Berufsverbot wenn Schwangerschaft bei Zahnärztinnen

vom 14.04.2014, 18:08 Uhr

Mir ist heute ein Stück Zahn abgebrochen und habe gleich in der Gemeinschaftspraxis angerufen, wo ich immer hingehe. Dort wollte ich bei "meiner" Zahnärztin einen Termin haben. Leider muss ich mich mit einem anderen Zahnarzt zufrieden geben, weil die Zahnärztin, zu der ich immer gehe, schwanger ist und die Zahnarzthelferin am Telefon meinte, dass Zahnärztinnen, wenn sie schwanger sind nicht mehr als Zahnarzt arbeiten dürfen.

Nun stellt sich mir die Frage, was denn im Beruf der Zahnärztin anders ist als in anderen Berufen, die bestimmt oft schwerer sind als wenn eine schwangere Frau als Zahnärztin arbeitet. Wenn ich da an den Beruf der Friseurin denke, die auch täglich mit Chemiegeruch zurecht kommen muss und auch viel stehen muss auch wenn sie sich mehr oder weniger hinsetzen darf. Warum darf eine Zahnärztin nicht als Zahnärztin arbeiten, wenn sie schwanger ist?

Wie sieht es mit den anderen Mitarbeiterinnen der Praxis aus? Dürfen Zahnarzthelferinnen denn arbeiten, wenn sie schwanger sind? Wer bezahlt dann den Verdienstausfall und wie wird das bezahlt? Bekommt eine schwangere Zahnärztin genauso viel Geld, wenn sie nicht arbeitet als wenn sie ohne Schwangerschaft arbeitet?

Benutzeravatar

» MissMarple » Beiträge: 6786 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 6000 Beiträge



Grundlage für dieses Verbot bildet ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahr 1993. Demnach dürfen Zahnärztinnen, welche in einer Praxis angestellt sind, nicht arbeiten, wenn sie sich während der Schwangerschaft theoretisch mit irgendetwas infizieren könnten. Im Umgang mit den Patienten in der Praxis ist das eben nicht zu hundert Prozent ausgeschlossen. Es dient also im Grundsatz dem Schutz des Kindes und der werdenden Mutter. Wäre deine Zahnärztin selbstständig und nicht angestellt, läge die Entscheidung, ob sie während der Schwangerschaft arbeitet, in ihrer Verantwortung. So ist es eben eine Art von Arbeitnehmerschutz.

Generell gelten diese Vorschriften auch für das übrige, angestellte Personal in einer Zahnarztpraxis. Also dürfen auch die Zahnarzthelferinnen nicht während der Schwangerschaft arbeiten.

» Jack R » Beiträge: 1229 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


Das dient wirklich dem Schutz des Kindes. Trotz Absicherung kommt man mit vielen verschiedenen Patienten in Kontakt und man weiß auch nicht, was die so haben. Die Ansteckungsgefahr ist also beim Arzt und auch beim Zahnarzt besonders hoch. Zumal der Zahnarzt auch recht viel Speichel und Blutkontakt hat. Es ist ja auch irgendwo verständlich, dass man als Schwangere nicht den ganzen Tag auf den Beinen sein kann und es da auch einen Schutz geben muss.

Benutzeravatar

» Ramones » Beiträge: 47746 » Talkpoints: 6,02 » Auszeichnung für 47000 Beiträge



Das gilt nicht nur für Zahnärztinnen, sondern alle weiblichen Mitarbeiter in einer Zahnarztpraxis, also auch Prophylaxe-Assistentinnen und "normale" Zahnarzthelferinnen. Ich musste eine Zeit lang immer zu einer Frau in meiner früheren Zahnarztpraxis, die sehr unangenehm war und die immer die Prophylaxe gemacht hat. Ich war sehr glücklich und erleichtert, als die wegen Schwangerschaft weg war und ich sie nicht mehr ertragen musste.

Benutzeravatar

» Olly173 » Beiträge: 14700 » Talkpoints: -2,56 » Auszeichnung für 14000 Beiträge



Ähnliche Themen

Weitere interessante Themen

^