M. Mizere · Letzter Beitrag von Wibbeldribbel
Forum: Essen & Trinken
- Findet ihr Veganer die Eier essen seltsam?
- Kind bekommt von Mutter nur Toastbrot - noch normal? 528mal aufgerufen · 9 Antworten · Autor: Ramones · Letzter Beitrag von Wibbeldribbel
Forum: Familie & Kinder
- Kind bekommt von Mutter nur Toastbrot - noch normal?
- Fürs Abendessen im Hotel besonders hübsch aussehen wollen? 1142mal aufgerufen · 13 Antworten · Autor: Prinzessin_90 · Letzter Beitrag von Wibbeldribbel
Forum: Urlaub & Reise
- Fürs Abendessen im Hotel besonders hübsch aussehen wollen?
- Auf amerikanische Rezepte wegen Umrechnung verzichten? 391mal aufgerufen · 4 Antworten · Autor: Crispin · Letzter Beitrag von Wibbeldribbel
Forum: Essen & Trinken
- Auf amerikanische Rezepte wegen Umrechnung verzichten?