Verstößt die Bundesregierung gegen das Grundgesetz?
Jeder darf natürlich von Euch von der Asylpolitik denken, was er möchte. Doch es gibt eben auch Passagen im Grundgesetz zum Beispiel, die anzweifeln lassen, was Frau Merkel hier eigentlich tut und das möchte ich mit Euch diskutieren.
Das fängt da an, dass jeder immer auf das Grundrecht des Asyls pocht. Dem stimme ich Euch in sofern zu, dass es den Passus gibt und entsprechend das Recht, beispielsweise eines Syrers, für die Flucht untermauert, weil eben das Grundrecht auf Asyl herrscht, um entsprechend anderswo vorübergehend, ehe der Fluchtgrund behoben ist, unterzukommen.
Doch genau da stinkt auch etwas, für mich persönlich zum Himmel. Immerhin besagt der Artikel 16. Absatz 2 im Grundgesetz, dass ein Flüchtling sich nicht auf das Recht auf Asyl berufen kann, wenn dieser über einen Drittstaat eingereist ist. In Deutschland ist das zum Beispiel bei allen neun angrenzenden Ländern der Fall, was bedeutet, dass keiner der aus Österreich kommt, aus der Schweiz oder sonst wo, ein Asylrecht hat!
Nun stelle ich mir dann die Frage, wieso Frau Merkel all das nicht beachtet und es tatsächlich soweit kommen ließ, dass es hier im Land an wirklich allen Ecken brennt, die Probleme größer werden und mehr. Immerhin hätte sie sich auf das Grundgesetz berufen können, jeden nach Österreich zu schicken können, wie sie wollte.
Doch sie tut es eben nicht, aber wieso? Verstößt sie damit schon gegen das Grundgesetz oder ist es im Grunde ihre Entscheidung, ob sie sich daran hält? Da bin ich mir nicht ganz schlüssig.
Könnt ihr aufgrund des Artikel 16 und Absatz 2 nachvollziehen, wieso sie es zugelassen hat, das so viele Menschen hier teilweise auch völlig unkontrolliert eingereist sind? Denkt Ihr nun, dass sie also noch mehr Schuld an den Geschehnissen in Deutschland trägt, als vorher sowieso schon immer mehr Bürger dachten?
Für die meisten Flüchtlinge gilt weder das im Grundgesetz verankerte Recht auf Asyl, noch greifen die Genfer Konventionen. Auf die Mehrzahl der Fälle ist die EU-Richtlinie 2011/95/EU anzuwenden, die in Artikel 15 subsidiären Schutz gewährt.
Nach der EU-Richtlinie wird dieser Schutz gewährt, wenn die Abschiebung in das Heimatland eine Bedrohung des Lebens oder der körperlichen Unversehrtheit bedeutet. Das gilt auch bei innerstaatlichen bewaffneten Konflikten wie einem Bürgerkrieg. Und diese Richtlinie wird seit geraumer Zeit in Deutschland umgesetzt.
Danke Dir @Cooper75. Würde das jetzt auch bedeuten, dass eine Frau aus Saudi Arabien flieht, weil sie dort versprochen ist, nicht mehr abgeschoben werden kann, weil in Saudi Arabien eben ein hartes Gesetz der Sharia herrscht und der Dame harte Strafen bis zum Tod winken?
Ist das dann nicht so, dass jetzt jeder fliehen könnte, der daheim z.B die Sharia als Gesetz hat oder andere menschenverachtende Maßnahmen im Gesetz zum Alltag gehören. Wie möchte man den Menschen denn nachweisen, dass sie zu Hause wirklich heftigen Ärger zu erwarten hätten und entsprechend dann einen Fluchtgrund aufgrund der körperlichen Unversehrtheit genießen, weist Du, was ich meine?
Rein vom Grundgesetz her, gewährt die Bundesrepublik fast niemandem Asyl. Denn dieses Asyl bekommt nur jemand, der politisch verfolgt wird. Außerdem darf er nicht aus einem Land der EU kommen, sein Herkunftsland darf nicht als sicherer Drittstaat eingeordnet worden sein und es sollte die Menschenrechte nicht anerkennen.
Asyl nach dem Grundgesetz ist schon immer kaum möglich gewesen. So etwas erhält gerade einmal der politisch verfolgte Kritiker eines diktatorischen Systems. Nettigkeit oder Menschlichkeit schließt das Grundgesetz in dem Punkt aus. Asyl nach dem GG bekommt etwa 1 Prozent aller Antragsteller.
Für den subsidiären Schutz genügt es, dass Leib und Leben bedroht sind, Todesstrafe oder Folter drohen, Verfolgung wegen Rasse, Religion, sozialer Stellung oder politischer Gesinnung drohen. Der Nachweis war bisher immer ein Problem. Gerichte haben häufig gegen die Betroffenen entschieden.
Das gilt auch dann, wenn der gesunde Menschenverstand eigentlich etwas anderes sagt. Als saudiarabische Frau würde ich nicht auf Gnade und Schutz hoffen, so bitter das ist. Denn bis zu Kehrtwende letzten Sommer haben wir uns vom Hals geschafft, wen wir nur irgendwie loswerden konnten. Und wer nicht aus Syrien kommt, kann immer noch nicht auf großzügigere Prüfung hoffen.
Übrigens wird mit der EU-Richtlinie noch etwas anderes vereinbart, das weit über den subsidiären Schutz hinausgeht. Den Flüchtlingen mit diesem Status soll die Einbürgerung ermöglicht und möglichst auch erleichtert werden. Darüber redet man aber nicht.
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