Verletzung der Fürsorge- /Erziehungspflicht - Beispiele
Gerade wenn Eltern gegenüber ihren Kindern die Fürsorge- oder Erziehungspflicht vernachlässigen, dann ist dies in Deutschland wohl eine strafbare Handlung. Bloß was muss denn passieren wenn man seine Fürsorge- und Erziehungspflicht verletzt. Welche Beispiele würden euch denn dazu einfallen und welche Strafmaße sind denn bei derartigen Delikten denkbar?
Ich glaube, also aus meinem persönlichen Empfinden, dass eine Verletzung der Fürsorge oder Erziehungspflicht immer dann vorliegt, wenn das Kind oder die Kinder und Schutzbefohlenen einen psychischen oder physischen Schaden erleiden, der verhindert werden hätte können, wenn eine Aufsichtsperson da gewesen wäre.
Ich denke auch, es kommt auf das Alter des Kindes an. Während natürlich ein Baby oder Kleinkind niemals unbeaufsichtigt sein sollte, gibt es denke ich bei älteren Kindern oder Jugendlichen schon gewisse zumutbare Situationen, in denen sie auch einmal kurze Zeit ohne Eltern sein können, ohne dass es als fahrlässig gilt.
Beispielsweise der Weg zur Schule alleine zu bestreiten ist glaube ich für jedes Kind mit einem normalen Entwicklungsstand zumutbar, sofern auch die Entfernung zumutbar ist und der Weg mit den Kindern zuvor gemeinsam mit den Eltern erprobt wurde. Auch denke ich, dass man Kinder von acht bis zehn Jahren auch einmal schnell alleine zu Hause lassen kann, wenn man kurz etwas einkaufen muss.
Man muss eben auch immer selber als Mutter oder Vater abwägen, wie weit und wie reif das Kind ist und vor allem, ob es sich selber zutraut, eine gewisse Zeit alleine zu bleiben. Es gibt ja auch diese Schlüsselkinder. Hier wäre es für mich selber interessant zu erfahren, was ist, wenn wirklich etwas passiert. In wie weit sind die Erziehungsberechtigten dann zur Verantwortung zu ziehen.
Ich denke aber, dass das Jugendamt hier auch klare Richtlinien vorgibt und dass die Fachkräfte sich damit auskennen. Bei uns gibt es sogar die Möglichkeit, dass man anonym beim Jugendamt anrufen kann und auch Fragen stellen kann, ohne bestimmte Namen oder Situationen zu nennen. Vielleicht gibt es das bei euch auch.
Wenn man das jetzt aus der elterlichen Sicht nimmt, dann kann es passieren, dass die Fürsorge- und Erziehungspflicht offenbar nie verletzt wird. Viele Eltern wissen nicht einmal, dass eine Ohrfeige schon dazu zählt und wirklich Ärger geben kann. Andere, die es wissen, sagen sich, dass es egal ist, weil ein Klaps nie schaden würde.
Nehmen wir mal ein Beispiel aus Mönchengladbach. Dort haben zwei junge Eltern einen Jungen bekommen, der noch nicht einmal glaube vierzehn Tage alt war. Der Vater (irgendwas in den 20er) war so überfordert, dass er ihn mehrfach gerüttelt und geschüttelt hat. Er hat ihn wohl auch, laut Medien, geprügelt und sich danach noch an dem Kind vergangen, es ins Bett gelegt und die Mutter soll davon gewusst haben.
Beide müssen sich gerichtlich verantworten. Sollte jedem auch klar sein. Doch wusstest Du, dass auch das Jugendamt hier den Pflichten nicht nachgekommen war? Es gab nämlich angeblich deutliche Hinweise auf komisches Verhalten, sodass man reagieren hätte müssen, um den kleinen Säugling das Leben zu retten.
Als Eltern sind Schläge wie eine Ohrfeige oder der bekannte Klaps auf die Windel völlig in Ordnung. Das sehe ich in meinem Bekanntenkreis auch. Da wird dem Kind auch, wenn es nicht schnell genug läuft, mal eben auf dem Hinterkopf gehauen oder wenn es doofe Antworten etc. gibt. Finde ich eine Verletzung der Fürsorgepflicht und das Jugendamt sagt, wir waren nicht dabei. Denn wir haben es eingeschaltet!
Aus elterlicher Sicht, kann die Verletzung wirklich unterschiedlicher nicht sein. Sogar verbale Verletzungen sind da denkbar. Wer sein Kind zum Party machen für wenige Stunden alleine lässt, der verletzt auch die Fürsorgepflicht oder wer sein 5-jährigen Jungen alleine kochen lässt.
Habe ich alles schon mitbekommen, aber wirklich vom Jugendamt aus reagiert, wurde auch nicht! Deswegen scheinen einige das Jugendamt sowie mögliche Problematiken auch gar nicht für ernst zu nehmen.
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