Als Eheleute ein gemeinsames Gehaltskonto haben?
Dass Eheleute ein gemeinsames Girokonto haben ist ja schon fast Normalität, aber ist es denn auch beim Gehaltskonto so, welches beim Arbeitgeber hinterlegt ist? Wie sieht es denn diesbezüglich in eurer Ehe aus? Fließen da beide Gehälter auf ein gemeinsames Konto ein oder würdet ihr dies so handhaben, falls ihr noch nicht verheiratet seid? Was spricht dafür oder was dagegen?
Ich habe mit meinem Mann auch das Konto zusammengelegt und bekomme da nun meine Einkünfte, wenn man so will, ausgezahlt. Wobei mein Mann sich sein Geld selber überweist, was er verdient, weil er dies über Aktien verdient. Ich finde es aber nicht schlimm, wenn beide einen Gehaltseingang mit diesem Konto haben. Immerhin muss man ja auch gemeinsam die Kosten decken und da ist es sicherlich von Vorteil, wenn man die Summe kennt und dann damit arbeiten kann.
Gibt das nicht Probleme mit der Steuer, wenn man ein gemeinsames Gehaltskonto hat? Ich habe mich noch nie damit genauer beschäftigt, aber ich meine, dass das theoretisch schon als Schenkung ausgelegt werden könnte und wie das dann bei der Steuererklärung gehandhabt werden muss, weiß ich gar nicht.
Mein Partner und ich haben getrennte Konten und das wird auch nach der Hochzeit so beibehalten. Wir werden dann insgesamt drei Konten haben. Ein gemeinsames, von wo die Rechnungen bezahlt werden und jeder hat dann noch sein eigenes Konto, wo dann das Gehalt eingeht. Die monatlichen Beiträge zahlt dann jeder auf das gemeinsame Konto, dass es da kein Minus gibt.
Um welche Art von Gehaltskonto soll es denn nun gehen? Wenn das Gehaltskonto gemeint ist, das der Arbeitgeber in der Buchhaltung führt, dann können diese Konten nicht zusammengeführt werden. Dort hat jeder Mitarbeiter sein eigenes Lohnkonto, über das der Arbeitgeber Steuern und Sozialabgaben berechnet.
Geht es dagegen um das Konto, auf das das Gehalt ausgezahlt wird, dann ist das ein völlig normales Girokonto. Und das können Ehepartner gemeinsam führen, Freunde oder andere Verwandte dürfen es zusammen eröffnen, steuerlich gibt es da keine Probleme.
Pfändungen dagegen wären doof. Denn ein gemeinsames Konto kann nicht in ein Pfändungsschutzkonto umgewandelt werden. Da können Betroffene auf 2 Pfändungsschutzkonten ausweichen und den Partner als verfügungsberechtigt eintragen.
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